Plastiksteuer vorerst vertagt: Union stellt sich gegen Entwurf

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die geplante Plastiksteuer auf Kunststoffverpackungen kommt vorerst nicht voran. Nach Widerstand aus der CDU/CSU-Fraktion wurde der für Mittwoch, 14. Oktober 2026, vorgesehene Kabinettsbeschluss verschoben. Damit ist offen, ob die neue Verbrauchsteuer wie geplant zum 1. Juli 2027 eingeführt werden kann. Die Bundesregierung hatte sich davon zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe versprochen. Eine endgültige Absage an das Vorhaben gibt es bislang nicht.

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Unionsfraktion stellt sich gegen geplante Plastiksteuer

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. In einem Interview mit WELT TV am 14. Oktober bezeichnete er die Vorbehalte innerhalb seiner Fraktion als berechtigt. Der Entwurf sei in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig.

Frei kritisierte insbesondere das Verhältnis zwischen den erwarteten Einnahmen und den Belastungen für Unternehmen und Verwaltung. Auch innerhalb der Unionsfraktion gibt es Widerstand gegen zusätzliche Kosten und bürokratische Pflichten für die Wirtschaft. Die ablehnende Haltung erschwert eine Verständigung der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD über das Steuervorhaben.

Anders als bei der ebenfalls umstrittenen Zuckergetränkesteuer kam es bei der Plastiksteuer am 14. Oktober zu keiner Einigung. Die Zuckergetränkesteuer wurde dagegen in veränderter Form vom Kabinett auf den Weg gebracht.

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550 Euro je Tonne Kunststoff waren vorgesehen

Der Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes vom 30. September 2026 sieht eine Verbrauchsteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff vor. Erfasst werden sollen unter anderem Verpackungen, Kunststofffolien, Verschlüsse und bestimmte Verbundverpackungen. Bei Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien soll die Steuer greifen, wenn der Kunststoffanteil mindestens fünf Prozent beträgt.

Die Abgabe soll grundsätzlich bei der Herstellung beziehungsweise Gewinnung von Kunststoffverpackungen im Inland, beim gewerblichen Bezug aus anderen EU-Staaten oder bei der Einfuhr entstehen. Bemessungsgrundlage ist das Gewicht des enthaltenen Kunststoffs. Für nachweislich recyceltes Material sieht der Entwurf eine Steuerentlastung auf Antrag vor. Einzelheiten des Nachweissystems müssten zusätzlich geregelt werden.

Auch für Verbraucher könnte die Steuer finanzielle Folgen haben. Der Entwurf geht ausdrücklich davon aus, dass Unternehmen die zusätzliche Belastung an ihre Kunden weitergeben. Ob und in welchem Umfang einzelne Lebensmittel oder andere verpackte Waren teurer würden, hinge jedoch von den Unternehmen und ihrer Preisgestaltung ab. Konkrete Preissteigerungen stehen nicht fest.

Bund rechnete mit rund 1,5 Milliarden Euro jährlich

Neben einer Verringerung des Kunststoffverbrauchs verfolgt die Bundesregierung mit der Steuer ein finanzpolitisches Ziel. Die Einnahmen sollen den Bundeshaushalt stärken und die Kosten des deutschen Beitrags zur EU-Plastikabgabe abdecken.

Die Berechnungen im Entwurf vom 30. September unterscheiden zwischen dem Jahr, in dem die Steuer entsteht, und dem tatsächlichen Zahlungseingang. Für 2027 sind 805 Millionen Euro als Steuerwirkung im Veranlagungsjahr ausgewiesen. Im Bundeshaushalt würden nach der Kalkulation zunächst 670 Millionen Euro kassenwirksam. Ab 2028 werden jährliche Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet. Diese Beträge sind Prognosen und setzen die Einführung der Steuer voraus.

Hintergrund ist eine bereits bestehende europäische Regelung. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten einen Beitrag zahlen, der sich an der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle orientiert. Der von der Europäischen Kommission festgelegte Satz beträgt 80 Cent je Kilogramm und damit 800 Euro je Tonne.

Diese EU-Plastikabgabe ist keine unmittelbar von Verbrauchern oder Unternehmen zu zahlende Steuer. Deutschland finanziert seinen Beitrag bislang aus dem Bundeshaushalt. Die EU überlässt den Mitgliedstaaten die Entscheidung, welche nationalen Maßnahmen sie zur Verringerung des Verpackungsabfalls einsetzen. Eine zusätzliche deutsche Plastiksteuer ist deshalb keine zwingende Vorgabe aus Brüssel.

Wirtschaft und Handel kritisieren zusätzliche Belastungen

Bereits Anfang Oktober hatten sich mehrere Wirtschaftsverbände gegen das geplante Verfahren gewandt. Zu den Unterzeichnern eines Schreibens an das Bundeskanzleramt vom 2. Oktober gehörten unter anderem der Handelsverband Deutschland, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und der Maschinenbauverband VDMA.

Die Verbände kritisierten insbesondere den Plan, die neue Steuer kurzfristig über das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 einzuführen. Sie verlangten eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Auswirkungen.

Strittig sind auch die Bürokratiekosten. Während der Gesetzentwurf einen jährlichen zusätzlichen Aufwand für die Wirtschaft von rund 44 Millionen Euro ansetzt, schätzen die Verbände die möglichen unternehmensseitigen Bürokratiekosten auf mindestens 600 Millionen Euro jährlich. Bei der höheren Summe handelt es sich ausdrücklich um eine Verbändeschätzung, nicht um unabhängig bestätigte Kosten.

Zudem warnen die Verbände davor, dass Unternehmen auf andere Verpackungsmaterialien ausweichen könnten, die nicht zwangsläufig umweltfreundlicher seien. Die Deutsche Umwelthilfe hatte den grundsätzlichen Ansatz der Steuer dagegen begrüßt, zugleich aber eine Ausnahme für Mehrwegverpackungen und eine stärkere Berücksichtigung anderer Einwegmaterialien gefordert.

Weiteres Verfahren zur Plastiksteuer bleibt offen

Die Bundesregierung hatte sich im Juli 2026 im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung grundsätzlich auf die Einführung einer Plastiksteuer verständigt. Ein beschlossenes Gesetz mit verbindlichem Steuersatz und Starttermin entstand daraus jedoch nicht.

Am 12. Oktober befasste sich der Haushaltsausschuss des Bundestages mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027. Eine entsprechende Regelung zur neuen Kunststoffverpackungsteuer war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Bestandteil des Regierungsentwurfs.

Nach Angaben des Umweltministeriums auf Anfrage der BILD-Zeitung vom 16. Oktober wird der Entwurf weiterhin innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Eine Verständigung mit der Union oder ein neuer Termin für den Kabinettsbeschluss wurden zunächst nicht bekannt.

Damit bleibt auch die Finanzierung der vorgesehenen zusätzlichen Haushaltseinnahmen ungeklärt. Soll die Plastiksteuer in Kraft treten, braucht es einen mehrheitsfähigen Gesetzestext und das erforderliche parlamentarische Verfahren. Der ursprünglich geplante Start am 1. Juli 2027 ist angesichts des politischen Widerstands nicht gesichert.

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