
Der deutsche Synchronsprecher Matti Klemm will gerichtlich gegen den Streamingdienst Netflix vorgehen. Er wirft dem Unternehmen vor, seine Sprachaufnahmen ohne seine Zustimmung zum Training künstlicher Intelligenz verwendet zu haben. Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) bestätigte die Klagepläne am Dienstag, 3. November 2026. Unterstützt wird Klemm von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Netflix verweist dagegen auf die Einhaltung geltender Gesetze.
Ausgangspunkt des Konflikts ist nach Darstellung des Sprecherverbands eine Datenauskunft des Streamingunternehmens. Daraus gehe hervor, dass Netflix bereits in der Vergangenheit Aufnahmen von Klemms Stimme zum Training eigener KI-Systeme genutzt habe. Klemm macht geltend, darüber weder informiert worden zu sein noch eine Einwilligung erteilt zu haben. Eine zusätzliche Bezahlung habe er ebenfalls nicht erhalten.
Der Synchronsprecher, der unter anderem als deutsche Stimme der US-Schauspieler Jason Momoa und Mahershala Ali bekannt ist und auch Benjamin Blümchen spricht, sieht dadurch seine Persönlichkeitsrechte sowie urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche verletzt. Seine juristische Vertretung übernimmt die Kanzlei Spirit Legal.
Ob die Verwendung der Sprachaufnahmen in der geschilderten Form tatsächlich rechtswidrig war, ist bislang nicht gerichtlich geklärt. Die zugrunde liegende Datenauskunft wurde nicht vollständig öffentlich vorgelegt. Eine unabhängige Überprüfung ihres genauen Inhalts war deshalb zunächst nicht möglich.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte Netflix, die aktuellen Diskussionen ernst zu nehmen. Das Unternehmen verwies auf eine Vereinbarung mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) aus dem Jahr 2025, mit der zusätzliche Schutzregelungen für Sprecherinnen und Sprecher geschaffen worden seien. Der Einsatz künstlicher Intelligenz durch Netflix erfolge im Einklang mit dem geltenden Recht.
Demnach ist für die Nutzung einer künstlich erzeugten Nachbildung einer Stimme eine gesonderte und ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Zu dem konkreten Vorhaben von Matti Klemm äußerte sich Netflix zunächst nicht.
Die Frage, ob bestehende Sprachaufnahmen zum Training eines KI-Systems genutzt werden dürfen, unterscheidet sich von der Frage, ob anschließend eine künstliche Kopie der Stimme in einem Film oder einer Serie eingesetzt werden darf. Beide Formen der Nutzung stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen innerhalb der Synchronbranche.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt den angekündigten Rechtsstreit. Nach ihren Angaben soll die Klage gegen Netflix noch Ende 2026 eingereicht werden. Welches Gericht zuständig sein wird, war am Dienstag zunächst nicht bekannt. Gemeinsam mit Klemm hat die Organisation zudem eine Spendenkampagne gestartet, um das Verfahren und mögliche weitere rechtliche Schritte zu finanzieren.
Klemms Anwalt Jonas Kahl will nach Angaben des VDS unter anderem klären lassen, in welchem Umfang Netflix die Stimme seines Mandanten verwendet hat. Außerdem soll eine weitere Nutzung für das KI-Training unterbunden werden. Die geplante Auseinandersetzung betrifft damit nicht nur mögliche Vergütungsansprüche, sondern auch die Kontrolle über bereits angefertigte Sprachaufnahmen.
Bereits Anfang 2026 hatten zahlreiche deutsche Synchronsprecher neue Vertragsbedingungen von Netflix kritisiert. Die Vereinbarungen sehen vor, dass Sprachaufnahmen unter bestimmten Bedingungen für das Training künstlicher Intelligenz verwendet werden können. Mehrere Sprecher verweigerten deshalb ihre Unterschrift. In der Folge kam es bei einzelnen Produktionen zu Verzögerungen und Umbesetzungen.
Innerhalb der Branche gibt es unterschiedliche Bewertungen der Vereinbarungen. Während der VDS die vorgesehenen Schutzmechanismen für unzureichend hält, betrachtet der Bundesverband Schauspiel die mit Netflix ausgehandelten Regelungen als Grundlage für einen kontrollierten KI-Einsatz. Der BFFS betont, dass die Zustimmung zum KI-Training keine automatische Erlaubnis zur Herstellung oder Verwendung synthetischer Stimmen bedeutet.
Im September 2026 hatte der VDS nach eigenen Angaben bereits eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Außerdem unterstützte der Verband Datenschutzbeschwerden mehrerer Sprecher, darunter Matti Klemm, bei der Berliner Datenschutzaufsicht.
Der Konflikt betrifft eine zentrale Veränderung in der Film- und Fernsehproduktion. Während klassische Synchronfassungen auf neue Aufnahmen menschlicher Sprecher angewiesen sind, können KI-Systeme vorhandenes Sprachmaterial auswerten und zur Erzeugung künstlicher Sprache eingesetzt werden.
Dabei stellen sich rechtliche Fragen, die über die deutsche Synchronbranche hinausreichen. Es geht unter anderem darum, welche Nutzungsrechte bestehende Verträge tatsächlich abdecken, wann eine gesonderte Zustimmung erforderlich ist und welche Ansprüche Künstler gegenüber Unternehmen geltend machen können.
Mit der angekündigten Klage wollen Matti Klemm und seine Unterstützer diese Fragen vor Gericht klären lassen. Eine gerichtliche Entscheidung über die von Klemm erhobenen Vorwürfe liegt bislang nicht vor.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu