
Auswandern nach Paraguay ist für deutlich mehr Deutsche zu einer konkreten Option geworden. Neue Zahlen aus Deutschland und Paraguay zeigen, dass die Bewegung längst über einzelne Aussteiger-Geschichten hinausgeht. Das südamerikanische Land erteilte 2025 insgesamt 1.652 Aufenthaltsgenehmigungen an deutsche Staatsangehörige. Damit lagen Deutsche hinter Brasilianern und Argentiniern auf Platz drei der von Paraguay erfassten Nationalitäten. Im ersten Quartal 2026 kamen weitere 651 erteilte Aufenthaltstitel für Deutsche hinzu.
Der Trend fällt in eine Phase stark wachsender Einwanderung nach Paraguay insgesamt. Die Dirección Nacional de Migraciones registrierte 2025 insgesamt 47.687 neue Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Das waren mehr als 63 Prozent mehr als 2024. 40.600 Aufenthaltsgenehmigungen wurden im Jahresverlauf erteilt. Im ersten Halbjahr 2026 stieg die Zahl der Anträge nochmals um 62 Prozent auf 33.243. Wegen des hohen Aufkommens verlängerte die Behörde Arbeitszeiten und führte zusätzliche Arbeitstage ein.
Auch das Statistische Bundesamt erfasst die Bewegung. 2025 meldeten die deutschen Behörden 741 Fortzüge deutscher Staatsangehöriger nach Paraguay und 508 Zuzüge aus Paraguay nach Deutschland. Daraus ergibt sich für Deutsche ein Wanderungssaldo von minus 233 Personen gegenüber Paraguay. Diese Statistik erfasst An- und Abmeldungen und ist deshalb nicht identisch mit den paraguayischen Zahlen zu Aufenthaltsgenehmigungen. Ein Aufenthaltstitel bedeutet beispielsweise nicht zwingend, dass eine Person im selben Jahr ihren deutschen Wohnsitz aufgegeben hat.
Die deutschsprachige Gemeinschaft in Paraguay ist zudem wesentlich größer als die jährliche Zuwanderung. Das Auswärtige Amt geht von rund 30.000 deutschen Staatsangehörigen und etwa 150.000 Deutschstämmigen im Land aus. Dazu gehören historisch gewachsene Gemeinschaften, darunter mennonitische Siedlungen im Chaco und im Osten Paraguays. Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist bereits seit 2015 erneut eine verstärkte Auswanderung Deutscher nach Paraguay festzustellen.
Die Gründe für einen Umzug lassen sich aus den Wanderungsstatistiken nicht ablesen. Die paraguayische Migrationsbehörde selbst führt die wachsende internationale Nachfrage unter anderem auf das Steuersystem, vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten, die geografische Lage und relativ zugängliche Aufenthaltsverfahren zurück. Das sind Aussagen der Behörde zur Einwanderung insgesamt und keine repräsentative Befragung deutscher Auswanderer.
Dass Paraguay steuerlich attraktiv wirken kann, hat einen konkreten Hintergrund. Das paraguayische Einkommensteuersystem arbeitet in vielen Bereichen mit einem territorialen Ansatz. Bei der persönlichen Einkommensteuer werden grundsätzlich Einkünfte paraguayischer Quelle erfasst. Für Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen gelten progressive Sätze von 8, 9 und 10 Prozent auf das jeweilige Nettoeinkommen. Kapitaleinkünfte, die unter die entsprechende persönliche Einkommensteuer fallen, werden mit 8 Prozent besteuert.
Daraus folgt allerdings nicht, dass ein deutscher Auswanderer automatisch keine deutschen Steuern mehr zahlt oder sämtliche ausländischen Einkünfte steuerfrei bleiben. Steuerpflicht hängt unter anderem von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Einkunftsart, Unternehmensstrukturen und weiteren individuellen Umständen ab. Eine paraguayische Aufenthaltsgenehmigung allein beendet keine möglichen steuerlichen Pflichten in Deutschland.
Seit dem paraguayischen Migrationsgesetz Nummer 6984 von 2022 ist für Ausländer aus Staaten wie Deutschland grundsätzlich zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorgesehen. Sie kann für bis zu zwei Jahre erteilt und um denselben Zeitraum verlängert werden. Die temporäre Aufenthaltserlaubnis ist im regulären Verfahren Voraussetzung für einen späteren dauerhaften Aufenthaltsstatus.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem ein gültiger Pass oder Personalausweis, ein Nachweis über die rechtmäßige Einreise, eine Geburtsurkunde sowie je nach Familienstand entsprechende Personenstandsdokumente. Ab einem bestimmten Alter verlangt Paraguay außerdem Strafregisterunterlagen aus dem Herkunftsland sowie Bescheinigungen paraguayischer Stellen und von Interpol. Ausländische Urkunden müssen entsprechend den Vorgaben legalisiert oder mit Apostille versehen und ins Spanische übersetzt werden.
Während des Verfahrens kann ein vorläufiger Aufenthaltsstatus erteilt werden. Dieser erlaubt nach Angaben der Migrationsbehörde unter anderem das Arbeiten und Studieren sowie Ausreisen und Wiedereinreisen während seiner Gültigkeit.
Wer später dauerhaft in Paraguay bleiben möchte, muss den Wechsel zur permanenten Aufenthaltserlaubnis beantragen. Seit Juli 2026 gelten dabei aktualisierte Anforderungen an den Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Mittel. Die Behörde verlangt geeignete und überprüfbare Unterlagen, mit denen Einkommen oder tatsächlich verfügbare finanzielle Mittel belegt werden. Die permanente Aufenthaltskarte muss anschließend alle zehn Jahre erneuert werden.
Die steigende Zahl ausländischer Antragsteller bedeutet deshalb nicht, dass Paraguay Aufenthaltsrechte ohne Prüfung vergibt. Allein im ersten Halbjahr 2026 gingen 33.243 Anträge ein, davon 27.024 auf temporäre und 6.219 auf permanente Aufenthaltstitel. Die Behörde reagierte nach eigenen Angaben mit zusätzlichen Kontrollen und mehr Personalaufwand bei der Bearbeitung.
Eine Sonderregel existiert zudem für größere Investitionen. Beim 2026 vorgestellten „Paraguay Investor Pass“ wurden für bestimmte Immobilien- oder Kapitalmarktinvestitionen mindestens 200.000 US-Dollar genannt, für Tourismusprojekte 150.000 US-Dollar. Dieses Investorenverfahren ist jedoch nicht mit dem normalen Aufenthaltsweg gleichzusetzen.
Zu einer Auswanderungsentscheidung gehören zudem Faktoren, die in Angeboten von Auswanderungsagenturen häufig weniger hervortreten. Das Auswärtige Amt weist mit Stand vom 27. September 2026 auf eine hohe Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft in Paraguay hin. Von nicht notwendigen Reisen in bestimmte Grenzgebiete zu Brasilien sowie Teile weiterer nördlicher Regionen wird abgeraten.
Besondere Vorsicht empfiehlt das Auswärtige Amt auch beim Immobilienkauf. Bekannt geworden seien Fälle mehrfach verkaufter Grundstücke oder Angebote durch Personen, die nicht Eigentümer oder zum Verkauf berechtigt waren. Käufer sollen Eigentumsverhältnisse prüfen und einen Anwalt oder Notar einschalten. Von Entscheidungen allein auf Grundlage von Videos und Internetangeboten wird ausdrücklich abgeraten.
Auch die medizinische Versorgung unterscheidet sich deutlich innerhalb des Landes. Außerhalb der Hauptstadt Asunción entspricht die Gesundheits- und Notfallversorgung nach Einschätzung des Auswärtigen Amts insbesondere in vielen ländlichen Gebieten nicht dem in Deutschland gewohnten technischen und medizinischen Niveau. Empfohlen wird deshalb ausreichender Versicherungsschutz einschließlich einer möglichen medizinischen Evakuierung.
Der derzeitige Zulauf nach Paraguay ist damit statistisch klar erkennbar. Deutsche stellen dabei eine auffällige, aber gemessen an den großen Einwanderergruppen aus Brasilien und Argentinien weiterhin deutlich kleinere Gruppe dar. Steuerliche Rahmenbedingungen, Kosten und ein vergleichsweise zugängliches Aufenthaltsverfahren können den Standort attraktiv machen. Wer dauerhaft umzieht, muss jedoch Aufenthaltsrecht, Steuerstatus, Gesundheitsversorgung und Vermögensfragen getrennt prüfen.






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