Autofahrer mit 4,36 Promille fährt nach Zusammenstoß weiter

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Ein Autofahrer soll in Delmenhorst nach einem Verkehrsunfall weitergefahren sein. Als die Polizei den 62-Jährigen später kontrollierte, zeigte ein Atemalkoholtest nach Angaben der Beamten einen Wert von 4,36 Promille. Verletzt wurde bei dem Zusammenstoß niemand. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt, zudem leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.

Zusammenstoß mit einem zweiten Auto in Delmenhorst

Nach den bisher veröffentlichten Angaben war der 62-Jährige mit seinem Auto in Delmenhorst unterwegs. Während der Fahrt geriet sein Wagen demnach auf den rechten Fahrstreifen. Dort befand sich das Auto eines 60 Jahre alten Mannes. Beide Fahrzeuge stießen zusammen. Angaben zu möglichen Schäden an den Autos wurden zunächst nicht veröffentlicht.

Nach dem Zusammenstoß hielt der 62-Jährige nicht unmittelbar an, sondern setzte seine Fahrt fort. Der 60-Jährige folgte ihm und konnte den Wagen nach einiger Zeit stoppen. Anschließend wurde die Polizei verständigt. Bei dem Unfall erlitt nach Angaben der Polizei niemand Verletzungen.

Eine genaue Straße und eine konkrete Uhrzeit für den Zusammenstoß waren zunächst nicht genannt worden. Auch dazu, wie weit der 62-Jährige nach der Kollision noch fuhr und an welcher Stelle der andere Autofahrer ihn schließlich stoppen konnte, lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor.

Atemalkoholtest zeigt 4,36 Promille

Bei der anschließenden Kontrolle führte die Polizei einen Atemalkoholtest durch. Dieser zeigte nach den veröffentlichten Polizeiangaben einen Wert von 4,36 Promille in Delmenhorst. Entscheidend ist dabei die Art der Messung: Veröffentlicht wurde der Wert eines Atemalkoholtests. Ein Ergebnis einer späteren Blutuntersuchung wurde zunächst nicht bekanntgegeben.

Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des 62-Jährigen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Weitere Angaben zum Stand der Ermittlungen lagen zunächst nicht vor.

Die rechtliche Grundlage für eine solche Ermittlung findet sich unter anderem in Paragraf 316 des Strafgesetzbuchs. Danach macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Konsums von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Vorschrift sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor, sofern nicht eine andere Vorschrift mit weitergehender Strafandrohung greift. Auch fahrlässiges Handeln kann erfasst sein.

Weiterfahrt nach einem Unfall ist rechtlich relevant

Das Weiterfahren nach einem Verkehrsunfall kann unabhängig von einer möglichen Alkoholisierung weitere rechtliche Konsequenzen haben. Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs regelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Unfallbeteiligte müssen grundsätzlich ermöglichen, dass ihre Personalien, ihr Fahrzeug und die Art ihrer Beteiligung festgestellt werden können.

Ob und wegen welcher weiteren Vorschriften im konkreten Fall von Delmenhorst ermittelt wird, war zunächst nicht bestätigt. Offiziell genannt wurde zunächst das Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Eine darüber hinausgehende strafrechtliche Bewertung obliegt Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls einem Gericht.

Die Beschlagnahme des Führerscheins bedeutet zudem nicht automatisch, dass bereits rechtskräftig über die Fahrerlaubnis entschieden wurde. Das Strafgesetzbuch sieht allerdings vor, dass ein Gericht bei bestimmten Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis entziehen kann, wenn sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt. Trunkenheit im Verkehr gehört zu den ausdrücklich genannten Delikten.

Alkohol am Steuer bleibt bundesweit ein Unfallfaktor

Für Kraftfahrzeugfahrer gilt in Deutschland unabhängig von einem konkreten Unfall die gesetzliche 0,5-Promille-Grenze. Nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes handelt grundsätzlich ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mindestens 0,25 Milligramm Alkohol je Liter Atemluft führt. Bei strafrechtlich relevanter Fahruntüchtigkeit gelten darüber hinaus die Vorschriften des Strafgesetzbuchs.

Alkoholunfälle sind bundesweit weiterhin ein relevantes Verkehrssicherheitsproblem. Nach den endgültigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes registrierte die Polizei 2025 rund 34.800 Verkehrsunfälle, bei denen mindestens eine beteiligte Person alkoholisiert war. Dabei kamen 170 Menschen ums Leben, rund 17.900 wurden verletzt. Rechnerisch wurde damit im vergangenen Jahr etwa alle 15 Minuten ein Alkoholunfall auf Deutschlands Straßen erfasst.

Der Fall in Delmenhorst endete nach den bisherigen Angaben ohne Verletzte. Die Ermittlungen gegen den 62-Jährigen laufen. Zu einem möglichen Ergebnis einer Blutprobe, zur Höhe des Sachschadens und zu weiteren strafrechtlichen Vorwürfen gab es zunächst keine gesicherten Angaben.

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