
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will einen umstrittenen Sparpunkt der geplanten Pflegereform ändern. Der CDU-Politiker sprach sich dafür aus, die vorgesehenen Rentenkürzungen für pflegende Angehörige nicht umzusetzen. Nach dem bislang vorliegenden Entwurf sollen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für bestimmte Pflegepersonen an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, ab Anfang 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Umfangs sinken.
Linnemann sagte der Bild am Sonntag, er wolle bei der Rente pflegender Angehöriger nicht sparen und versuchen, die vorgesehene Regelung zu korrigieren. Ziel sei, die Rentenpunkte in bisherigem Umfang zu erhalten. Zugleich machte er deutlich, dass dafür eine andere Finanzierung innerhalb der Koalition gefunden werden müsste.
Damit stellt der seit Ende Juli amtierende Gesundheitsminister einen zentralen Bestandteil des Pflegeneuordnungsgesetzes infrage, das noch unter seiner Vorgängerin Nina Warken erarbeitet worden war. Beschlossen ist die Kürzung bislang nicht. Der vorliegende Text ist ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und kann im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändert werden.
Nach dem bisherigen Konzept sollen die beitragspflichtigen Einnahmen, die bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen für die Rentenversicherung zugrunde gelegt werden, zum 1. Januar 2027 auf 70 Prozent der heutigen Werte sinken. Entsprechend würden auch die Beiträge der Pflegeversicherung und die daraus neu entstehenden Rentenanwartschaften geringer ausfallen.
Bereits erworbene Rentenansprüche wären davon nicht betroffen. Die geplante Regelung bezieht sich ausdrücklich auf künftige Anwartschaften aus der Pflegetätigkeit.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer direkten Kürzung bereits ausgezahlter Renten. Betroffen wären vielmehr Menschen, für die während ihrer Pflegearbeit künftig geringere Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt würden. Je länger eine anspruchsberechtigte Person Angehörige pflegt, desto stärker könnte sich die Differenz langfristig auf ihre spätere Monatsrente auswirken.
Der Entwurf kalkuliert mit erheblichen Einsparungen. Für die soziale Pflegeversicherung werden durch die Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge Minderausgaben von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 veranschlagt. Für 2028 sind rund 1,9 Milliarden Euro, für 2029 zwei Milliarden Euro und für 2030 rund 2,1 Milliarden Euro angesetzt. Damit gehört die Maßnahme finanziell zu den bedeutenderen Elementen des vorgesehenen Sparpakets.
Die Rentenversicherung von Pflegepersonen soll Nachteile ausgleichen, die entstehen können, wenn Menschen wegen der Versorgung eines Angehörigen ihre Berufstätigkeit reduzieren oder vollständig aufgeben.
Nach derzeitiger Rechtslage zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung betreut wird. Die Pflege muss regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und auf wenigstens zwei Tage verteilt sein. Zudem darf die Pflegeperson grundsätzlich nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Wie hoch der Rentenbeitrag ausfällt, hängt vom Pflegegrad und von der Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen ab. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegen die monatlichen Beiträge 2026 zwischen 139,04 Euro und 735,63 Euro.
Daraus können für ein Jahr Pflegetätigkeit derzeit zusätzliche monatliche Rentenansprüche zwischen rund sieben und gut 37 Euro entstehen. Eine pauschale Aussage darüber, wie viel Rente eine einzelne Pflegeperson durch die geplante Absenkung verlieren würde, ist deshalb nicht möglich. Entscheidend sind Pflegegrad, Leistungsart und Dauer der Pflege.
Die politische Bedeutung der Regelung reicht über die reine Rentenfrage hinaus. Ein großer Teil der Pflege in Deutschland findet nicht in Einrichtungen, sondern zu Hause statt.
Die Deutsche Rentenversicherung bezifferte die Zahl der Pflegebedürftigen im Mai 2026 auf rund 5,7 Millionen. Rund 4,9 Millionen und damit etwa 86 Prozent würden zu Hause versorgt. Angehörige übernehmen dabei einen erheblichen Teil der Betreuung.
Gerade deshalb soll die Rentenversicherung verhindern, dass Menschen durch jahrelange Pflege zusätzlich erhebliche Nachteile bei ihrer eigenen Altersvorsorge erleiden. Wer Arbeitszeit reduziert, zahlt aus seiner Beschäftigung weniger in die Rentenversicherung ein. Die Beiträge der Pflegekassen sollen diesen Effekt zumindest teilweise ausgleichen.
Die Zahl der Pflegepersonen, für die solche Beiträge gezahlt werden, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Warken erklärte im Juni, 2016 seien für etwa 400.000 Pflegepersonen Rentenbeiträge gezahlt worden, 2024 bereits für rund 1,6 Millionen.
Linnemanns Vorstoß löst allerdings das grundlegende Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung nicht. Der Reformentwurf enthält deshalb neben der Rentenregelung zahlreiche weitere Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite.
Unter anderem sind Änderungen bei Leistungen, der Beitragsbemessungsgrenze und den Beiträgen bestimmter Versichertengruppen vorgesehen. Auch die Voraussetzungen und Strukturen einzelner Pflegeleistungen sollen verändert werden.
Das Bundesgesundheitsministerium geht im Gesetzentwurf von einem erheblichen Finanzbedarf aus. Ohne Gegenmaßnahmen wird für 2027 ein rechnerisches Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro angesetzt. Für 2028 steigt dieser Wert in der Modellrechnung auf rund 15,4 Milliarden Euro.
Warken hatte deshalb während ihrer Amtszeit darauf verwiesen, dass die Pflegeversicherung ohne strukturelle Änderungen nicht dauerhaft finanziell stabil bleiben könne. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge verteidigte sie noch im Juni mit dem Hinweis, dass deren Finanzierung in voller bisheriger Höhe nicht mehr möglich sei.
Seit dem 29. Juli ist Warken nicht mehr Gesundheitsministerin. Sie wechselte im Zuge einer Kabinettsumbildung ins Kanzleramt. Linnemann übernahm das Gesundheitsressort und damit auch das noch nicht abgeschlossene Reformprojekt.
Seine Ankündigung bedeutet deshalb noch keine endgültige Streichung der geplanten Kürzung. Der Gesundheitsminister erklärte, Gespräche über die Gegenfinanzierung würden nicht einfach. Er verwies zugleich darauf, dass er auch aus SPD, CSU und CDU Unterstützung für den Erhalt der Rentenpunkte wahrnehme.
Welche andere Maßnahme die dadurch entfallenden Einsparungen ersetzen könnte, war zunächst nicht festgelegt. Auch eine abschließende Einigung der Regierungskoalition über diesen Teil der Pflegereform lag zunächst nicht vor.
Fest steht damit vor allem eine politische Richtungsänderung im Gesundheitsministerium: Während der bisherige Entwurf eine Absenkung auf 70 Prozent vorsieht, will der neue Minister diesen Einschnitt verhindern. Ob die vollen Rentenbeiträge für Pflegepersonen tatsächlich im endgültigen Gesetz erhalten bleiben, entscheidet sich erst mit der Überarbeitung des Entwurfs und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu