
Berlin. Die geplante Plastiksteuer sorgt für neuen Streit innerhalb der Bundesregierung und stößt auf breiten Widerstand aus der Wirtschaft. 42 Wirtschaftsverbände haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) gewandt. Sie fordern, die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorangetriebene Steuer auf Kunststoffverpackungen zu stoppen. Hintergrund sind Pläne, Unternehmen ab Juli 2027 mit 550 Euro je Tonne Kunststoff zu belasten. Auch innerhalb der Union gibt es erhebliche Vorbehalte.
Das Schreiben vom 29. Oktober 2026 richtet sich gegen die Einführung einer zusätzlichen Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen. Zu den beteiligten Organisationen gehören unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Handelsverband Deutschland (HDE), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Maschinenbauverband VDMA.
Die Verbände befürchten zusätzliche Belastungen für Unternehmen, Wettbewerbsnachteile und steigende Preise für Waren des täglichen Bedarfs. Außerdem warnen sie vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Nach ihrer Schätzung könnten allein der Wirtschaft jährliche Bürokratiekosten im mittleren zweistelligen Millionenbereich entstehen.
Die Organisationen bezweifeln zudem, dass die geplante Steuer ausreichende Anreize für umweltfreundlichere Verpackungen und zusätzliche Recyclingkapazitäten schaffen würde. Statt einer zusätzlichen Abgabe fordern sie eine gezielte finanzielle Förderung nachhaltiger Verpackungslösungen.
Nach einem vorläufigen Gesetzentwurf soll die neue Steuer zum 1. Juli 2027 eingeführt werden. Vorgesehen ist eine Belastung von 550 Euro je Tonne Kunststoff, entsprechend 55 Cent pro Kilogramm.
Betroffen wären unter anderem Kunststoffverpackungen, Folien und bestimmte Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent. Die Steuer soll grundsätzlich bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der entsprechenden Verpackungen anfallen. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff sieht der Entwurf eine mögliche Steuerentlastung auf Antrag vor.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verbindet mit der geplanten Abgabe erhebliche zusätzliche Staatseinnahmen. Für das zweite Halbjahr 2027 werden im Entwurf rund 805 Millionen Euro veranschlagt. Ab 2028 könnten jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro hinzukommen.
Daneben soll die Besteuerung den Verbrauch von Kunststoffverpackungen verringern. Ein endgültig beschlossenes Gesetz liegt allerdings noch nicht vor.
Innerhalb der schwarz-roten Koalition ist die Einführung der Plastiksteuer weiterhin umstritten. Während die SPD an den zusätzlichen Einnahmen festhalten will, kritisieren führende Unionspolitiker die wirtschaftlichen und administrativen Folgen.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) erklärte Mitte Oktober gegenüber Welt TV, der damalige Gesetzentwurf sei in seiner vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Er verwies insbesondere auf das aus seiner Sicht ungünstige Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar kritisierte dagegen die Haltung der Union. Sie warf dem Koalitionspartner vor, gemeinsam vereinbarte Einnahmen infrage zu stellen, gleichzeitig aber zusätzliche Ausgaben zu verlangen.
Am 19. Oktober hatte die Bundesregierung angekündigt, die Plastiksteuer in einem regulären Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der zuständigen Ministerien zu behandeln. Einen konkreten Termin für eine Kabinettsentscheidung nannte sie damals nicht.
Der neue Protest richtet sich besonders gegen das von den Verbänden befürchtete Gesetzgebungsverfahren. Nach ihren Informationen könnte das Bundeskabinett am Mittwoch, 4. November, eine sogenannte Formulierungshilfe beraten. Damit ließe sich die Steuer über einen Änderungsantrag in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 einbringen.
Die 42 Organisationen fordern deshalb, das Vorhaben von der Tagesordnung der Kabinettssitzung zu nehmen. Sollte die Bundesregierung an der Steuer festhalten, verlangen sie eine umfassende Folgenabschätzung, eine Beteiligung der betroffenen Ministerien und Verbände sowie eine ausreichende parlamentarische Beratung.
Ob die Bundesregierung tatsächlich von dem zuvor angekündigten regulären Gesetzgebungsverfahren abweichen will, war zunächst nicht offiziell bestätigt.
Die geplante Plastiksteuer in Deutschland könnte sich auch auf die Preise verpackter Produkte auswirken. Zwar wären zunächst die steuerpflichtigen Unternehmen betroffen. Der bisherige Entwurf geht jedoch davon aus, dass die Unternehmen zusätzliche Belastungen an ihre Kunden weitergeben könnten.
Die Wirtschaftsverbände halten deshalb Preissteigerungen bei alltäglichen Produkten für wahrscheinlich. Betroffen sein könnten insbesondere Waren, bei denen Kunststoffverpackungen einen wesentlichen Bestandteil der Verpackung ausmachen.
Wie stark sich einzelne Produkte tatsächlich verteuern würden, ist bislang nicht bezifferbar. Die Auswirkungen hängen unter anderem von der verwendeten Kunststoffmenge, möglichen Steuerentlastungen und den Preisentscheidungen der beteiligten Unternehmen ab.
Hintergrund der deutschen Steuerpläne ist auch die europäische Finanzierung des Umgangs mit Kunststoffabfällen. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Beitrag leisten, der sich nach der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle richtet.
Die EU berechnet dafür grundsätzlich 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Diese Zahlung leisten die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt.
Die geplante deutsche Plastiksteuer wäre davon zu unterscheiden. Sie würde Unternehmen unmittelbar belasten und sich nach dem Kunststoffanteil bestimmter Verpackungen richten. Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten nicht dazu, die europäischen Zahlungen durch eine nationale Verpackungssteuer zu finanzieren.
Deutschland trägt die Kosten der bestehenden EU-Abgabe bisher aus öffentlichen Mitteln. Mit der geplanten neuen Steuer könnten zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt werden.
Ob die Kunststoffverpackungssteuer tatsächlich wie vorgesehen am 1. Juli 2027 eingeführt wird, hängt nun von den weiteren Entscheidungen innerhalb der Bundesregierung und dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ab.
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