
Die deutsche Damenmodekette Liberty Woman ist insolvent und will sich unter gerichtlichem Schutz wirtschaftlich neu aufstellen. Die Liberty Damenmoden GmbH mit Sitz in Lübbecke hat beim Amtsgericht Bielefeld ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht ordnete am 5. November 2026 die vorläufige Eigenverwaltung an. Rund 600 Beschäftigte und ein Filialnetz mit mehr als 100 Standorten in Deutschland und Österreich sind von der Entwicklung betroffen. Der Verkauf soll während der Sanierung weiterlaufen.
Die Liberty Damenmoden GmbH setzt bei ihrer Sanierung auf ein Verfahren in Eigenverwaltung. Anders als bei einem regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung dabei zunächst für den Geschäftsbetrieb verantwortlich. Die wirtschaftliche Neuaufstellung erfolgt unter gerichtlicher Aufsicht.
Geschäftsführer Oliver Lübbenjans wird bei dem Verfahren von der auf Restrukturierungen spezialisierten Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte unterstützt. Insbesondere Rechtsanwalt Frank Kreuznacht begleitet die Sanierung. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Bielefeld Rechtsanwalt Hans-Joachim Berner von der Kanzlei KösterBerner Sanierungsrecht.
Die gerichtliche Entscheidung vom 5. November betrifft zunächst die vorläufige Eigenverwaltung. Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht verbunden. Ziel ist es, während des laufenden Geschäfts eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive für das Unternehmen zu entwickeln.
Für Kundinnen ändert sich zunächst wenig. Liberty Woman will seine Geschäfte während des Sanierungsverfahrens weiterbetreiben. Auch der Onlineshop bleibt nach Unternehmensangaben verfügbar. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten soll innerhalb der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten fortgesetzt werden.
Im Juli 2026 umfasste das Filialnetz nach Unternehmensangaben 113 Geschäfte einschließlich der Standorte in Österreich. Die Modekette ist in zahlreichen deutschen Städten vertreten und betreibt auch mehrere Filialen in österreichischen Einkaufsstraßen und Einkaufszentren.
Eine vollständige Schließung des Filialnetzes ist nicht angekündigt. Allerdings sollen die einzelnen Standorte im Zuge der Sanierung wirtschaftlich überprüft werden. Ob daraus später Schließungen oder Veränderungen einzelner Geschäfte folgen, blieb zunächst offen. Konkrete Entscheidungen zu betroffenen Standorten wurden nicht mitgeteilt.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten betreffen auch die rund 600 Beschäftigten des Modeunternehmens. Nach Angaben von Liberty Woman sollen die Arbeitsverhältnisse im Rahmen der gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Möglichkeiten fortgeführt werden.
Für anspruchsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Absicherung der Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen. Das Unternehmen plant, die entsprechenden Ansprüche vorzufinanzieren.
Das Insolvenzgeld deckt grundsätzlich ausstehende Arbeitsentgelte für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten vor dem maßgeblichen Insolvenzereignis ab. Die tatsächliche Berechtigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Welche Auswirkungen die Sanierung langfristig auf die Beschäftigten haben wird, stand zunächst nicht fest. Konkrete Zahlen zu möglichen Stellenstreichungen oder einem künftigen Personalabbau lagen nicht vor.
Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennt Liberty Woman die angespannte Lage im Modeeinzelhandel, rückläufige Kundenfrequenzen und eine schwächere Nachfrage nach Herbst- und Winterbekleidung. Das Unternehmen verweist dabei insbesondere auf saisonale und wetterbedingte Einflüsse.
Die Geschäftsführung hatte nach eigenen Angaben bereits vor dem Insolvenzantrag Veränderungen eingeleitet. Dazu gehören Anpassungen bei der Sortimentsgestaltung, der Warensteuerung und der Preispositionierung. Die angebotenen Kollektionen sollen stärker an den tatsächlichen Kundenwünschen ausgerichtet werden.
Mit der vorläufigen Eigenverwaltung erhält das Unternehmen nun einen rechtlichen Rahmen, um diese Maßnahmen weiterzuführen. Neben dem Sortiment stehen auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Filialen, interne Abläufe und die zentralen Kostenstrukturen auf dem Prüfstand.
Liberty Woman verfolgt ein Geschäftsmodell, das eigene Damenmodekollektionen mit persönlicher Beratung in vergleichsweise kleinen Geschäften verbindet. Das Unternehmen entwickelt und vertreibt seine Mode weitgehend innerhalb einer eigenen Wertschöpfungskette.
Im Mittelpunkt der geplanten Neuausrichtung stehen eine bessere Abstimmung zwischen Einkauf, Warenplanung und Verkauf sowie eine flexiblere Versorgung der Geschäfte mit gefragten Artikeln. Zugleich sollen Marketing, Kundenansprache und digitale Vertriebswege weiterentwickelt werden.
Auch die Verzahnung zwischen stationären Geschäften und Onlinehandel gehört zu den Schwerpunkten. Die Geschäftsführung will das bestehende Filialkonzept erhalten und zugleich die wirtschaftlichen Strukturen anpassen. Ob die geplanten Veränderungen für eine dauerhafte Sanierung ausreichen, ist noch offen.
Die Geschichte der Modekette begann 1976 mit der Eröffnung des ersten Geschäfts in Herford. Ursprünglich verkaufte das Unternehmen sportliche Freizeitmode für Damen und Herren. Im Jahr 1979 wurde der Firmensitz nach Lübbecke verlegt. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich Liberty zu einem überregional vertretenen Damenmodeanbieter.
Bereits 2009 hatte das Unternehmen ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Damals gelang eine Sanierung über einen Insolvenzplan. Das Amtsgericht Bielefeld hob das Verfahren Ende August 2009 auf. Im Zuge der damaligen Restrukturierung war das Filialnetz von 102 auf 73 Geschäfte verkleinert worden.
In den folgenden Jahren expandierte Liberty erneut. Seit 2022 liegen die Geschäftsanteile nach Angaben des Unternehmens vollständig bei Peter Wolf. Mit der Eröffnung der ersten österreichischen Filiale im Jahr 2024 wurde die Geschäftstätigkeit auf einen weiteren nationalen Markt ausgeweitet.
Im Jahr seines 50-jährigen Bestehens steht Liberty Woman nun erneut vor einer umfassenden Sanierung. Der Geschäftsbetrieb läuft zunächst weiter. Über die langfristige Zukunft der Filialen und der Arbeitsplätze wird der Verlauf des Insolvenzverfahrens entscheiden.
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