
Wegen nachgewiesener Listerien werden weitere Forellenfilets zurückgerufen, die beim Discounter Lidl verkauft wurden. Der dänische Lieferant Danforel A/S hat den bereits am 20. Oktober 2026 veröffentlichten Rückruf am Freitag, 23. Oktober, erweitert. Betroffen sind nun zusätzliche Packungen der Marke Nautica mit drei unterschiedlichen Verbrauchsdaten. Kunden in mehreren Bundesländern sollten deshalb kontrollieren, ob sie entsprechende Fischprodukte gekauft haben. Vom Verzehr wird ausdrücklich abgeraten.
Der Lidl-Rückruf wegen Listerien betrifft geräucherte Regenbogen-Forellenfilets in 125-Gramm-Packungen. Ausgangspunkt war eine öffentliche Mitteilung vom 20. Oktober 2026. Damals rief Danforel A/S die beiden Produkte „Nautica Regenbogen Forellenfilets Natur“ und „Nautica Regenbogen Forellenfilets Pfeffer“ mit dem Verbrauchsdatum 20. Oktober 2026 zurück.
Am 23. Oktober folgte eine Erweiterung für die Sorte Natur. Seitdem sind zusätzlich Packungen mit den Verbrauchsdaten 31. Oktober 2026, 1. November 2026 und 3. November 2026 betroffen. Für die Sorte Pfeffer wurden keine weiteren Verbrauchsdaten in die Rückrufaktion aufgenommen.
Damit gelten aktuell folgende Rückrufangaben:
In den betroffenen Produkten wurde nach Angaben des Lieferanten das Bakterium Listeria monocytogenes nachgewiesen. Die Rückrufmeldungen beziehen sich ausdrücklich auf diese Sorten und Verbrauchsdaten. Andere bei Lidl in Deutschland verkaufte Produkte von Danforel A/S sowie weitere Artikel der Marke Nautica sind nach Unternehmensangaben nicht betroffen.
Die Erweiterung vom 23. Oktober betrifft Ware, die bei Lidl in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeboten wurde. Für diese fünf Bundesländer gilt die Warnung zu den zusätzlich genannten Verbrauchsdaten.
Beim ursprünglichen Rückruf vom 20. Oktober war der Kreis der Verkaufsgebiete größer. Die damals betroffenen Forellenfilets wurden außerdem im Saarland verkauft. Insgesamt erstreckt sich die Rückrufaktion in Deutschland somit auf sechs Bundesländer.
Die unterschiedlichen Verkaufsgebiete und Verbrauchsdaten sind bei der Überprüfung der Produkte entscheidend. Nicht jede Packung der Marke Nautica fällt unter den Rückruf. Maßgeblich sind die genaue Produktbezeichnung und das aufgedruckte Verbrauchsdatum.
Der Rückruf beschränkt sich nicht auf Deutschland. Auch in Österreich wurden Forellenfilets desselben dänischen Lieferanten zurückgerufen. Dort waren zunächst ebenfalls die Sorten Natur und Pfeffer mit dem Verbrauchsdatum 20. Oktober betroffen.
Am 23. Oktober informierte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) über eine Erweiterung. In Österreich wurde zusätzlich die Sorte Natur mit dem Verbrauchsdatum 3. November 2026 zurückgerufen.
Die AGES bestätigt auch für dieses Produkt den Nachweis von Listeria monocytogenes. Damit sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich Forellenfilets der Marke Nautica Gegenstand von Rückrufmaßnahmen. Die konkret genannten Verbrauchsdaten unterscheiden sich allerdings zwischen den beiden Ländern.
Listeria monocytogenes kann beim Menschen die Infektionskrankheit Listeriose verursachen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts können infizierte Personen unter anderem Fieber, Muskelschmerzen, Erbrechen oder Durchfall entwickeln. Bei schweren Erkrankungen sind auch eine Blutvergiftung oder eine Hirnhautentzündung möglich.
Besonders gefährdet sind Schwangere, Neugeborene, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächter Immunabwehr. Bei Schwangeren kann eine Infektion vergleichsweise unauffällig verlaufen, gleichzeitig aber das ungeborene Kind gefährden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass sowohl kaltgeräucherter als auch heißgeräucherter Fisch mit Listerien belastet sein kann. Die Bakterien besitzen eine Eigenschaft, die sie von vielen anderen Lebensmittelkeimen unterscheidet: Sie können sich auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren. Selbst eine durchgehende Kühlung verhindert ihre Vermehrung deshalb nicht zuverlässig.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass sich eine Belastung nicht am Aussehen oder Geruch erkennen lässt. Ein äußerlich unauffälliges Produkt kann daher trotzdem Listerien enthalten. Verbraucher sollten zurückgerufene Lebensmittel aus diesem Grund auch dann nicht verzehren, wenn sie keine erkennbaren Veränderungen aufweisen.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts unterscheiden sich die Zeiträume zwischen Ansteckung und Krankheitsbeginn je nach Verlauf der Infektion. Bei Magen-Darm-Beschwerden können Symptome bereits nach wenigen Stunden auftreten, teilweise aber auch erst nach mehreren Tagen.
Bei schwangerschaftsassoziierten Listeriosen sind deutlich längere Zeiträume möglich. Das RKI nennt in seinem Ratgeber eine Inkubationszeit von 17 bis 67 Tagen. Nicht jede Aufnahme der Bakterien führt allerdings zu einer Erkrankung. Bei Menschen mit intaktem Immunsystem verlaufen Infektionen häufig mild oder bleiben ohne erkennbare Beschwerden.
Wer eines der zurückgerufenen Produkte gegessen hat und anschließend gesundheitliche Beschwerden entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf den möglichen Kontakt mit Listerien hinweisen. Für Schwangere und andere besonders gefährdete Personen ist eine medizinische Abklärung besonders wichtig.
Verbraucher können die zurückgerufenen Packungen in jeder Lidl-Filiale in Deutschland zurückgeben. Die Erstattung des Kaufpreises ist auch ohne Vorlage eines Kassenbons möglich. Ein Rückweg zur ursprünglichen Verkaufsfiliale ist dafür nicht erforderlich.
Für Fragen zum Warenrückruf steht die Lidl-Kundenhotline unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 5435 5435 zur Verfügung. Der Lieferant Danforel A/S entschuldigte sich in seinen öffentlichen Mitteilungen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Auch wenn der ursprüngliche Rückruf bereits mehrere Tage zurückliegt, sind die später hinzugekommenen Verbrauchsdaten weiterhin relevant. Die zusätzlichen Packungen der Sorte Natur tragen Verbrauchsdaten bis zum 3. November 2026. Kunden, die entsprechende Forellenfilets noch im Kühlschrank haben, sollten daher vor allem die Datumsangaben auf der Verpackung kontrollieren und betroffene Produkte zurückgeben.
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