
Bei einem Verkehrsunfall in Heilbronn ist ein 66 Jahre alter Radfahrer lebensgefährlich verletzt worden. Der Mann stieß am Montagnachmittag, 12. Oktober 2026, an der Kreuzung Badstraße und Achtungstraße mit einem E-Scooter-Fahrer zusammen. Der bislang unbekannte Fahrer, der nach bisherigen Beschreibungen ein Jugendlicher sein könnte, entfernte sich anschließend vom Unfallort. Auch ein zweiter junger E-Scooter-Fahrer fuhr weiter. Die Polizei sucht Zeugen und bittet um Hinweise zu beiden Personen.
Der Unfall in Heilbronn ereignete sich gegen 16.30 Uhr im Bereich nahe des Neckars. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Heilbronn fuhr der 66-Jährige mit seinem Fahrrad auf der Achtungstraße in Richtung Fluss. Gleichzeitig war ein bislang nicht identifizierter E-Scooter-Fahrer auf der Badstraße unterwegs. Beide trafen im Kreuzungsbereich aufeinander und kollidierten.
Durch den Aufprall stürzte der Radfahrer über seinen Lenker. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Nach Polizeiangaben trug er zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Fahrradhelm. Ob sich sein gesundheitlicher Zustand inzwischen verändert hat, war am Mittwochmorgen zunächst nicht bekannt. Weitere Angaben zu seinen Verletzungen wurden nicht veröffentlicht.
Auch der E-Scooter-Fahrer kam bei dem Zusammenstoß zu Fall. Nach der bisherigen Schilderung der Polizei stand er wieder auf und sah kurz nach dem verletzten Radfahrer. Danach setzte er seine Fahrt in Richtung Bahnhof fort. Ob der junge Fahrer selbst verletzt wurde, ist nicht bekannt.
In der Nähe hielt sich außerdem ein zweiter Junge auf einem E-Scooter auf. Auch er verließ den Bereich. Aus den bisherigen Angaben geht nicht hervor, dass dieser zweite Fahrer an der eigentlichen Kollision beteiligt war. Er könnte jedoch Hinweise zu dem Geschehen oder zur Identität des anderen Fahrers geben. Die Polizei sucht deshalb nach beiden Personen.
Der direkt am Unfall beteiligte E-Scooter-Fahrer wird nach der polizeilichen Beschreibung auf etwa 14 bis 15 Jahre geschätzt. Er soll ungefähr 1,65 bis 1,75 Meter groß sein, kurze rötliche Haare und Sommersprossen haben. Zum Unfallzeitpunkt soll er eine schwarze Jacke mit Kapuze getragen haben. Sein E-Scooter war schwarz.
Auch der zweite junge Fahrer wird auf 14 bis 15 Jahre geschätzt und soll etwa gleich groß sein. Beschrieben werden dunkle Haare, eine schwarze Jacke und eine graue Hose. Er war ebenfalls mit einem schwarzen E-Scooter unterwegs. Die Altersangaben und Personenbeschreibungen beruhen auf dem bisherigen Kenntnisstand und stellen keine gesicherte Identifizierung dar.
Wer am Montag gegen 16.30 Uhr den Zusammenstoß im Bereich Badstraße und Achtungstraße beobachtet hat oder Hinweise zu den beiden gesuchten Fahrern geben kann, soll sich beim Polizeirevier Heilbronn melden. Die Telefonnummer lautet 07131 74790.
Neben der Suche nach den beiden Fahrern geht es um die genaue Abfolge unmittelbar vor dem Zusammenstoß. Nach einer von der Deutschen Presse-Agentur wiedergegebenen Aussage einer Polizeisprecherin soll der Radfahrer dem E-Scooter-Fahrer an der Kreuzung die Vorfahrt genommen haben. Die Ermittlungen zum vollständigen Hergang sind damit nicht abgeschlossen. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Verhaltens der Beteiligten liegt nicht vor.
Davon zu trennen ist das Verhalten nach dem Unfall. Nach den bisherigen Polizeiangaben verließ der an der Kollision beteiligte Fahrer den Unfallort. Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten, hängt von den noch zu klärenden Umständen ab. Auch das tatsächliche Alter und die Identität des Fahrers sind noch nicht bestätigt.
E-Scooter dürfen in Deutschland grundsätzlich ab 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Ein Führerschein ist dafür nicht erforderlich. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung müssen die Fahrzeuge eine gültige Versicherungsplakette haben. Sie dürfen bauartbedingt höchstens 20 Kilometer pro Stunde fahren.
Für ihre Nutzung sind Radverkehrsflächen vorgesehen, soweit entsprechende Wege oder Streifen vorhanden sind. Fehlen diese, dürfen E-Scooter unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Fahrbahn fahren. Auf gewöhnlichen Gehwegen sind sie dagegen nicht zugelassen. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Menschen auf E-Scootern. Aus diesen allgemeinen Regeln lassen sich jedoch keine Rückschlüsse darauf ziehen, ob einer der Beteiligten in Heilbronn gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat.
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten oder Getöteten ist in Deutschland zuletzt gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierte die Polizei 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Das waren 38,1 Prozent mehr als 2024. Insgesamt kamen bei solchen Unfällen 38 Menschen ums Leben und 1.895 wurden schwer verletzt.
Unter den 2025 verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren 53,6 Prozent jünger als 25 Jahre. An 1.742 Unfällen mit Personenschaden waren neben E-Scootern auch Radfahrende beteiligt. Die Zahlen beschreiben das bundesweite Unfallgeschehen. Sie erlauben keine Aussage über die Ursache des konkreten Zusammenstoßes in Heilbronn.
Für den 66-Jährigen blieb es am Mittwochmorgen bei der gemeldeten lebensgefährlichen Verletzung. Zu einer Identifizierung der beiden gesuchten jungen Fahrer lag zunächst keine neue Bestätigung vor. Hinweise aus der Bevölkerung können der Polizei helfen, den Ablauf an der Kreuzung zu rekonstruieren.
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