
Der Autohersteller Opel muss erneut Tausende Fahrzeuge wegen gefährlicher Airbags des japanischen Zulieferers Takata zurückrufen. Nach der jüngsten Erweiterung der Rückrufaktion sind in Deutschland 61.680 Fahrzeuge potenziell betroffen. Für bestimmte Autos gilt zusätzlich eine sogenannte Stop-Drive-Anweisung. Ihre Besitzer sollen die Fahrzeuge bis zur Reparatur nicht mehr benutzen. Betroffen sind vor allem ältere Modelle wie Astra, Vectra, Signum und Zafira. Welche Fahrzeuge tatsächlich stillstehen müssen, hängt von der jeweiligen Fahrzeugidentifikationsnummer ab.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt die zweite Erweiterung der Rückrufaktion unter der Referenznummer 17132R. Die am 12. Oktober 2026 veröffentlichte Meldung betrifft verschiedene Opel-Modelle aus dem Produktionszeitraum 2005 bis 2017. Der Hersteller verwendet für die Aktion den Rückrufcode KU3. Auslöser ist ein möglicher Defekt am Gasgenerator des Fahrerairbags, der beim Auslösen gefährliche Metallteile freisetzen kann.
Die Rückrufaktion läuft bereits seit Februar 2026 und wurde inzwischen mehrfach erweitert. Frühere Meldungen betrafen zunächst rund 8.700 bis 9.000 Fahrzeuge in Deutschland. Die neuere KBA-Meldung nennt nun 61.680 potenziell betroffene Autos. Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Rückrufeinträgen und können deshalb nicht einfach addiert werden. Für die früheren Rückrufmeldungen wurden weltweit mehr als 900.000 Fahrzeuge genannt.
In der aktuellen KBA-Meldung werden sieben Modellreihen genannt: Astra, Cascada, Meriva, Mokka, Signum, Vectra und Zafira. Opel veröffentlicht auf seiner Internetseite zusätzlich eine detailliertere Übersicht mit Produktionszeiträumen, die teilweise über die Baujahre der jüngsten KBA-Meldung hinausreichen.
Für den Astra nennt Opel den Zeitraum vom 3. Januar 2005 bis zum 11. Juni 2014. Eine weitere, vom Hersteller als „Astra 10“ bezeichnete Variante wird mit dem Produktionszeitraum vom 24. Februar 2009 bis zum 23. August 2018 aufgeführt. Beim Cascada reicht der Zeitraum vom 8. Mai 2012 bis zum 22. August 2018, beim Meriva vom 5. Februar 2009 bis zum 24. März 2017 und beim Mokka vom 15. Dezember 2011 bis zum 6. Juni 2018.
Weitere betroffene Baureihen sind der Vectra mit Produktionsdaten vom 4. Juli 2003 bis zum 10. Oktober 2008, der Signum vom 16. Februar 2005 bis zum 19. Juni 2008 und der Zafira vom 25. Februar 2011 bis zum 26. Juli 2016. Die genannten Zeiträume bedeuten allerdings nicht, dass sämtliche Fahrzeuge dieser Modellgenerationen zurückgerufen werden. Entscheidend ist, welcher Airbag im jeweiligen Fahrzeug verbaut wurde und ob die konkrete Fahrzeugidentifikationsnummer von der Aktion erfasst ist.
Besonders weitreichende Folgen hat die Rückrufaktion für Fahrzeuge, die eine Stop-Drive-Warnung erhalten. Der Stellantis-Konzern hat die entsprechende Maßnahme nach eigenen Angaben europaweit auf bestimmte Opel und Vauxhall Astra H aus den Jahren 2005 bis 2014 sowie Vectra und Signum aus den Jahren 2005 bis 2008 ausgeweitet.
Ursprünglich bezog sich der Fahrstopp vor allem auf bestimmte Fahrzeuge in südeuropäischen Ländern. Auch nach Deutschland importierte Gebrauchtwagen konnten deshalb betroffen sein. Inzwischen hat Stellantis die Maßnahme erweitert. Betroffene Fahrzeughalter sollen eine direkte Benachrichtigung mit den erforderlichen Anweisungen erhalten. Wer eine solche Warnung bekommt, soll sein Auto nicht weiter benutzen und sich umgehend an einen autorisierten Opel-Partner wenden.
Wie viele der aktuell 61.680 potenziell zurückgerufenen Fahrzeuge tatsächlich einer Stop-Drive-Anweisung unterliegen, war zunächst nicht eindeutig beziffert. Ebenso blieb offen, in welchem Umfang die jüngste Erweiterung über zuvor betroffene Importfahrzeuge hinausgeht. Nicht jeder vom Airbag-Rückruf betroffene Opel unterliegt automatisch einem Fahrstopp.
Der ADAC kritisiert den Umgang des Herstellers mit der Fahrstopp-Maßnahme. Aus Sicht des Automobilclubs ist für zahlreiche Besitzer älterer Opel-Modelle nicht ausreichend erkennbar, ob sie ihr Fahrzeug weiterhin benutzen dürfen. Der Hersteller fordere zwar bestimmte Kunden auf, ihre Autos stehen zu lassen, die konkrete Zuordnung sei jedoch nicht immer unmittelbar nachvollziehbar.
Der ADAC verlangt deshalb eine verlässliche und zeitnah aktualisierte Abfrage über die Fahrzeugidentifikationsnummer. Außerdem müsse für Betroffene klar sein, auf welchem Weg und bis wann sie persönlich über einen möglichen Fahrstopp informiert werden.
Opel bietet auf seiner Internetseite eine kostenlose Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz FIN, an. Die 17-stellige Nummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld E. Sie ist bei vielen Fahrzeugen außerdem durch die Windschutzscheibe oder an der Karosserie ablesbar.
Über die Online-Abfrage können Besitzer feststellen, ob ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist. Alternativ können sie sich direkt an einen autorisierten Opel-Händler wenden. Bei einer unklaren Auskunft empfiehlt sich eine ausdrückliche Nachfrage, ob für die betreffende FIN auch eine Stop-Drive-Anweisung vorliegt. Opel bietet unter der Telefonnummer 0080008251001 zusätzliche Unterstützung an.
Ist das Fahrzeug betroffen, übernimmt Opel nach eigenen Angaben die Kosten für den Austausch des fehlerhaften Airbag-Gasgenerators. Die Reparatur erfolgt bei einem autorisierten Servicepartner oder durch einen von Opel beauftragten Techniker. Sie ist auch dann kostenlos, wenn die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist oder das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde. Wer einen Fahrstopp erhalten hat, sollte vor einem Transport zur Werkstatt mit Opel klären, wie das Fahrzeug sicher dorthin gelangt.
Die Rückrufaktion ist Teil eines seit Jahren bestehenden internationalen Sicherheitsproblems. Bei bestimmten Takata-Airbags kann sich das im Gasgenerator verwendete Material durch Alterung verändern. Hohe Temperaturen und Luftfeuchtigkeit können diesen Prozess begünstigen. Wird ein beschädigter Gasgenerator bei einem Unfall aktiviert, kann ein übermäßig hoher Druck entstehen. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Gehäuse beschädigt wird und scharfkantige Metallteile in den Innenraum gelangen.
Die möglichen Folgen reichen bis zu schweren oder tödlichen Verletzungen. Das Problem betrifft nicht allein Opel. Auch zahlreiche andere Automobilhersteller mussten in den vergangenen Jahren Fahrzeuge mit Takata-Airbags zurückrufen. Weltweit waren bereits mehr als 100 Millionen Fahrzeuge von entsprechenden Rückrufmaßnahmen betroffen.
Für Besitzer älterer Opel-Modelle ist deshalb nicht allein das Baujahr ausschlaggebend. Erst die individuelle Prüfung des Fahrzeugs zeigt, ob ein Austausch erforderlich ist und ob zusätzlich eine Fahrstopp-Warnung besteht.
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