
Die beschädigte „Mein Schiff 3“ ist am Sonntag, 1. November 2026, in der Lloyd Werft in Bremerhaven angekommen. Nach der Kollision mit zwei Containerschiffen muss das Kreuzfahrtschiff von TUI Cruises umfangreich untersucht und repariert werden. Während die ursprünglich geplante Kanarenreise bereits abgesagt wurde, ist die Durchführung der nächsten Kreuzfahrt am 14. November weiterhin ungewiss. Für das Unternehmen entstehen damit neben den Reparaturarbeiten auch wirtschaftliche Folgen durch den Reiseausfall.
Mit der Ankunft in der Lloyd Werft ist die nächste Phase nach dem Schiffsunfall vom 25. Oktober eingeleitet worden. Fachleute hatten die Schäden bereits in den vergangenen Tagen untersucht. Nun sollen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten erfolgen.
Betroffen sind unter anderem Teile der Rettungsmittel an Bord. Neben Arbeiten an der Stahlkonstruktion ist auch der Austausch beschädigter Rettungsboote vorgesehen. TUI Cruises hatte erklärt, dass vor einer Wiederaufnahme des regulären Betriebs ausreichend Rettungskapazitäten für sämtliche Passagiere und Besatzungsmitglieder vorhanden sein müssten.
Wie lange die Reparatur der Mein Schiff 3 dauern wird, steht bislang nicht fest. Auch einen verbindlichen Termin für die Rückkehr in den Kreuzfahrtbetrieb hat die Reederei noch nicht genannt.
Besonders dringlich ist die Entscheidung über die nächste geplante Kreuzfahrt. Nach dem veröffentlichten Fahrplan soll die „Mein Schiff 3“ am 14. November in Bremerhaven zu einer 14-tägigen Norwegenreise aufbrechen. Vorgesehen sind unter anderem Aufenthalte in Narvik, Tromsø und Honningsvåg am Nordkap.
Ob diese Reise wie geplant stattfinden kann, hängt von der Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit des Schiffes ab. TUI Cruises rechnet nach eigenen Angaben damit, Anfang der kommenden Woche genauer beurteilen zu können, welche weiteren Abfahrten betroffen sind.
Für November und Dezember stehen noch mehrere Kreuzfahrten im Reiseplan, darunter Fahrten nach Norwegen, eine Kurzreise nach Oslo und eine Weihnachtsreise zu den Kanarischen Inseln. Weitere Absagen waren zunächst nicht bestätigt. Gebuchte Gäste und Vertriebspartner sollen informiert werden, sobald verbindliche Entscheidungen vorliegen.
Die wirtschaftlichen Folgen des Unfalls betreffen zunächst die ursprünglich am 25. Oktober gestartete, rund dreiwöchige Kanarenreise. Zum Zeitpunkt der Kollision befanden sich nach Angaben von TUI Cruises 2.428 Passagiere und 922 Besatzungsmitglieder an Bord. Verletzt wurde niemand.
Die Reise konnte nicht fortgesetzt werden. Sämtliche Gäste mussten das Schiff verlassen. TUI Cruises hat zugesagt, den betroffenen Urlaubern den vollständigen Reisepreis zurückzuerstatten.
Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen die Reisenden nach eigenen Angaben bei der Suche nach alternativen Urlaubsmöglichkeiten. Für eine spätere Buchung mit der Marke Mein Schiff wurde zudem eine zusätzliche Kulanzregelung angekündigt.
Neben der Rückzahlung des Reisepreises können bei einer ausgefallenen Pauschalreise weitere Ansprüche entstehen. Nach § 651n des Bürgerlichen Gesetzbuches kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit infrage.
Ein solcher Anspruch besteht allerdings nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, wodurch der Reiseausfall verursacht wurde und ob sich der Veranstalter auf gesetzliche Haftungsausschlüsse berufen kann. Eine abschließende Klärung der Verantwortlichkeiten für die Kollision lag zunächst nicht vor.
Für Urlauber, deren Kreuzfahrt erst in den kommenden Wochen beginnen soll, gelten weitere Regeln. Sagt der Veranstalter eine Pauschalreise vor Reisebeginn ab, muss der gezahlte Reisepreis grundsätzlich zurückerstattet werden. Bei einem entsprechenden Rücktritt des Veranstalters sieht das Gesetz eine Erstattung spätestens innerhalb von 14 Tagen vor.
Eine angebotene Ersatzreise müssen Kunden nicht grundsätzlich akzeptieren. Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen können sie ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten. Solange TUI Cruises eine bevorstehende Reise jedoch nicht abgesagt hat, kann eine eigenständige Stornierung Kosten verursachen.
Zusätzliche Ausgaben, etwa für separat gebuchte Bahnfahrten, Hotels oder Flüge, sind nicht automatisch von der Reisepreiserstattung umfasst. Ob hierfür weitere Ansprüche bestehen, hängt von den konkreten Buchungen und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Neben den Kosten für die Reparatur muss TUI Cruises die finanziellen Auswirkungen der bereits abgesagten Kreuzfahrt bewältigen. Für den Zusammenstoß der insgesamt drei beteiligten Schiffe wurde der Sachschaden zunächst auf einen siebenstelligen Betrag geschätzt. Welcher Anteil davon auf die „Mein Schiff 3“ entfällt, ist nicht bekannt.
Zusätzliche Belastungen können durch Rückzahlungen, mögliche weitere Reiseausfälle und notwendige organisatorische Maßnahmen entstehen. Eine konkrete Summe für die wirtschaftlichen Folgen bei TUI Cruises wurde bislang nicht veröffentlicht.
Eine Entscheidung hat das Unternehmen bereits für seine Vertriebspartner getroffen. Reisebüros behalten die für die abgesagte Kanarenreise bereits gezahlten Provisionen. Das bestätigte TUI Cruises gegenüber der touristischen Fachzeitschrift „touristik aktuell“.
Für die Reederei ist nun entscheidend, wann das Kreuzfahrtschiff wieder für den regulären Reisebetrieb zur Verfügung steht. Jeder weitere Ausfall würde zusätzliche Buchungen betreffen.
Der Unfall ereignete sich am 25. Oktober 2026, als die „Mein Schiff 3“ Bremerhaven verlassen wollte. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wurde das Kreuzfahrtschiff von einer Windböe erfasst und gegen zwei am Containerterminal festgemachte Frachtschiffe getrieben.
Die Wasserschutzpolizei untersucht den Vorfall. Dabei wird auch geprüft, ob beim Auslaufmanöver Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Die endgültige Unfallursache und mögliche Verantwortlichkeiten sind noch nicht abschließend geklärt.
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