Mütterrente III kommt: Wer mehr Rente bekommt und wann das Geld fließt

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Die Mütterrente III bringt rund zehn Millionen Menschen in Deutschland zusätzliche Rentenansprüche. Für die Erziehung eines vor 1992 geborenen Kindes wird künftig ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt und nach dem derzeitigen Rentenwert rechnerisch 21,26 Euro zusätzlicher Bruttorente im Monat je Kind. Der Anspruch entsteht ab 2027, ausgezahlt wird die Leistung für viele Betroffene allerdings erst 2028.

Mütterrente III ist bereits Gesetz

Grundlage ist das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Der Bundestag beschloss das Rentenpaket am 5. Dezember 2025 mit 318 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 53 Enthaltungen. Das Gesetz trägt das Datum 22. Dezember 2025 und wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Für die Mütterrente III sind die entscheidenden Änderungen zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit handelt es sich nicht mehr um ein politisches Vorhaben, sondern um geltendes, bereits verkündetes Recht mit einem festgelegten Inkrafttreten.

Vor 1992 geborene Kinder werden künftig gleichgestellt

Bislang werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, höchstens zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Für ab 1992 geborene Kinder sind es bis zu drei Jahre.

Mit der Mütterrente III kommen für ältere Geburtsjahrgänge weitere sechs Monate hinzu. Damit können künftig unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Die Neuregelung gilt nicht ausschließlich für Frauen. Auch Väter können profitieren, wenn ihnen die entsprechenden Kindererziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind.

Die Bundesregierung geht von rund zehn Millionen Begünstigten aus, überwiegend Frauen. Im Gesetzentwurf wurden knapp zehn Millionen Fälle mit Anspruch auf die neue Regelung zugrunde gelegt.

Aktuell entspricht das 21,26 Euro mehr im Monat je Kind

Die zusätzlichen sechs Monate entsprechen 0,5 Entgeltpunkten. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Ein halber Entgeltpunkt hat damit derzeit einen rechnerischen Wert von 21,26 Euro brutto pro Monat.

Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern wären das auf Basis des heutigen Rentenwerts 42,52 Euro monatlich zusätzlich, bei drei Kindern 63,78 Euro.

Der tatsächliche Zahlbetrag ab 2027 beziehungsweise 2028 kann höher liegen. Der Rentenwert wird grundsätzlich jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Deshalb steht heute noch nicht fest, wie viele Euro der zusätzliche halbe Entgeltpunkt bei der erstmaligen Auszahlung 2028 genau wert sein wird.

Zudem handelt es sich um einen Bruttobetrag. Abhängig vom Einzelfall können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern anfallen.

Anspruch ab 2027, Auszahlung grundsätzlich erst 2028

Eine Besonderheit der Reform ist der zeitliche Abstand zwischen Rechtsanspruch und Auszahlung. Die Verbesserung gilt für Bestandsrentner grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Millionen Renten jedoch technisch nicht bereits zu diesem Zeitpunkt neu berechnen.

Deshalb beginnt die praktische Umsetzung 2028. Wer bereits vor Januar 2028 eine Rente bezieht und anspruchsberechtigt ist, erhält den für 2027 zustehenden Betrag nachgezahlt. Wer erst ab Januar 2028 neu in Rente geht, soll die verlängerte Kindererziehungszeit unmittelbar in der Rentenberechnung berücksichtigt bekommen.

Die gesetzliche Konstruktion stellt damit sicher, dass der spätere technische Start nicht dazu führt, dass die Ansprüche für 2027 verloren gehen.

Antrag ist in den meisten Fällen nicht nötig

Bestandsrentner müssen die Mütterrente III nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht gesondert beantragen. Die Berechnung soll weitgehend automatisch erfolgen. Auch bei Versicherten, bei denen Kindererziehungszeiten bereits im Versicherungskonto gespeichert sind, soll die Anpassung automatisch berücksichtigt werden.

Sonderfälle können dennoch eine individuelle Prüfung erfordern. Das Gesetz enthält deshalb auch Antragsmöglichkeiten für Konstellationen, die über die automatisierten Verfahren nicht vollständig erfasst werden können, etwa bei bestimmten früheren Zuordnungen von Erziehungszeiten.

Bund rechnet mit rund fünf Milliarden Euro im Jahr

Die Reform ist teuer. Nach den Berechnungen der Bundesregierung entstehen durch die vollständige Gleichstellung grundsätzlich zusätzliche Ausgaben von rund fünf Milliarden Euro jährlich. Finanziert werden sollen diese Kosten aus Steuermitteln des Bundes und nicht durch eine unmittelbare Erhöhung des Rentenbeitragssatzes aufgrund der Mütterrente III.

Wegen der rückwirkenden Abwicklung fällt 2028 ein außergewöhnlich hoher Betrag an. In der Finanzplanung waren für dieses Jahr rund 9,9 Milliarden Euro Erstattungen für die Mütterrente vorgesehen, weil sowohl die Ansprüche für 2027 als auch die laufenden Leistungen finanziert werden müssen. Für die folgenden Jahre wurden zunächst jeweils etwa fünf Milliarden Euro veranschlagt.

Rückwirkung verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand

Die Verschiebung der Auszahlung auf 2028 ist nicht nur eine technische Frage. Die Deutsche Rentenversicherung muss nach eigenen Angaben mehr als zehn Millionen Rentenfälle unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Erwerbsbiografien und früherer Rechtsstände bearbeiten. Frühere Programme für die Mütterrente I und II können nicht einfach übernommen werden.

Hinzu kommen Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen. Rentenerhöhungen können beispielsweise bei Grundsicherung oder Wohngeld als Einkommen berücksichtigt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mütterrente III grundsätzlich auf solche Leistungen angerechnet werden kann.

Der Nationale Normenkontrollrat kritisierte deshalb den Aufwand der rückwirkenden Einführung. Nach den Berechnungen im Gesetzgebungsverfahren verursacht sie allein für öffentliche Verwaltungen einen zusätzlichen einmaligen Aufwand von mindestens 25 Millionen Euro. Für Länder und Kommunen wurden rund 19,8 Millionen Euro veranschlagt, unter anderem wegen möglicher Neuberechnungen von Sozialleistungen.

Kritik richtet sich vor allem gegen Kosten und Zielgenauigkeit

Die Mütterrente III war im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Kritiker stellten weniger die Gleichbehandlung der Kindererziehungszeiten infrage als die hohen Gesamtkosten im Verhältnis zum individuellen Zuschlag.

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung bezeichnete die vollständige Gleichstellung aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten als nachvollziehbar, bewertete die konkrete Maßnahme wegen ihrer Kosten und des bürokratischen Aufwands jedoch kritisch. Die vorgesehenen fünf Milliarden Euro könnten nach Einschätzung des Instituts auch für andere sozialpolitische Aufgaben eingesetzt werden.

Auch das ifo Institut verwies auf die langfristige Belastung des Bundeshaushalts. Nach seinen Berechnungen summieren sich die Ausgaben für die Mütterrente III bis 2031 auf rund 20 Milliarden Euro und bis 2040 auf rund 60 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um eine wirtschaftswissenschaftliche Berechnung des Instituts, nicht um die gesetzliche Haushaltsplanung der Bundesregierung.

Befürworter der Reform stellen dagegen die Gleichbehandlung von Erziehungsleistungen in den Mittelpunkt. Mit der Neuregelung entfällt künftig die unterschiedliche rentenrechtliche Bewertung allein aufgrund der Frage, ob ein Kind vor oder nach 1991 geboren wurde.

Für Betroffene zählt vor allem das Jahr 2028

Für Rentnerinnen und Rentner mit vor 1992 geborenen Kindern sind damit drei Daten entscheidend: Das Gesetz ist seit Dezember 2025 beschlossen und verkündet. Der zusätzliche Anspruch gilt ab 1. Januar 2027. Die tatsächliche Neuberechnung und Auszahlung erfolgt grundsätzlich im Jahr 2028, einschließlich der zustehenden Nachzahlung für 2027.

Wie hoch der monatliche Zuschlag dann in Euro ausfällt, hängt vom zu diesem Zeitpunkt gültigen Rentenwert ab. Nach dem Stand vom 27. September 2026 entspricht der zusätzliche halbe Entgeltpunkt 21,26 Euro brutto monatlich je vor 1992 geborenem Kind.

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