
Lügen ARD und ZDF? Diese Frage wird in sozialen Netzwerken und Kommentarspalten immer wieder gestellt. Neue Nahrung erhält der schwere Vorwurf durch mehrere dokumentierte Fehler bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Dazu gehören ein nicht gekennzeichnetes KI-Video im ZDF, ein falsch zugeordneter Merkel-Applaus in der ARD und weitere Korrekturen bei Zahlen, Bildern und Grafiken. Die bekannten Fälle zeigen, dass es teils erhebliche journalistische Versäumnisse gegeben hat. Sie liefern bislang jedoch keinen belastbaren Beleg dafür, dass ARD und ZDF ihr Publikum systematisch und vorsätzlich täuschen.
Besonders schwer wog ein Beitrag des ZDF-„heute journals“ vom 15. Februar 2026 über Einsätze der US-Einwanderungsbehörde ICE. Darin wurde eine KI-generierte Aufnahme gezeigt, ohne sie als künstlich erzeugtes Material zu kennzeichnen. Eine weitere Sequenz stammte zwar aus einer realen Aufnahme, zeigte aber einen anderen Vorfall aus dem Jahr 2022. Das ZDF entschuldigte sich, entfernte den Beitrag und berief die zuständige New-York-Korrespondentin Nicola Albrecht ab. Außerdem kündigte der Sender zusätzliche verpflichtende Schulungen an. Auch im Bundestag wurde der Fall als schwerwiegender journalistischer Fehler diskutiert.
Nur wenige Tage später musste auch die ARD einen Beitrag über den CDU-Parteitag korrigieren. In der ursprünglichen Fassung des „Berichts aus Berlin“ war Angela Merkel beim Applaudieren zu sehen, während über die Wiederwahl von Friedrich Merz zum CDU-Vorsitzenden berichtet wurde. Die Aufnahme war jedoch nach einer früheren Rede von Merz entstanden. Die ARD entfernte die Szene aus dem Beitrag, stellte eine überarbeitete Version online und entschuldigte sich für den Fehler. Der falsche Zusammenhang konnte bei Zuschauern den Eindruck erwecken, Merkel habe gezielt das Wahlergebnis und die Wiederwahl von Merz bejubelt.
Weitere Fehler bei ARD und ZDF sind weniger spektakulär, zeigen aber, wie häufig redaktionelle Angaben nachträglich überprüft werden müssen. Das ZDF führt seit 2015 ein öffentlich zugängliches Korrekturarchiv. Im Juli 2026 wurde dort unter anderem eine Aussage aus dem Politbarometer berichtigt: Eine Unzufriedenheit mit der Demokratie von 54 Prozent war nicht der höchste jemals gemessene Wert, da im Oktober 2003 bereits 55 Prozent erreicht worden waren. Zudem wurden falsche Autobatterien in einem Beitrag gezeigt. In einer Bahn-Dokumentation war die Zahl vollständig digitaler Stellwerke zunächst mit null statt mit drei angegeben worden.
Die Debatte über eine mögliche Einseitigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht über einzelne Fehler hinaus. Eine Untersuchung der Universität Mainz analysierte fast 10.000 Beiträge aus neun öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformaten und 38 privaten Vergleichsmedien. Nach den Ergebnissen war die Vielfalt der Themen und Akteure insgesamt hoch. ARD, ZDF und Deutschlandradio berichteten demnach nicht grundsätzlich einseitiger als private Nachrichtenmedien. Allerdings nahmen die untersuchten Formate häufiger sozialstaatliche als marktliberale Perspektiven ein. In sieben von neun öffentlich-rechtlichen Formaten waren zudem liberal-progressive Positionen stärker vertreten als konservative Sichtweisen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit dem Verhältnis von Programmqualität und Rundfunkbeitrag beschäftigt. Das Urteil vom 15. Oktober 2025 war kein allgemeines Gütesiegel für ARD und ZDF. Das Gericht erklärte vielmehr, dass der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungsrechtlich infrage stehen könne, wenn das gesamte öffentlich-rechtliche Angebot über einen längeren Zeitraum erhebliche und regelmäßige Defizite bei Vielfalt und Ausgewogenheit aufweise. Untersucht werden müsste dafür ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Einzelne Sendungen, redaktionelle Fehler oder punktuelle Verstöße reichen nach dem Urteil nicht aus.
Die bekannten Fälle rechtfertigen deutliche Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Besonders der Einsatz eines nicht gekennzeichneten KI-Videos zeigt, dass Kontrollmechanismen versagen können. Auch irreführende Bildzusammenstellungen oder falsche Zahlen beschädigen das Vertrauen. Die Frage „Lügen ARD und ZDF?“ lässt sich mit diesen Beispielen dennoch nicht pauschal bejahen. Für eine Lüge wäre eine bewusste Täuschungsabsicht entscheidend. Eine solche systematische Strategie ist durch die bekannten Fehler, die Mainzer Studie und das Gerichtsurteil bislang nicht belegt. Dass die Sender Fehler korrigieren, entschuldigen und teilweise personelle Konsequenzen ziehen, spricht ebenfalls gegen die einfache These einer organisierten Täuschung. Diese Schlussfolgerung ist eine Einordnung auf Grundlage der dokumentierten Fälle.
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