Prien drängt auf deutsche Altersgrenze für soziale Medien

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Symbolbild mit KI erstellt

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Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien will ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien notfalls zunächst auf nationaler Ebene einführen. Die CDU-Politikerin hält weiterhin eine europäische Lösung für sinnvoller. Sollten auf EU-Ebene jedoch keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, könnten nach ihren Angaben bereits vorbereitete deutsche Regelungen als Übergangslösung dienen. Prien hält dabei an einer Altersgrenze von 13 Jahren fest.

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Damit erhält die Debatte über den digitalen Jugendschutz in Deutschland neue Dynamik. Erst wenige Tage zuvor war Frankreich mit einem deutlich weitergehenden Modell vor seinem Verfassungsrat gescheitert. Dort sollte Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren der Zugang zu sozialen Netzwerken grundsätzlich untersagt werden. Die französische Entscheidung zeigt zugleich, welche rechtlichen Grenzen eine nationale Regelung beachten müsste.

Prien hält an Mindestalter von 13 Jahren fest

Prien hatte bereits im Juli in Brüssel für gemeinsame europäische Standards geworben. Das Bundesbildungs- und Familienministerium nannte dabei ausdrücklich ein einheitliches Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke. Auch die deutsche Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt und ein von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetztes Expertengremium hatten sich mit altersabhängigen Schutzregeln befasst.

Das von Prien vertretene Mindestalter für soziale Medien soll allerdings kein vollständiges Verbot sämtlicher digitaler Angebote für Kinder unter 13 Jahren bedeuten. Nach ihrem Modell sollen risikoarme und nachweislich kindgerechte Angebote weiterhin zugänglich sein können. Prien spricht in diesem Zusammenhang von einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Plattformen müssten demnach nachweisen, dass ein Angebot für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist.

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Ein entscheidender Punkt ist die Alterskontrolle. Prien verlangt eine technisch belastbare Lösung, die zugleich datensparsam und mit europäischen Datenschutzstandards vereinbar ist. Die EU-Kommission arbeitet bereits an entsprechenden technischen Verfahren. Seit April 2026 steht eine weiterentwickelte europäische Lösung zur Altersverifikation bereit, die von Mitgliedstaaten und Anbietern angepasst werden kann. Ziel ist es, das Erreichen einer Altersgrenze nachweisen zu können, ohne unnötig persönliche Daten offenzulegen.

Frankreichs Verfassungsrat stoppte pauschales Verbot

Besondere Bedeutung erhält Priens Vorstoß durch die Entwicklung in Frankreich. Nationalversammlung und Senat hatten dort im Juli ein Gesetz beschlossen, das Minderjährigen unter 15 Jahren grundsätzlich den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen sollte. Die Regelung sollte ursprünglich zum 1. September 2026 wirksam werden.

Der französische Verfassungsrat erklärte den zentralen Artikel des Gesetzes am 14. August jedoch für verfassungswidrig. Die Richter erkannten ausdrücklich an, dass der Schutz des Kindeswohls Einschränkungen beim Zugang Minderjähriger zu bestimmten digitalen Diensten rechtfertigen kann. Die konkrete französische Regelung ging ihnen jedoch zu weit.

Beanstandet wurde unter anderem, dass das Verbot sehr unterschiedliche Onlineangebote erfassen konnte, ohne ausreichend danach zu unterscheiden, welche Funktionen oder Inhalte tatsächlich Risiken für Minderjährige bergen. Zudem fehlte eine Möglichkeit für Eltern oder andere Sorgeberechtigte, den Zugang zu bestimmten Diensten im Einzelfall zu erlauben. Auch die mit einer umfassenden Altersprüfung verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre waren nach Auffassung des Verfassungsrats nicht ausreichend gesetzlich abgesichert.

Das Gericht verwarf damit nicht das grundsätzliche Ziel eines stärkeren Jugendschutzes im Netz. Es erklärte vielmehr die konkrete Ausgestaltung des pauschalen Verbots für nicht verhältnismäßig. Das übrige französische Gesetz wurde anschließend ohne die beanstandete zentrale Altersverbotsregelung promulgiert.

EU arbeitet an gemeinsamen Regeln für Kinder im Netz

Auch auf europäischer Ebene wird seit Monaten über strengere Vorgaben diskutiert. Ein von der EU-Kommission eingesetztes Expertenpanel legte im Juli Empfehlungen zum Schutz von Kindern im Internet vor. Dabei ging es unter anderem um ein gemeinsames europäisches Mindestalter, abgestufte Zugangsregeln sowie eine stärkere Verantwortung der Plattformbetreiber. Die Kommission kündigte an, die Empfehlungen auszuwerten und weitere Vorschläge vorzulegen.

Bereits heute gelten für große Plattformen Vorgaben des Digital Services Act. Die EU-Kommission stellte im April vorläufig fest, dass Meta bei Instagram und Facebook nicht ausreichend verhindere, dass Kinder unter 13 Jahren die Dienste trotz entsprechender Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen verwenden. Zu einer wirksamen Regulierung gehört deshalb nicht nur die Festlegung eines Mindestalters, sondern auch dessen tatsächliche Durchsetzung.

Priens nationales Modell befindet sich bislang auf der Ebene einer politischen Ankündigung. Konkrete Einzelheiten eines deutschen Gesetzentwurfs, etwa zur genauen Definition der betroffenen Plattformen, zu Ausnahmen oder zur technischen Umsetzung der Alterskontrolle, wurden am Mittwoch zunächst nicht vorgestellt. Vorrangiges Ziel der Ministerin bleibt weiterhin eine einheitliche europäische Regelung.

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