
Bei der Insolvenz der 123 Shared Mobility Germany GmbH wird das Ausmaß für frühere Kunden immer deutlicher. Wie am Donnerstag bekannt wurde, haben rund 2.000 Gläubiger Forderungen gegen das Unternehmen angemeldet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters summieren sich diese auf mehr als drei Millionen Euro. Ein großer Teil davon entfällt auf Kautionen, die Kunden bei der Anmietung von Transportern hinterlegt hatten. Die Aussicht auf eine nennenswerte Rückzahlung gilt nach der aktuellen Einschätzung als sehr gering.
Das Unternehmen hatte seinen Geschäftsbetrieb in Deutschland bereits im Oktober 2025 eingestellt und Insolvenz beantragt. Das zuständige Insolvenzgericht in Deggendorf ordnete am 8. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt. Schon damals war klar, dass der Betrieb nicht fortgeführt werden kann. Neuanmietungen waren bereits gesperrt, der Kundensupport nicht mehr erreichbar.
Die neue Entwicklung ist vor allem wegen der Zahl der Betroffenen bemerkenswert. Nach dem jetzt bekannt gewordenen Zwischenstand haben etwa 2.000 Gläubiger Ansprüche angemeldet. Viele von ihnen warten seit Monaten auf Geld, das eigentlich nach der Rückgabe der Fahrzeuge zurückfließen sollte. Stattdessen stehen ihre Forderungen nun im Insolvenzverfahren. Für viele Kunden geht es dabei nicht um kleinere Restbeträge, sondern um Kautionen in erheblicher Höhe.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen Gesellschaft wurde am 16. Dezember 2025 eröffnet. Gläubiger wurden dabei aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24. Februar 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Schon dieser Schritt zeigte, dass die offenen Ansprüche in geordnete insolvenzrechtliche Bahnen überführt werden mussten und betroffene Kunden nicht mehr auf eine reguläre Rückzahlung außerhalb des Verfahrens hoffen konnten.
Schon vor dem Insolvenzantrag hatte der Fall für zahlreiche Beschwerden gesorgt. Die Verbraucherzentralen meldeten für den Zeitraum von Januar bis August 2025 mehr als 500 Beschwerden zum Anbieter 123 Shared Mobility Germany GmbH. In mehr als der Hälfte der Fälle ging es darum, dass Kunden ihre Kaution nicht zurückbekamen. Die Verbraucherschützer verwiesen zudem auf eine ungewöhnliche Regelung: Die Kaution wurde nicht automatisch zurückgezahlt, sondern musste nach 28 Kalendertagen aktiv angefordert werden. Danach konnte es laut den damaligen AGB nochmals bis zu 28 Tage dauern, bis Geld zurückfloss.
Besonders kritisch war aus Sicht der Verbraucherzentralen außerdem eine Klausel, nach der sich der Rückzahlungsanspruch unter bestimmten Bedingungen in ein zweijähriges Abonnement umwandeln konnte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging damals juristisch gegen zahlreiche AGB-Klauseln vor. Der Streit um die Kautionspraxis war damit schon Monate vor der Insolvenz ein zentrales Problem des Unternehmens.
Für die betroffenen Kunden ist ein Punkt besonders wichtig. Nach Angaben des Insolvenzverwalters wurden die Kautionen nicht getrennt vom sonstigen Vermögen der Gesellschaft verwahrt. Genau das erklärt, warum die Ansprüche nun nicht gesondert ausgezahlt werden, sondern als normale Forderungen im Insolvenzverfahren behandelt werden. Bereits im Oktober 2025 hatte der vorläufige Insolvenzverwalter erklärt, dass eine Rückzahlung in diesem Stadium wirtschaftlich nicht möglich und rechtlich nicht zulässig sei.
Damit zeigt sich auch, warum die heutigen Nachrichten für viele frühere Nutzer der Plattform so ernüchternd sind. Wer auf die Rückzahlung seiner Kaution gehofft hatte, muss nun damit rechnen, am Ende leer auszugehen oder allenfalls eine sehr geringe Quote zu erhalten. Der aktuelle Zwischenstand mit mehr als drei Millionen Euro angemeldeten Forderungen unterstreicht, wie groß der Schaden inzwischen ist.
Hinzu kommt, dass nicht nur die deutsche Gesellschaft in Schwierigkeiten geraten ist. Die Unternehmensgruppe stammt aus Österreich, und auch dort läuft ein Insolvenzverfahren. Das erklärt, warum der Fall inzwischen deutlich über einen regionalen Einzelfall hinausgeht. Für den deutschen Markt ist jedoch entscheidend, dass sich die heute genannten rund 2.000 Gläubiger und die Forderungen von mehr als drei Millionen Euro auf die deutsche Gesellschaft beziehen.
Für viele Betroffene bleibt damit vorerst nur die Rolle als Insolvenzgläubiger. Aus einem alltäglichen Mietvorgang ist für Tausende Kunden ein langwieriger Fall geworden, bei dem inzwischen kaum noch Hoffnung auf eine vollständige Erstattung besteht.
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