
Der entmachtete venezolanische Präsident Nicolás Maduro versucht, das gegen ihn laufende Strafverfahren in New York noch vor Beginn eines Prozesses zu beenden. Seine Anwälte haben beim Bundesgericht in Manhattan beantragt, die Anklage abzuweisen. Sie berufen sich dabei vor allem auf die Immunität eines Staatsoberhauptes und zusätzlich auf den Schutz staatlichen Handelns vor der Strafgerichtsbarkeit eines anderen Landes. Über die Argumente soll im November verhandelt werden.
Maduro weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Seine Anwälte erklärten in ihrem Schriftsatz ausdrücklich, er bestreite die Anschuldigungen entschieden und halte sich für falsch beschuldigt. Maduro und seine Ehefrau Cilia Flores haben sich vor Gericht nicht schuldig bekannt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Im Zentrum des Antrags steht die Frage, ob Maduro zum maßgeblichen Zeitpunkt als amtierendes venezolanisches Staatsoberhaupt Immunität vor ausländischer Strafverfolgung genossen habe. Verteidiger Barry Pollack argumentiert, ein US-Gericht sei deshalb nicht befugt, über die gegen Maduro erhobenen Vorwürfe zu verhandeln. Selbst wenn das Gericht eine vollständige persönliche Immunität ablehnen sollte, seien die von der Anklage beschriebenen Handlungen nach Auffassung der Verteidigung jedenfalls als staatliche beziehungsweise amtliche Handlungen geschützt.
Damit stößt das Verfahren auf eine ungewöhnliche Konstellation. Die USA erkennen Maduro bereits seit 2019 nicht mehr als legitimen Präsidenten Venezuelas an. Washington stellte sowohl die Legitimität der Präsidentschaftswahl von 2018 als auch die von Maduro beanspruchte Wiederwahl 2024 infrage. Maduro hat diese Einschätzung stets zurückgewiesen. Seine Verteidigung macht nun geltend, die politische Nichtanerkennung durch Washington ändere nichts daran, dass er tatsächlich Venezuelas Staatsoberhaupt gewesen sei.
Pollack verweist dabei auch auf die Lage nach Maduros Festnahme. Venezuela wird inzwischen von der früheren Vizepräsidentin Delcy Rodríguez geführt. Die Verteidigung sieht einen Widerspruch darin, dass Washington mit einer Regierung zusammenarbeitet, deren frühere Vizepräsidentin von Maduro eingesetzt worden war, Maduro selbst aber nicht als Staatsoberhaupt anerkennt. Ob dieses Argument für die juristische Immunitätsfrage entscheidend sein kann, muss das Gericht klären.
Grundlage des Verfahrens ist eine erweiterte Anklageschrift vor dem Bundesgericht für den Southern District of New York. Darin wirft die US-Staatsanwaltschaft Maduro und weiteren Beschuldigten unter anderem vor, an einer jahrelangen Verschwörung zur Einfuhr und Verteilung von Kokain beteiligt gewesen zu sein. Nach Darstellung der Anklage hätten staatliche Strukturen und Sicherheitsorgane Venezuelas dabei für Drogentransporte genutzt werden sollen. Maduro soll nach Auffassung der Ermittler zudem mit verschiedenen bewaffneten und kriminellen Organisationen zusammengearbeitet haben. Diese Darstellungen sind Anklagevorwürfe und bislang nicht gerichtlich bewiesen.
Die aktuelle Anklageschrift enthält unter anderem Vorwürfe einer sogenannten Narco-Terrorism Conspiracy und einer Verschwörung zur Kokain-Einfuhr. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vor, im Zusammenhang mit mutmaßlichen Drogendelikten Maschinengewehre und andere als zerstörerische Waffen eingestufte Gegenstände besessen beziehungsweise deren Einsatz verabredet zu haben. Auch diese Punkte stellen ausschließlich Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft dar.
Eine förmliche Antwort der Staatsanwaltschaft auf den nun eingereichten Immunitätsantrag lag zunächst nicht vor. Die Staatsanwaltschaft in Manhattan muss ihre Erwiderung nach dem derzeitigen Zeitplan bis zum 2. Oktober einreichen. Auf eine unmittelbare Anfrage von Reuters hatte die Behörde zunächst nicht inhaltlich reagiert.
Reuters berichtete vor Einreichung des Antrags unter Berufung auf Rechtsexperten, die Staatsanwaltschaft dürfte sich unter anderem darauf stützen, dass die US-Regierung Maduro seit 2019 nicht mehr als legitimes venezolanisches Staatsoberhaupt anerkennt. Das ist bislang jedoch keine förmliche Antwort der Anklage auf den aktuellen Antrag.
Für die Verteidigung könnte zudem die bisherige US-Rechtsprechung eine zentrale Rolle spielen. Im Verfahren gegen den früheren panamaischen Machthaber Manuel Noriega lehnte ein US-Bundesgericht 1990 dessen Berufung auf Immunität als Staatsoberhaupt ab. Der Fall ist allerdings nicht vollständig mit Maduros Situation vergleichbar, weil Noriega formal nicht Präsident Panamas gewesen war.
Bundesrichter Alvin Hellerstein hat die mündliche Verhandlung über die Anträge auf Abweisung der Anklage für den 17. November angesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat zuvor bis zum 2. Oktober Zeit für ihre Erwiderung. Sollte das Verfahren nicht aufgrund der Voranträge beendet werden, ist der Beginn des Strafprozesses derzeit für den 1. Juni 2027 vorgesehen.
Bereits im Juli hatte das Gericht außerdem einen weiteren Zeitplan für mögliche Voranträge festgelegt. Reuters zufolge soll nach der Offenlegung weiterer, möglicherweise auch klassifizierter Unterlagen eine zweite Runde von Anträgen folgen können. Dafür war damals der 11. Januar 2027 als Frist vorgesehen.
Damit wird zunächst nicht über die inhaltliche Berechtigung der strafrechtlichen Vorwürfe entschieden. Vor dem eigentlichen Prozess steht vielmehr die grundlegende Frage, ob ein US-Bundesgericht Maduro unter den besonderen politischen und völkerrechtlichen Umständen überhaupt strafrechtlich zur Verantwortung ziehen darf.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu