
Der börsennotierte Autozulieferer Paragon befindet sich mit zwei deutschen Tochtergesellschaften im eröffneten Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Paderborn hat die Verfahren am 1. November 2026 eröffnet. Betroffen sind die Paragon GmbH & Co. KGaA, die Paragon Electronic GmbH und die Paragon Movasys GmbH. Insgesamt geht es nach Unternehmensangaben um 552 Arbeitsplätze. Auch die Automobilhersteller Porsche und Mercedes-Benz spielen in den Verfahren eine Rolle.
Das Amtsgericht Paderborn hat Porsche und Mercedes-Benz als Mitglieder des neuen vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt. Ebenfalls benannt wurden der Elektronikdistributor EBV Elektronik, die Bundesagentur für Arbeit und der Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher. Die Bestellung wird jeweils erst mit der Annahmeerklärung des betreffenden Mitglieds wirksam.
Der Gläubigerausschuss begleitet und überwacht die Insolvenzverwaltung und vertritt die Interessen der Gläubiger. Die vorgesehene Beteiligung der beiden Automobilhersteller unterstreicht deren unmittelbare Rolle in den Verfahren. Eine Übernahme des Zulieferers oder eine finanzielle Unterstützung durch Porsche oder Mercedes-Benz ist damit nicht verbunden.
Bei der Antragstellung im September hatte Paragon die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze mit 552 angegeben. Die Belegschaft war zunächst durch Insolvenzgeld abgesichert. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sollten Löhne und Gehälter damit bis Anfang November gesichert sein.
Die Insolvenz bedeutet nicht automatisch eine Einstellung der Produktion. Insolvenzverwalter Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger hatte im September erklärt, dass die vorhandene Auftragslage eine vorläufig uneingeschränkte Fortführung der Betriebe ermögliche.
Mit der Eröffnung der Verfahren beginnt nun die nächste Phase. Ob es Veränderungen bei den Standorten oder beim Personal geben wird, blieb zunächst offen. Konkrete Entscheidungen über Betriebsschließungen oder einen Stellenabbau waren zunächst nicht bekannt.
Bereits am 7. September 2026 hatte Paragon für die drei Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Nach Darstellung des Unternehmens waren Zahlungen aus einer Investorenvereinbarung in Höhe von zwölf Millionen Euro ausgeblieben. Paragon führte die finanziellen Schwierigkeiten unter anderem darauf zurück, dass zugesagte Mittel nicht eingegangen seien und deshalb Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten nicht vollständig bedient werden konnten.
Die Verantwortung für das Scheitern der Finanzierung ist damit nicht abschließend geklärt. Das Amtsgericht Paderborn eröffnete die Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Paragon entwickelt und produziert unter anderem Systeme für die Luftqualität im Fahrzeug, Anzeige- und Akustiklösungen sowie Komponenten für die Fahrzeugmechanik und Elektromobilität. Das Unternehmen unterhält neben deutschen Standorten auch Niederlassungen im Ausland. Die ausländischen Tochtergesellschaften waren nach Angaben der Insolvenzverwaltung vom September nicht von den damaligen Insolvenzanträgen betroffen.
Die wirtschaftlichen Probleme spiegeln sich auch im Börsenkurs wider. Am 5. November 2026 lag der Schlusskurs der Paragon-Aktie am Handelsplatz gettex bei rund 0,40 Euro. Am 30. Oktober hatte er dort noch bei 0,49 Euro gelegen. Die Handelsumsätze waren allerdings gering, weshalb einzelne Kursbewegungen nur eingeschränkt aussagekräftig sind.
Für Anteilseigner ist die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens entscheidend. Ob nach einer möglichen Sanierung oder Verwertung des Unternehmens noch ein wirtschaftlicher Wert für die bisherigen Aktionäre verbleibt, ist derzeit offen. Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die Aktie sofort vom Handel ausgeschlossen wird.
Zum Insolvenzverwalter aller drei Gesellschaften hat das Amtsgericht Paderborn Martin Mucha bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 14. Dezember 2026 anmelden.
Für den 29. Januar 2027 sind die Gläubigerversammlungen der drei Gesellschaften in Paderborn vorgesehen. Dort sollen unter anderem der bisherige Verlauf und die weiteren Schritte der Insolvenzverfahren behandelt werden. Auch Entscheidungen über die Fortführung oder eine mögliche Veräußerung der Betriebe können eine Rolle spielen.
Damit steht für Paragon nach der formellen Verfahrenseröffnung weiterhin die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens im Mittelpunkt. Eine endgültige Entscheidung über den Fortbestand der einzelnen Gesellschaften ist noch nicht gefallen.
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