
Die Fährverbindung zwischen Norddeich und Norderney bleibt trotz eines laufenden Insolvenzverfahrens vorerst bestehen. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Betrieb der Reederei „Meine Fähre GmbH“ weiterhin planmäßig durchgeführt.
Das Unternehmen hatte Anfang März einen Insolvenzantrag gestellt. Kurz darauf bestellte das zuständige Amtsgericht Aurich einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der seitdem die wirtschaftliche Lage prüft und den Geschäftsbetrieb stabilisieren soll. Für Reisende bedeutet das zunächst Kontinuität: Die Fahrten zwischen dem Festlandhafen Norddeich und der Nordseeinsel Norderney werden weiterhin angeboten.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme sieht der vorläufige Insolvenzverwalter die Voraussetzungen für eine Fortführung des Fährbetriebs als erfüllt an. Die Verbindung zwischen Norddeich und Norderney soll daher weiterhin regulär bedient werden.
Für Passagiere, die bereits Tickets gebucht haben, ändert sich dadurch zunächst nichts. Die Fahrkarten behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin genutzt werden. Laut Mitteilung des Insolvenzverwalters gilt dies auch für Buchungen, die bereits vor dem Insolvenzantrag vorgenommen wurden. Die Fahrten bleiben über die bekannten Buchungskanäle verfügbar.
Die Reederei hatte den Insolvenzantrag am 5. März gestellt. Hintergrund ist eine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll nun geprüft werden, wie der Geschäftsbetrieb stabilisiert und eine langfristige Lösung für das Unternehmen gefunden werden kann.
Nach Angaben des Insolvenzverwalters konzentriert sich das Team derzeit vor allem darauf, den operativen Betrieb zuverlässig aufrechtzuerhalten. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung der regelmäßigen Fährverbindungen zwischen dem ostfriesischen Festland und der Insel Norderney. Diese Route gilt als wichtige Verkehrsverbindung für Einwohner, Pendler und Touristen.
Parallel zur Stabilisierung des Fährbetriebs wurde auch die Situation der Beschäftigten geklärt. Die Löhne und Gehälter der derzeit 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zunächst bis einschließlich Mai 2026 über das gesetzliche Insolvenzgeld abgesichert.
Das Insolvenzgeld wird in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und soll sicherstellen, dass Beschäftigte auch in der Anfangsphase eines Insolvenzverfahrens weiterhin ihr Einkommen erhalten. Für die Belegschaft bedeutet dies zunächst Planungssicherheit für die kommenden Monate.
Während der Betrieb weiterläuft, prüfen der Insolvenzverwalter und sein Team nun mögliche Perspektiven für das Unternehmen. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung für die Zukunft der Reederei zu entwickeln. Dazu werden Gespräche geführt, in denen verschiedene Optionen zur Sanierung oder Fortführung des Unternehmens ausgelotet werden sollen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter betonte laut Mitteilung, dass zunächst die Stabilisierung des laufenden Betriebs im Vordergrund steht. Erst danach gehe es darum, langfristige Perspektiven für das Unternehmen und die Fährverbindung zu prüfen. Die Strecke zwischen Norddeich und Norderney bleibt damit vorerst ein fester Bestandteil des regionalen Verkehrs.
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