Lufthansa führt Kundenkonto-Pflicht beim Online-Check-in ein

Mittendrin Flughafen Frankfurt – Terminal 3 Testbetrieb mit Komparsen
Mittendrin Flughafen Frankfurt heute um 21:00 Uhr im HR (Foto: Symbolbild)

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Wer bei Lufthansa oder mehreren anderen Fluggesellschaften des Konzerns online einchecken möchte, benötigt künftig ein Kundenkonto. Die Lufthansa Group führt die sogenannte Travel ID schrittweise als Voraussetzung für den Check-in über ihre Internetseiten und Apps ein. Seit dem 2. November 2026 gilt die neue Regelung bereits für zahlreiche Abflüge aus Deutschland. Bis zum 30. November soll die Umstellung auf weitere Regionen ausgeweitet werden. Für Reisende ohne Kundenkonto bleiben allerdings Alternativen bestehen.

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Lufthansa stellt Online-Check-in in mehreren Schritten um

Die Einführung richtet sich nach dem Abflughafen. Bereits seit dem 20. Oktober 2026 benötigen Reisende für den Online-Check-in bei den betroffenen Fluggesellschaften eine Travel ID, wenn ihr Flug aus einem Schengen-Staat außerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz startet.

Seit dem 2. November gilt die Regelung zusätzlich für Abflüge aus europäischen Ländern außerhalb des Schengen-Raums sowie aus Österreich und der Schweiz. Ausgenommen ist zunächst der Flughafen Zürich. Auch in Deutschland ist die Umstellung seit diesem Datum weitgehend umgesetzt. Lediglich Frankfurt und München folgen später.

Am 16. November werden die Flughäfen München und Zürich sowie Abflüge aus den USA, Kanada und Mexiko einbezogen. Ab dem 30. November soll die Voraussetzung schließlich auch für Abflüge aus Frankfurt und allen übrigen Regionen gelten.

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Sieben Fluggesellschaften von der neuen Regelung betroffen

Die Änderung betrifft Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Air Dolomiti, Edelweiss und Discover Airlines. Für den regulären Online-Check-in über die Websites und Apps dieser sieben Fluggesellschaften wird die Travel ID damit zur Voraussetzung.

Andere Konzerngesellschaften sind in der Ankündigung zur Umstellung nicht aufgeführt. Bei Eurowings ist der Online-Check-in weiterhin mit Buchungscode und Nachnamen möglich. Auch ITA Airways bietet weiterhin einen entsprechenden Zugang über die Buchungsreferenz oder Ticketnummer an.

Die neue Regelung betrifft damit nicht automatisch sämtliche Fluggesellschaften der Lufthansa Group.

Einchecken am Flughafen bleibt ohne Travel ID möglich

Passagiere müssen nicht zwingend ein Kundenkonto eröffnen, um ihren Flug antreten zu können. Der Check-in am Flughafenschalter bleibt nach Angaben der Lufthansa Group ohne Travel ID möglich. Das gilt auch für Check-in-Automaten, sofern diese am jeweiligen Flughafen verfügbar sind.

Weitere Ausnahmen gelten für bestimmte Buchungen. Dazu zählen Tickets, die von anderen Fluggesellschaften ausgestellt wurden, sowie Flüge anderer Airlines mit einem Ticket einer Lufthansa-Konzerngesellschaft. Auch Gruppenbuchungen und ausgewählte Veranstalter- oder Charterreisen sind ausgenommen.

Wer mehrere Personen innerhalb einer Buchung online eincheckt, benötigt zudem nicht für jeden Mitreisenden ein eigenes Kundenkonto. Es reicht aus, wenn die Person, die den Check-in durchführt, über eine Travel ID verfügt. Auch eine andere Person darf mit ihrem eigenen Konto beim Check-in helfen, wenn Reisende Unterstützung benötigen.

Die Lufthansa Group kündigte an, betroffene Passagiere vor dem Abflug per E-Mail, in der Check-in-Einladung und auf der jeweiligen Check-in-Seite über die Voraussetzung zu informieren.

Travel ID speichert persönliche Daten und Reiseinformationen

Die Travel ID ist ein kostenloses Kundenprofil, mit dem sich Reisende bei mehreren Fluggesellschaften des Konzerns anmelden können. Nach den Datenschutzhinweisen der Lufthansa Group werden bei der Registrierung die E-Mail-Adresse, die Anrede, der vollständige Name, das Geburtsdatum und ein Passwort abgefragt.

Über das Profil können unter anderem Buchungen verwaltet und persönliche Angaben für spätere Reisen gespeichert werden. Die Fluggesellschaften können dabei bestimmte Kundendaten untereinander austauschen, um die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen anzubieten.

Die Speicherung zusätzlicher Informationen wie Zahlungsmittel oder Reisedokumente im Kundenprofil ist freiwillig. Auch die Verknüpfung mit dem Vielfliegerprogramm Miles & More ist nicht verpflichtend.

Für personalisierte Werbemitteilungen sieht Lufthansa eine gesonderte Einwilligung vor. Diese kann nach Angaben des Unternehmens im Kundenprofil verwaltet und widerrufen werden.

Neue Kontopflicht verändert den digitalen Check-in

Für Passagiere bedeutet die Umstellung einen zusätzlichen Schritt beim digitalen Einchecken. Während bislang häufig Buchungscode und Nachname genügten, müssen sie sich künftig bei den betroffenen Fluggesellschaften mit ihrer Travel ID anmelden.

Damit wird der Online-Check-in stärker an ein dauerhaftes Kundenprofil gebunden. Zugleich können Reisende ihre Buchungsinformationen und persönlichen Angaben über mehrere Fluggesellschaften hinweg verwalten.

Wer diese Möglichkeit nicht nutzen möchte, kann weiterhin am Flughafen einchecken. Dabei sollten die jeweiligen Check-in-Fristen beachtet werden, insbesondere wenn zusätzlich Gepäck aufgegeben werden muss.

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