Neue Festnahme im Nord-Stream-Fall: Taucher in Kroatien gefasst

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Fast vier Jahre nach den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines ist ein weiterer Beschuldigter auf Grundlage eines deutschen Haftbefehls festgenommen worden. Der ukrainische Staatsangehörige Vladimir Z. wurde am Mittwochmorgen, 19. August 2026, in der kroatischen Küstenstadt Pula von der dortigen Polizei gefasst. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. Juni 2024. Die Bundesanwaltschaft hält den Mann für einen ausgebildeten Taucher, der im September 2022 an den Tauchgängen zur Platzierung von Sprengsätzen beteiligt gewesen sein soll. Damit ist erneut ein Nord-Stream-Verdächtiger festgenommen worden, gegen den die deutschen Ermittler bereits seit längerer Zeit vorgehen.

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Bundesanwaltschaft wirft Vladimir Z. Beteiligung an Tauchgängen vor

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft besteht gegen Vladimir Z. dringender Tatverdacht wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindlicher Sabotage und Zerstörung von Bauwerken. Die Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt. Nach dem deutschen Haftbefehl soll Z. zu einer Gruppe um den gesondert verfolgten Serhii K. gehört haben. Diese Gruppe soll im September 2022 nahe der dänischen Insel Bornholm Sprengsätze an Nord Stream 1 und Nord Stream 2 angebracht haben. Z. soll sich als ausgebildeter Taucher an den dafür erforderlichen Tauchgängen beteiligt haben.

Für den Transport von Personen, Ausrüstung und Sprengstoff soll die Gruppe nach Darstellung der Ermittler eine Segelyacht genutzt haben, die von Rostock aus in die Ostsee fuhr. Das Boot war demnach zuvor über Mittelsmänner und unter Verwendung gefälschter Ausweispapiere bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines. Nach einer Überstellung aus Kroatien soll Vladimir Z. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Vladimir Z. war bereits 2025 in Polen festgenommen worden

Der Zugriff in Kroatien ist nicht die erste Festnahme von Vladimir Z. in diesem Verfahren. Polnische Behörden hatten ihn bereits am 30. September 2025 auf Grundlage des deutschen Europäischen Haftbefehls in der Nähe von Warschau festgenommen. Ein polnisches Gericht lehnte die Übergabe an Deutschland im Oktober 2025 jedoch ab und ordnete seine Freilassung an. Der Beschuldigte bestritt eine Beteiligung an den Pipeline-Sprengungen.

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Dass der bereits 2024 ausgestellte deutsche Haftbefehl nun in Kroatien vollstreckt wurde, eröffnet der Bundesanwaltschaft erneut die Möglichkeit, eine Überstellung nach Deutschland zu erreichen. Über das weitere Verfahren in Kroatien entscheiden zunächst die dort zuständigen Justizbehörden. Die Bundesanwaltschaft kündigte an, Z. nach einer Überstellung dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorführen zu lassen. Eine Entscheidung über seine mögliche Untersuchungshaft in Deutschland ist damit noch nicht vorweggenommen.

Serhii K. sitzt seit November 2025 in Deutschland in Haft

Im Mittelpunkt des bereits weiter fortgeschrittenen deutschen Verfahrens steht Serhii K. Der ukrainische Staatsangehörige wurde am 21. August 2025 in der italienischen Provinz Rimini aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Nach einem mehrmonatigen Auslieferungsverfahren übergaben ihn die italienischen Behörden am 27. November 2025 an Deutschland. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl in Vollzug. Serhii K. befindet sich seither in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde hatte der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Die Bundesanwaltschaft erhob am 30. Juni 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen Serhii K. Sie wirft ihm unter anderem vor, als Mittäter an einem Kriegsverbrechen durch einen Angriff auf zivile Objekte beteiligt gewesen zu sein. Hinzu kommen Vorwürfe wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe. Serhii K. bestreitet seine Beteiligung an den Anschlägen. Über Schuld oder Unschuld ist damit nicht entschieden.

Vorwurf einer staatlich gesteuerten Operation ist nicht gerichtlich geklärt

Die Anklage gegen Serhii K. geht über den Vorwurf einer eigenmächtig handelnden Gruppe hinaus. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft war K. 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Er und weitere Militärangehörige sollen den Plan zur Zerstörung der Pipelines im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt haben. Ziel sei nach Auffassung der Anklagebehörde gewesen, Gaslieferungen über die Leitungen dauerhaft zu verhindern und damit Einnahmen Russlands aus dem Erdgasgeschäft zu reduzieren, die zur Finanzierung des Krieges eingesetzt werden konnten.

Diese Darstellung ist Teil der Anklage und bislang keine gerichtliche Feststellung. Welche Stellen in der Ukraine gegebenenfalls beteiligt gewesen sein könnten und wer einen möglichen Auftrag erteilt haben soll, ist nicht rechtskräftig geklärt. Die ukrainische Führung hat eine staatliche Beteiligung an der Sprengung wiederholt bestritten. Auch die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft erklärte im Juli 2026, eigene Ermittlungen hätten keine Hinweise auf eine Beteiligung ukrainischer staatlicher Institutionen oder Amtsträger ergeben.

Deutschland führt den entscheidenden Strafverfahrensstrang

Die Bundesanwaltschaft führt das deutsche Strafverfahren wegen der Nord-Stream-Sprengungen und hat dafür mehrfach Europäische Haftbefehle erwirkt. Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren gegen Serhii K. bereits bestätigt, dass nach dem damaligen Ermittlungsstand ein dringender Tatverdacht für die Fortdauer der Untersuchungshaft bestand. Zugleich bejahte das Gericht die deutsche Strafgewalt. Dabei spielt eine Rolle, dass die beschädigten Leitungen nach Deutschland führten und in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern endeten.

Schweden und Dänemark hatten nach den Explosionen ebenfalls umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Schweden stellte sein Verfahren im Februar 2024 wegen fehlender eigener Zuständigkeit ein und übergab Material an die deutschen Ermittler. Wenig später beendeten auch die dänischen Behörden ihr Strafverfahren. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Pipeline-Schäden auf vorsätzliche Sabotage zurückzuführen waren, sahen aber keine ausreichende Grundlage für die Fortführung eines Strafverfahrens in Dänemark. Damit liegt der strafrechtlich am weitesten fortgeschrittene Ermittlungsstrang weiterhin in Deutschland.

Explosionen trafen zentrale Energieverbindungen zwischen Russland und Europa

Nord Stream 1 und Nord Stream 2 wurden gebaut, um russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland zu transportieren. Zum Zeitpunkt der Explosionen am 26. September 2022 floss über die Leitungen allerdings kein Gas. Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 zuvor eingestellt, Nord Stream 2 war nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht in Betrieb genommen worden. Die Sprengungen beschädigten die Infrastruktur dennoch schwer und wurden zu einem der politisch bedeutendsten Sabotagefälle an europäischer Energieinfrastruktur.

Mit der erneuten Festnahme Vladimir Z.s hat das Verfahren nun eine weitere konkrete Entwicklung genommen. Gegen ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Bundesanwaltschaft muss ihre Vorwürfe im weiteren Verfahren belegen. Parallel steht mit der bereits erhobenen Anklage gegen Serhii K. erstmals ein Beschuldigter im Nord-Stream-Komplex vor einem möglichen Hauptverfahren in Deutschland.

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