Mütterrente III kommt 2027: Wer mehr Rente erhält und wann das Geld fließt

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Bei der Mütterrente steht eine weitere Änderung bevor. Ab dem 1. Januar 2027 werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vollständig an die Regelung für später geborene Kinder angeglichen. Eltern können dann bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit je Kind angerechnet bekommen. Bislang sind es bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, höchstens zweieinhalb Jahre. Die zusätzliche Anerkennung entspricht einem halben Entgeltpunkt je betroffenem Kind.

Die Reform ist bereits gesetzlich beschlossen. Allerdings bedeutet der Stichtag 1. Januar 2027 nicht, dass das zusätzliche Geld zu diesem Zeitpunkt auf den Konten der Rentnerinnen und Rentner ankommt. Wegen der technischen Umsetzung beginnt die Auszahlung erst 2028. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits Rente bezieht und für 2027 anspruchsberechtigt war, erhält die entsprechenden Beträge rückwirkend.

Mütterrente III bringt sechs zusätzliche Monate pro Kind

Die sogenannte Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart. Gemeint ist damit die rentenrechtliche Anerkennung von Zeiten, in denen ein Kind erzogen wurde. Diese Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten und können dadurch die spätere Rente erhöhen.

Derzeit werden für ein Kind, das 1992 oder später geboren wurde, bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Bei Kindern mit einem Geburtsdatum vor 1992 sind es bis Ende 2026 höchstens 30 Monate. Mit der Mütterrente III kommen für diese älteren Geburtsjahrgänge weitere sechs Monate hinzu. Damit können unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes künftig bis zu drei Jahre berücksichtigt werden.

Die Mütterrente III kann nicht nur Müttern zugutekommen. Auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten. Entscheidend ist grundsätzlich, welchem Elternteil die Erziehungszeit rentenrechtlich zugeordnet wurde. Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der neuen Regelung profitieren könnten.

So viel ist der zusätzliche halbe Rentenpunkt derzeit wert

Die zusätzlichen sechs Monate entsprechen einem halben Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert in Deutschland 42,52 Euro für einen vollständigen Entgeltpunkt. Nach diesem Wert entspricht ein halber Rentenpunkt rechnerisch 21,26 Euro zusätzlicher Bruttorente pro Monat und Kind.

Wer beispielsweise zwei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat und für beide Kinder die Voraussetzungen erfüllt, käme nach dem derzeitigen Rentenwert rechnerisch auf 42,52 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente. Bei drei entsprechenden Kindern wären es 63,78 Euro.

Diese Zahlen sind allerdings keine verbindliche Prognose für die tatsächliche Auszahlung im Jahr 2028. Der aktuelle Rentenwert wird grundsätzlich regelmäßig angepasst. Bis zum Beginn der Auszahlung können sich die Beträge deshalb noch verändern. Zudem können Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie individuelle rentenrechtliche Faktoren den tatsächlichen Auszahlungsbetrag beeinflussen.

Anspruch ab 2027, Auszahlung der Mütterrente erst 2028

Eine Besonderheit der Reform ist der zeitliche Abstand zwischen Inkrafttreten und Auszahlung. Der Anspruch aus der Mütterrente III entsteht grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung kann die neuen Regelungen nach eigenen Angaben aufgrund des umfangreichen technischen Umstellungsbedarfs jedoch erst ab 2028 vollständig umsetzen.

Für Menschen, deren Rente vor Januar 2028 beginnt, ist deshalb eine Nachzahlung vorgesehen. Wer bereits 2027 eine Rente bezieht, verliert die Ansprüche für dieses Jahr also nicht allein deshalb, weil die technische Auszahlung später startet.

Wer seine Rente erstmals ab Januar 2028 erhält, soll die zusätzlichen Kindererziehungszeiten unmittelbar bei der Rentenberechnung berücksichtigt bekommen.

Für die Mütterrente III ist meist kein eigener Antrag nötig

Bestandsrentner müssen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich keinen gesonderten Antrag auf die Mütterrente III stellen. Die Berechnung und Auszahlung soll für Menschen, die bereits vor dem 1. Januar 2028 Rente beziehen, weitgehend automatisch erfolgen.

Auch Versicherte, bei denen Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert sind, müssen wegen der neuen sechs Monate grundsätzlich nicht erneut tätig werden. Die Rentenversicherung will die zusätzlichen Zeiten im Zuge der Umsetzung automatisch berücksichtigen.

Wer noch keine Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto hat, muss ebenfalls keinen speziellen Antrag ausschließlich auf die Mütterrente III stellen. Spätestens beim späteren Rentenantrag wird geprüft, welche Kindererziehungszeiten anerkannt werden können. Eine frühzeitige Klärung des Versicherungskontos kann dennoch unabhängig von der Reform sinnvoll sein.

Mütterrente wurde bereits zweimal ausgeweitet

Die besondere Anerkennung der Erziehungszeiten für ältere Kinder wurde in mehreren Schritten ausgebaut. Bis Mitte 2014 konnten für vor 1992 geborene Kinder höchstens zwölf Monate berücksichtigt werden. Mit der ersten Mütterrente stieg der Zeitraum zum 1. Juli 2014 auf 24 Monate.

Zum 1. Januar 2019 folgte die Mütterrente II. Seitdem können bei vor 1992 geborenen Kindern bis zu 30 Monate angerechnet werden. Die Mütterrente III erhöht diesen Zeitraum nun um ein weiteres halbes Jahr auf insgesamt 36 Monate. Damit wird die bisherige Unterscheidung bei der Dauer der Kindererziehungszeit nach dem Geburtsjahr des Kindes aufgehoben.

Höhere Rente kann andere Sozialleistungen beeinflussen

Das zusätzliche Renteneinkommen kann Auswirkungen auf andere Leistungen haben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung kann die Mütterrente III beispielsweise bei der Grundsicherung oder beim Wohngeld berücksichtigt werden. Auch bei einer Witwen- oder Witwerrente kann das höhere eigene Renteneinkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen.

Die zusätzlichen Ausgaben der Mütterrente III sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Für die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten sind nach Regierungsangaben jährlich rund fünf Milliarden Euro vorgesehen.

Damit ist der nächste Schritt bei der Mütterrente rechtlich festgelegt: Ab 2027 werden auch für vor 1992 geborene Kinder bis zu drei Jahre Erziehungszeit berücksichtigt. Für viele Betroffene wird das zusätzliche Geld allerdings erst 2028 sichtbar, dann einschließlich der Ansprüche, die bereits 2027 entstanden sind.

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