
Russlands Präsident Wladimir Putin hat die Möglichkeiten des Staates erweitert, bei Sicherheitsmängeln in Unternehmen mit wichtiger Infrastruktur einzugreifen. Ein am Montag, 24. August 2026, in Kraft getretenes Dekret erlaubt die Einführung einer zeitweiligen Verwaltung, wenn Betreiber kritischer Anlagen vorgeschriebene Schutzmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzen. Ausdrücklich genannt werden dabei auch unzureichende Maßnahmen gegen Angriffe mit Drohnen.
Putins Dekret zur kritischen Infrastruktur betrifft einen weit gefassten Kreis wirtschaftlich und sicherheitspolitisch wichtiger Einrichtungen. Dazu gehören die Brennstoff- und Energiewirtschaft, Industrieanlagen, Kommunikationsnetze, kommunale Infrastruktur, Verkehr und Logistik sowie Energieanlagen einschließlich der Kernenergie. Auch Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung sowie andere Anlagen von besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Stabilität Russlands können erfasst werden.
Das Dekret sieht keinen automatischen Übergang eines Unternehmens an den Staat vor. Eine zeitweilige Verwaltung muss von der russischen Regierung beschlossen werden und setzt eine entsprechende Weisung des Präsidenten voraus.
Ein Eingriff ist möglich, wenn ein Unternehmen vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen nicht oder verspätet umsetzt, Sicherheitsanforderungen verletzt oder eine Gefahr für den Betrieb kritischer Infrastruktur verursacht. Als weiterer Grund wird ausdrücklich genannt, dass Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen durch unbemannte Luftfahrzeuge als unwirksam bewertet werden können.
Auch eine verspätete Wiederherstellung beschädigter Anlagen kann zur Grundlage für eine staatliche Verwaltung werden.
Erfasst werden können dabei nicht nur einzelne Anlagen. Das Dekret ermöglicht eine zeitweilige Verwaltung des gesamten oder eines Teils des in Russland befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens eines Wirtschaftssubjekts. Hinzu kommen Wertpapiere, Unternehmensanteile und Vermögensrechte.
Regulär soll die russische staatliche Vermögensagentur Rosimuschestwo die Verwaltung übernehmen. Die Regierung kann auf Weisung des Präsidenten jedoch auch eine andere Stelle einsetzen. Der Verwalter erhält weitgehende Befugnisse eines Eigentümers, darf das betreffende Vermögen nach dem Wortlaut des Dekrets jedoch nicht veräußern.
Eine feste Höchstdauer für die zeitweilige Verwaltung enthält das Dekret nicht. Ihre Beendigung erfolgt ebenfalls durch eine Entscheidung der Regierung auf Weisung des Präsidenten.
Die neuen Befugnisse treten in einer Phase verstärkter ukrainischer Angriffe auf wirtschaftlich wichtige Einrichtungen in Russland in Kraft. Besonders betroffen waren zuletzt Anlagen der Ölwirtschaft sowie Lager- und Logistikstandorte.
Die Ukraine greift seit längerer Zeit russische Raffinerien und andere Einrichtungen der Energiewirtschaft mit weitreichenden Drohnen an. Kiew begründet solche Operationen damit, Infrastruktur treffen zu wollen, die Russlands Krieg gegen die Ukraine unterstützt oder finanziert. Angriffe auf Raffinerien haben inzwischen die Verarbeitungskapazitäten zeitweise beeinträchtigt und regional zu Problemen bei der Versorgung mit Kraftstoffen beigetragen.
Parallel dazu wurden im Sommer verstärkt große Lager- und Logistikzentren angegriffen. Seit Mitte Juli wurden zahlreiche Standorte des führenden russischen Onlinehändlers Wildberries getroffen. Am 24. August teilte auch der Konkurrent Ozon Angriffe auf mehrere Logistikzentren mit. Teilweise wurden Betriebe vorübergehend eingestellt und Beschäftigte evakuiert.
Putin hatte bereits wenige Tage vor dem neuen Dekret die Regierung angewiesen, ein Programm für den Wiederaufbau beschädigter kommerzieller Lagerstandorte auszuarbeiten.
Das Dekret nennt allerdings weder Wildberries noch Ozon oder bestimmte Ölkonzerne. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass Unternehmen aus den genannten Infrastrukturbranchen grundsätzlich unter die neuen Bestimmungen fallen können.
Der Geltungsbereich ist erheblich weiter als die aktuell besonders sichtbaren Angriffe auf Raffinerien und Lagerhallen. Genannt werden unter anderem Unternehmen und Anlagen aus der Öl- und Gaswirtschaft, der Stromversorgung, der Industrie, der Telekommunikation, der kommunalen Versorgung sowie dem Verkehrs- und Logistiksektor.
Auch Kernenergieanlagen und sogenannte lebenswichtige Versorgungseinrichtungen fallen unter die Definition. Zusätzlich enthält das Dekret eine offene Kategorie für Einrichtungen, die für die Sicherheit Russlands, seine wirtschaftliche Stabilität oder die Versorgung der Bevölkerung als besonders wichtig eingestuft werden.
Damit hängt die praktische Reichweite stark davon ab, welche Anlagen die russischen Behörden künftig als kritisch einstufen und wann Schutzmaßnahmen als unzureichend gelten.
Für ausländische Investoren ist vor allem die Definition der erfassten Wirtschaftssubjekte relevant. Das Dekret bezieht ausdrücklich auch ausländische Organisationen, ausländische Staatsbürger und andere ausländische Kontrollpersonen russischer juristischer Personen ein.
Damit können grundsätzlich auch russische Unternehmen mit ausländischen Eigentümern oder kontrollierenden Anteilseignern betroffen sein. Wird eine zeitweilige Verwaltung angeordnet, können die Eigentümer ihre tatsächliche Kontrolle über Vermögen oder Beteiligungen zumindest für die Dauer dieser Maßnahme verlieren.
Das Dekret ordnet jedoch nicht generell die Übertragung des Eigentums auf den russischen Staat an. Der eingesetzte Verwalter darf über das verwaltete Vermögen ausdrücklich nicht frei verfügen. Fragen zu möglichen Entschädigungen oder zu einem besonderen Verfahren für ausländische Eigentümer werden in dem Dekret nicht näher geregelt.
Die praktische Bedeutung ist dennoch erheblich. Russland hat seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine bereits mehrfach staatliche Kontrollinstrumente gegenüber ausländisch gehaltenen Vermögenswerten eingesetzt. Im Juli 2026 wurden beispielsweise Teile der russischen Aktivitäten des niederländischen Farben- und Chemiekonzerns Akzo Nobel unter eine zeitweilige Verwaltung gestellt.
Rechtsberater weisen im Zusammenhang mit dem neuen Dekret darauf hin, dass bereits die Feststellung eines Sicherheitsmangels noch keine automatische Übernahme auslöst. Notwendig bleibt eine gesonderte politische Entscheidung. Zugleich erweitert der neue Mechanismus den Kreis möglicher Eingriffe erheblich, weil nicht nur unmittelbar beschädigte Anlagen, sondern auch weitere Vermögenswerte eines betroffenen Wirtschaftssubjekts erfasst werden können.
Unklar blieb zunächst, nach welchen konkreten Kriterien russische Behörden beurteilen werden, ob Schutzmaßnahmen gegen Drohnen ausreichend sind oder ein Unternehmen eine beschädigte Anlage schnell genug wiederhergestellt hat. Das Dekret selbst nennt dafür keine allgemeinen Fristen.
Ebenso war am Montag zunächst kein Unternehmen bekannt, bei dem die neuen Befugnisse bereits aufgrund des Dekrets vom 24. August angewendet worden waren.
Für Betreiber kritischer Infrastruktur erhöht sich damit vor allem das regulatorische Risiko. Neben den unmittelbaren Schäden eines Angriffs können künftig auch Defizite beim Schutz oder beim Wiederaufbau weitreichende Folgen für die Kontrolle über Unternehmensvermögen haben.
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