Reiche erhöht Druck auf Bas: Rentenreform soll noch 2026 kommen

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche drängt auf eine schnelle Entscheidung über die umstrittene Reform der Altersvorsorge. Die CDU-Politikerin fordert Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD auf, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Rentenreform bis Jahresende zu beschließen, sei aus ihrer Sicht notwendig. Damit erhöht sich der politische Druck auf Bas, während innerhalb von Union und SPD weiter über zentrale Teile des geplanten Umbaus gestritten wird.

Reiche verlangt Gesetzentwurf von Bärbel Bas

Reiche verwies in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ auf die bisherigen Vereinbarungen innerhalb der Bundesregierung. Bas habe den entsprechenden Beschluss der Koalition vor der Sommerpause mitverhandelt und anschließend auch die Ergebnisse der Alterssicherungskommission gewürdigt. Bundeskanzler Friedrich Merz habe mit seiner Forderung nach einer Entscheidung noch in diesem Jahr recht, erklärte die Wirtschaftsministerin.

Die Forderung richtet sich damit nicht auf die Aufnahme völlig neuer Verhandlungen. Union und SPD hatten sich bereits am 2. Juli darauf verständigt, die insgesamt 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig und zügig umzusetzen. Die Kommission hatte ihren Bericht wenige Tage zuvor am 23. Juni vorgelegt.

Reiche warnte zugleich davor, zentrale Elemente des vereinbarten Pakets wieder herauszulösen. Über Lösungen für besondere Härtefälle könne gesprochen werden. Eine grundlegende Aufweichung einzelner Reformbausteine lehnt sie jedoch ab.

Streitpunkt ist vor allem die sogenannte Rente mit 63

Besonders kontrovers ist die Zukunft der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Der verbreitete Begriff „Rente mit 63“ ist dabei inzwischen ungenau, weil das tatsächliche Eintrittsalter für jüngere Jahrgänge höher liegt.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diese besondere abschlagsfreie Rentenart abzuschaffen. Wer künftig vor der regulären Altersgrenze aus dem Berufsleben ausscheidet, soll grundsätzlich Abschläge hinnehmen müssen. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, schlägt die Kommission stattdessen eine besondere Schutzregelung nach individueller Prüfung vor.

Aus Teilen der SPD gibt es Widerstand gegen die Abschaffung. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sprach sich bereits im August dafür aus, Beschäftigten nach 45 Versicherungsjahren weiterhin eine abschlagsfreie Rente zu ermöglichen. Auch mehrere Länderchefs haben Änderungen an den Vorschlägen verlangt. Der Widerstand beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf die SPD. Auch aus CDU-geführten ostdeutschen Ländern wurden Vorbehalte gegen ein vollständiges Ende der bisherigen Regelung bekannt.

Rentenalter könnte nach 2031 weiter steigen

Die Reform geht deutlich über die abschlagsfreie Frührente hinaus. Die Kommission schlägt unter anderem vor, die reguläre Altersgrenze nach 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach den derzeit zugrunde gelegten Annahmen würde das Regelrenteneintrittsalter zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.

Auch für Versicherte, die bislang nach mindestens 35 Versicherungsjahren mit Abschlägen ab 63 Jahren eine Altersrente beziehen können, sind Änderungen vorgesehen. Das frühestmögliche Eintrittsalter soll zunächst auf 64 Jahre steigen und anschließend parallel zur regulären Altersgrenze angepasst werden. Die bestehenden Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn sollen regelmäßig überprüft werden.

Bas hatte zugleich deutlich gemacht, dass Änderungen nicht ohne Übergangsregeln für Menschen erfolgen sollen, die bereits kurz vor dem Ruhestand stehen. In der Haushaltsdebatte im September sagte sie einen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge zu. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung steht jedoch noch aus.

Kapitalrente und mehr Versicherte sind Teil des Reformpakets

Ein weiterer zentraler Vorschlag betrifft die Finanzierung des Rentensystems. Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Vorgesehen ist eine kapitalgedeckte Komponente neben der bisherigen umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Die zusätzlichen Beiträge sollen schrittweise auf insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns steigen und von Beschäftigten und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden.

Zudem soll der Kreis der Beitragszahler erweitert werden. Neu beginnende Selbstständige ohne andere verpflichtende Altersvorsorge sollen nach den Empfehlungen grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Auch eine breitere Einbeziehung weiterer Gruppen gehört zur politischen Debatte. SPD-Chef Lars Klingbeil sprach sich zuletzt dafür aus, neben Selbstständigen auch neue Beamte und Politiker stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Bundesregierung steht unter demografischem Reformdruck

Hinter der Auseinandersetzung steht die langfristige Finanzierung des deutschen Rentensystems. Mit dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in den Ruhestand verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung. Die gesetzliche Rentenversicherung wird bereits in erheblichem Umfang aus dem Bundeshaushalt unterstützt.

Auch die Deutsche Rentenversicherung betrachtet die Vorschläge der Alterssicherungskommission ausdrücklich als Gesamtpaket. Die 33 Empfehlungen sollen Kosten, Leistungen, Eintrittsalter und zusätzliche Vorsorge gemeinsam neu justieren. Ziel ist ein langfristig tragfähiges Alterssicherungssystem über gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge hinweg.

Reiches Vorstoß verschärft damit vor allem den Zeitdruck. Die grundsätzliche politische Entscheidung für eine umfassende Reform haben CDU, CSU und SPD bereits getroffen. Umstritten ist inzwischen vor allem, ob sämtliche Empfehlungen tatsächlich unverändert in ein Gesetz einfließen können. Der nächste entscheidende Schritt liegt beim Bundesarbeitsministerium: Erst mit einem konkreten Gesetzentwurf werden Übergangsfristen, Härtefallregeln und die genaue Umsetzung der einzelnen Reformpunkte festgelegt.

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