Deutsche Post: Steuerprivileg soll fallen, Sorge um Arbeitsplätze wächst

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Bundesregierung will das Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post bei Geschäftsbriefen abschaffen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Künftig sollen die bisherigen Steuervorteile für bestimmte Geschäftskundenleistungen entfallen. Während die Regierung damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen will, befürchtet die Post höhere Kosten und eine weitere Schwächung ihres Briefgeschäfts. Auch Arbeitnehmervertreter haben bereits vor möglichen Arbeitsplatzverlusten gewarnt.

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Bundesregierung will Geschäftspost künftig besteuern

Im Mittelpunkt der Reform stehen sogenannte Teilleistungen. Dabei handelt es sich um besondere Briefdienstleistungen für Geschäftskunden, insbesondere größere Versender wie Banken, Versicherungen und Behörden. Diese können Briefe in großen Mengen einliefern und dafür besondere Konditionen nutzen. Bislang sind entsprechende Angebote der Deutschen Post sowie einzelner Wettbewerber von der Umsatzsteuer befreit, während andere Briefdienstleister die Steuer berechnen müssen.

Die Bundesregierung will diese unterschiedliche Behandlung beenden. Dafür sollen Teilleistungen künftig nicht mehr zur umsatzsteuerbefreiten postalischen Grundversorgung gehören. Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche begründet die Änderung mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile anderer Anbieter zu beseitigen. Grundlage ist unter anderem eine Empfehlung der Monopolkommission, die bereits im Dezember 2025 eine einheitliche Umsatzsteuerpflicht für Geschäftsbriefe gefordert hatte. Die üblichen Briefleistungen für Privatkunden sind von dieser geplanten Streichung nicht betroffen.

Deutsche Post kritisiert Reform, Betriebsrat warnt vor Stellenverlusten

Die Deutsche Post lehnt den geplanten Wegfall der Steuerbefreiung ab und hält ihn für rechtlich unzulässig. Das Unternehmen verweist auf seine Verpflichtung, bundesweit postalische Dienstleistungen bereitzustellen. Anders als zahlreiche regionale Wettbewerber muss die Post auch weniger dicht besiedelte Gebiete versorgen. Nach Darstellung des Unternehmens könnte eine zusätzliche Besteuerung von Geschäftspost zu höheren Versandkosten führen und den Wechsel von Briefen zu elektronischer Kommunikation beschleunigen.

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Sorgen um Beschäftigte hatte bereits der damalige Gesamtbetriebsratsvorsitzende Thomas Held geäußert. Im Dezember 2025 warnte er gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters davor, dass bei einem Ende der Steuerbefreiung in den folgenden Jahren eine fünfstellige Zahl von Arbeitsplätzen wegfallen könnte. Diese Einschätzung bezog sich auf die damals diskutierte Abschaffung des Privilegs und war eine Prognose des Arbeitnehmervertreters. Ein entsprechend umfangreicher, unmittelbar durch den aktuellen Kabinettsbeschluss ausgelöster Stellenabbau ist nicht bestätigt.

Streit um fairen Wettbewerb im schrumpfenden Briefmarkt

Die Monopolkommission bewertet die bisherige Steuerbefreiung anders als die Deutsche Post. Nach ihrer Einschätzung profitieren insbesondere große Briefversender, die keine Vorsteuer abziehen können, von steuerfreien Angeboten. Dazu gehören unter anderem Banken, Versicherungen und öffentliche Einrichtungen. Eine unterschiedliche Besteuerung der Anbieter kann deshalb erhebliche Auswirkungen auf deren Wettbewerbsfähigkeit haben. Die Kommission fordert einheitliche Regeln für den gesamten Geschäftskundenbriefmarkt, unabhängig davon, welches Unternehmen die Sendungen befördert.

Zusätzlich verschärft sich die wirtschaftliche Lage im Briefgeschäft durch sinkende Sendungsmengen. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 12. Oktober einen Vorschlag, der für die Jahre 2027 und 2028 durchschnittliche Portoerhöhungen von 20,35 Prozent sowohl bei Privatkundenbriefen als auch bei regulierten Geschäftskundenleistungen ermöglichen würde. Dieser Wert beschreibt einen möglichen durchschnittlichen Preiserhöhungsspielraum, keine bereits beschlossene Verteuerung jedes einzelnen Briefprodukts. Die Regulierungsbehörde begründet den Spielraum vor allem damit, dass die Kosten der Briefbeförderung auf immer weniger Sendungen verteilt werden müssen.

Steueränderung muss noch gesetzlich umgesetzt werden

Die geplante Neuregelung ist noch nicht in Kraft. Das Kabinett hat zunächst Formulierungshilfen für Änderungen des Postgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes beschlossen. Die steuerrechtlichen Anpassungen sollen zugleich die Vorgaben des europäischen Rechts berücksichtigen. Nach den bisherigen Planungen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die parlamentarische Umsetzung steht noch aus.

Neben der steuerlichen Neuregelung sieht der Beschluss weitere Anpassungen des Postgesetzes vor. Dazu gehören Erleichterungen bei bestimmten bürokratischen Pflichten sowie Klarstellungen für Fälle höherer Gewalt, die eine fristgerechte Briefzustellung verhindern. Die Deutsche Post könnte dadurch an anderer Stelle entlastet werden. Wie sich die Änderungen insgesamt auf Geschäftskundenpreise, Briefmengen und Beschäftigung auswirken, lässt sich derzeit nicht beziffern.

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