Milliardenstrafe gegen Meta nach jahrelangem Streit um Nutzerdaten

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Grzegorz Walczak

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Der Facebook-Mutterkonzern Meta soll wegen irreführender Aussagen zum Datenschutz und zum Umgang mit problematischen Inhalten 25 Milliarden US-Dollar zahlen. Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico verhängte die außergewöhnlich hohe Sanktion am Mittwoch, 21. Oktober 2026. Vorausgegangen war eine Entscheidung von Geschworenen, die fast 44 Millionen Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates festgestellt hatten. Meta weist die Vorwürfe zurück und hat Berufung angekündigt.

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Gericht reduziert mögliche Strafe von 219 auf 25 Milliarden Dollar

Die Entscheidung fiel am First Judicial District Court im Bezirk Santa Fe. Richter Francis Mathew setzte eine zivilrechtliche Strafzahlung von 25 Milliarden Dollar fest. Grundlage war ein Geschworenenurteil vom 25. September 2026, das dem Unternehmen insgesamt 43.899.725 vorsätzliche Verstöße gegen den New Mexico Unfair Practices Act zurechnete.

Nach diesem Gesetz können für einzelne vorsätzliche Verstöße bis zu 5.000 Dollar fällig werden. Rechnerisch ergab sich daraus zunächst eine mögliche Sanktion von rund 219,5 Milliarden Dollar. Der Richter reduzierte diesen Betrag auf 25 Milliarden Dollar. Damit gehört die Entscheidung zu den höchsten finanziellen Sanktionen, die ein US-Bundesstaat gegen ein Unternehmen verhängt hat.

Die Strafe gegen Meta basiert nicht auf 43,9 Millionen individuell nachgewiesenen Datenschutzverletzungen. Vielmehr bewerteten die Geschworenen 26 öffentliche Aussagen des Unternehmens beziehungsweise seiner Führung als irreführend. Bei der Ermittlung der Verstöße wurde berücksichtigt, wie viele Menschen in New Mexico jeweils zum möglichen Publikum dieser Aussagen gehörten.

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Das Gericht ordnete außerdem einen jährlichen Zinssatz von 15 Prozent auf die ausstehende Strafzahlung an. Über weitere mögliche Anordnungen zur Änderung von Geschäftspraktiken soll gesondert entschieden werden.

Cambridge Analytica als Ausgangspunkt des Verfahrens

Der Rechtsstreit geht auf den international bekannt gewordenen Umgang mit Facebook-Nutzerdaten durch das britische Beratungsunternehmen Cambridge Analytica zurück. Im Jahr 2018 wurde öffentlich, dass über eine externe Facebook-Anwendung personenbezogene Informationen von bis zu 87 Millionen Nutzern erfasst worden waren.

Die Daten wurden unter anderem zur Erstellung politischer Wählerprofile verwendet. Cambridge Analytica war auch im Umfeld des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2016 tätig. Das Unternehmen nutzte Informationen aus Facebook-Profilen, um politische Zielgruppen zu analysieren und gezielte Werbeansprache zu ermöglichen.

Der Bundesstaat New Mexico reichte 2021 Klage gegen Facebook ein. Die Vorwürfe beschränkten sich allerdings nicht auf die damalige Weitergabe persönlicher Informationen. Im Mittelpunkt standen auch öffentliche Zusicherungen des Unternehmens darüber, welchen Einfluss Nutzer auf ihre Daten hatten und wie Facebook mit externen Anwendungen umging.

Darüber hinaus untersuchte das Verfahren Aussagen zur Bekämpfung von Falschinformationen, zum Umgang mit Hassrede und zur Anwendung der eigenen Plattformregeln. Die Geschworenen kamen zu dem Ergebnis, dass Facebook Verbraucher bei mehreren dieser Themen systematisch mit falschen oder irreführenden Darstellungen konfrontiert hatte.

Meta widerspricht und kündigt Berufung an

Meta weist die Vorwürfe zurück und akzeptiert die Entscheidung nicht. Meta-Rechtschef C.J. Mahoney kritisierte das Vorgehen der Behörden in New Mexico. Nach Darstellung des Unternehmens gefährde die rechtliche Auslegung den Betrieb digitaler Plattformen und greife in Fragen der freien Meinungsäußerung ein.

Meta erklärte, in der Berufung eine Aufhebung beziehungsweise Änderung der Entscheidung erreichen zu wollen. Das Unternehmen hält seine rechtlichen Einwände weiterhin aufrecht. Die angeordnete Zahlung ist damit noch nicht das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits.

Der Rechtsprofessor Peter Ormerod von der Villanova University sieht insbesondere die Berechnung der Millionen Verstöße als möglichen Streitpunkt des Berufungsverfahrens. Dabei geht es um die Frage, ob bereits das potenzielle Publikum einer irreführenden Aussage für die Berechnung einer Sanktion berücksichtigt werden darf oder ob eine tatsächliche Wahrnehmung nachgewiesen werden muss.

Auch die Verhältnismäßigkeit der Milliardenstrafe könnte vor höheren Gerichten erneut geprüft werden. Ein endgültiger Zahlungsbetrag steht deshalb noch nicht fest.

Facebook musste bereits 2019 fünf Milliarden Dollar zahlen

Für Meta ist das Verfahren nicht die erste kostspielige rechtliche Auseinandersetzung wegen des Umgangs mit persönlichen Informationen. Bereits 2019 vereinbarte Facebook mit der US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission eine Strafzahlung von fünf Milliarden Dollar.

Hintergrund waren damals unter anderem Vorwürfe, Facebook habe Nutzer über ihre Möglichkeiten zur Kontrolle persönlicher Daten getäuscht und gegen frühere Datenschutzauflagen verstoßen. Zusätzlich musste das Unternehmen neue Vorgaben zur Kontrolle seiner Datenschutzpraktiken akzeptieren.

Die neue Entscheidung aus New Mexico fällt nominell fünfmal so hoch aus wie die damalige Bundesstrafe. Allerdings handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren nach dem Verbraucherschutzrecht eines einzelnen US-Bundesstaates.

Urteil könnte weitreichende Bedeutung für Technologieunternehmen haben

New Mexico hatte sich entschieden, seine Ansprüche unabhängig von einer gemeinsamen Einigung anderer Bundesstaaten gerichtlich durchzusetzen. Generalstaatsanwalt Raúl Torrez bezeichnete das Ergebnis als wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz und verwies auf die Verantwortung großer Technologieunternehmen für ihre öffentlichen Aussagen.

Das Verfahren macht deutlich, welche finanziellen Folgen Verstöße gegen einzelstaatliche Verbraucherschutzgesetze in den USA haben können. Dabei geht es nicht ausschließlich um den tatsächlichen Verlust personenbezogener Informationen, sondern ebenso um die Richtigkeit von Zusicherungen, die Unternehmen gegenüber ihrer Kundschaft machen.

Für Meta bleibt die wirtschaftliche Belastung vorerst mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Während das Gericht eine Zahlung von 25 Milliarden Dollar angeordnet hat, kann das Berufungsverfahren sowohl die rechtliche Grundlage als auch die Höhe der Sanktion verändern. Weitere gerichtliche Entscheidungen zu möglichen Auflagen für den Konzern stehen ebenfalls noch aus.

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