
Fast 38 Jahre nach dem Anschlag auf Pan-Am-Flug 103 über dem schottischen Lockerbie stehe in Washington ein weiteres Strafverfahren unmittelbar vor dem Beginn. Der libysche Staatsangehörige Abu Agila Masud müsse sich vor einem US-Bundesgericht verantworten. Die amerikanische Staatsanwaltschaft werfe ihm vor, an der Herstellung und Vorbereitung des Sprengsatzes beteiligt gewesen zu sein. Masud habe die Vorwürfe zurückgewiesen und sich nicht schuldig bekannt.
Nach Angaben des US-Justizministeriums solle der Lockerbie-Prozess in den USA Ende August in die entscheidende Phase gehen. Das Ministerium habe den 24. August 2026 als vorgesehenen Prozessbeginn genannt. Bei einer Voranhörung sei die Auswahl der Geschworenen zuletzt für den 25. August in Aussicht gestellt worden. Das Verfahren werde vor Bundesrichterin Dabney Friedrich am US District Court für den District of Columbia geführt.
Bei der Explosion von Pan-Am-Flug 103 am 21. Dezember 1988 seien nach den Feststellungen der damaligen Ermittlungen alle 259 Menschen an Bord sowie elf Einwohner Lockerbies ums Leben gekommen. Unter den insgesamt 270 Getöteten hätten sich nach Angaben des US-Justizministeriums 190 US-Staatsangehörige befunden. Die Boeing 747 sei auf dem Weg von London nach New York gewesen.
Nach den Gerichtsunterlagen werfe die US-Staatsanwaltschaft Masud weiterhin in zwei Punkten die Zerstörung beziehungsweise das Herbeiführen der Zerstörung eines Flugzeugs mit Todesfolge vor. Ein dritter Anklagepunkt sei im Mai 2026 von Richterin Friedrich verworfen worden. Das Gericht habe entschieden, dass die dafür herangezogene Vorschrift über die Zerstörung von im zwischenstaatlichen oder internationalen Handel genutztem Eigentum in diesem Fall nicht in der von der Staatsanwaltschaft vertretenen Weise außerhalb der USA angewendet werden könne.
Diese Entscheidung habe sich nach dem Gerichtsbeschluss ausdrücklich nicht mit der Frage befasst, ob Masud an dem Anschlag beteiligt gewesen sei. Die beiden Anklagepunkte nach dem US-Luftfahrtrecht seien bestehen geblieben. Über sie solle nun eine Jury entscheiden.
Nach Darstellung des US-Justizministeriums habe Masud für den damaligen libyschen Auslandsgeheimdienst gearbeitet und über Kenntnisse im Bau von Sprengvorrichtungen verfügt. Die Anklage behaupte, er habe 1988 einen präparierten Koffer nach Malta gebracht, dort mit den bereits aus früheren Lockerbie-Verfahren bekannten Libyern Abdelbaset al-Megrahi und Lamin Fhimah zusammengearbeitet und den Zeitzünder eingestellt.
Diese Darstellung sei Bestandteil der Anklage und bislang nicht durch ein Urteil gegen Masud festgestellt. Für ihn gelte die Unschuldsvermutung.
Eine zentrale Rolle dürfte nach den bisherigen Gerichtsentscheidungen eine Aussage spielen, die Masud Jahre nach dem Anschlag gegenüber einem libyschen Ermittler gemacht haben soll. Nach Darstellung der US-Staatsanwaltschaft habe er darin eine Beteiligung an der Vorbereitung des Lockerbie-Anschlags eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft sehe darin zugleich eine Bestätigung anderer Ermittlungsergebnisse aus Schottland, den USA und weiteren Ländern.
Die Verteidigung bestreite dagegen sowohl die Verlässlichkeit als auch die Entstehungsumstände dieser Aussage. Sie habe geltend gemacht, Masud habe unter Druck gestanden und die Angaben seien falsch. Zudem habe sie versucht, das Dokument aus dem Verfahren ausschließen zu lassen.
Richterin Friedrich habe diesen Antrag am 6. August zurückgewiesen. Nach Angaben des US-Justizministeriums dürften wesentliche Teile der Aussage deshalb von der Staatsanwaltschaft im Prozess verwendet werden. Das Gericht habe außerdem entschieden, dass eine von schottischer Seite übermittelte beglaubigte Kopie für das Verfahren ausreiche.
Mit der Zulassung habe das Gericht jedoch nicht entschieden, ob die darin enthaltenen Angaben zuträfen. Über Beweiswert, Glaubwürdigkeit und Gewicht der Aussage müsse die Jury im Zusammenhang mit dem übrigen Beweismaterial befinden.
Das Verfahren werde nach den bislang veröffentlichten Gerichtsunterlagen von einer großen Zahl historischer Dokumente, Ermittlungsunterlagen und Sachbeweise geprägt. Anklage und Verteidigung hätten in den vergangenen Monaten unter anderem über Flugunterlagen, Hotelaufzeichnungen, frühere Zeugenaussagen und verschiedene ausländische Akten gestritten.
Auch Teile des Flugzeugwracks seien für das US-Verfahren von Bedeutung. Schottische Behörden hätten bereits 2024 einen rekonstruierten Abschnitt des Rumpfes in die Vereinigten Staaten überführen lassen. Dieser solle nach Angaben der beteiligten Behörden im Rahmen der Beweisführung zur Verfügung stehen.
Gerade das Alter des Materials mache zahlreiche Vorentscheidungen des Gerichts erforderlich. Die Parteien hätten darüber gestritten, welche Unterlagen authentifiziert werden könnten, welche früheren Aussagen zulässig seien und wie Sachverständige historische Spuren einordnen dürften.
Das Gericht habe zudem den Gebrauch der Begriffe Terrorismus und Terrorist während des Prozesses eingeschränkt. Nach der Entscheidung bei einer Voranhörung solle dadurch verhindert werden, dass die Geschworenen durch wertende Begriffe beeinflusst würden, bevor sie über die konkreten Anklagepunkte entschieden hätten.
Der neue US-Prozess stehe neben einer jahrzehntelangen juristischen Aufarbeitung in Schottland. Abdelbaset al-Megrahi sei 2001 von einem schottischen Gericht wegen der Tötung der 270 Menschen verurteilt worden. Lamin Fhimah sei im selben Verfahren freigesprochen worden.
Al-Megrahis erste Berufung sei 2002 erfolglos geblieben. Eine weitere Berufung habe er 2009 aufgegeben, als er wegen einer Krebserkrankung aus schottischer Haft entlassen worden sei. Er sei 2012 in Libyen gestorben.
Nach einer erneuten Prüfung durch die Scottish Criminal Cases Review Commission habe seine Familie die Verurteilung später nochmals angefochten. Fünf Richter des schottischen High Court of Justiciary hätten diese posthume Berufung im Januar 2021 zurückgewiesen. Der britische Supreme Court habe im Juli 2022 eine weitere Befassung abgelehnt. Die Verurteilung al-Megrahis sei damit bestehen geblieben.
Diese Entscheidungen bedeuteten jedoch keine Vorentscheidung über Masud. Die US-Staatsanwaltschaft müsse die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eigenständig und nach amerikanischem Strafprozessrecht beweisen. Für eine Verurteilung müsse die Jury von seiner Beteiligung über vernünftige Zweifel hinaus überzeugt sein.
Der bevorstehende Prozess werde deshalb nicht nur eine weitere Etappe der fast vier Jahrzehnte dauernden juristischen Aufarbeitung des Lockerbie-Anschlags darstellen. Er werde erstmals darüber entscheiden, ob sich die konkreten Vorwürfe der US-Justiz gegen Masud vor einem amerikanischen Geschworenengericht beweisen ließen.
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