
Die gesetzlichen Renten in Deutschland könnten zum 1. Juli 2027 erneut deutlich steigen. Nach den aktuellen Berechnungen der Bundesregierung ist eine Erhöhung um 4,09 Prozent vorgesehen. Gleichzeitig zeichnet sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Veränderung ab: Ab 2028 dürfte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung spürbar steigen. Grundlage sind die vorläufigen Berechnungen für den Rentenversicherungsbericht 2026.
Mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können im kommenden Jahr voraussichtlich mit höheren Bezügen rechnen. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2026 sieht eine Rentenanpassung um 4,09 Prozent zum 1. Juli 2027 vor. Darüber hatte zunächst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Der Deutschen Presse-Agentur liegt der Bericht ebenfalls vor. Sie nennt eine auf 4,1 Prozent gerundete Erhöhung.
Damit würde die gesetzliche Rente das zweite Jahr in Folge um mehr als vier Prozent steigen. Bereits zum 1. Juli 2026 waren die Altersbezüge bundesweit um 4,24 Prozent angehoben worden. Der aktuelle Rentenwert erhöhte sich damals von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.
Die Rentenerhöhung 2027 ist allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Die tatsächliche Anpassung wird erst im Frühjahr 2027 festgelegt, wenn die erforderlichen Daten zur Entwicklung der Löhne und Sozialabgaben vorliegen.
Eine Anpassung um 4,09 Prozent würde sich abhängig von der bisherigen Rentenhöhe unterschiedlich auswirken.
Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro ergäbe sich rechnerisch eine Erhöhung um 40,90 Euro auf 1.040,90 Euro. Wer bislang 1.500 Euro brutto erhält, könnte künftig mit 1.561,35 Euro rechnen. Das entspräche einem monatlichen Plus von 61,35 Euro.
Bei einer Bruttorente von 2.000 Euro würde die Erhöhung 81,80 Euro betragen. Der neue monatliche Betrag läge damit bei 2.081,80 Euro.
Diese Berechnungen setzen voraus, dass die prognostizierte Anpassung tatsächlich in dieser Höhe beschlossen wird. Wie viel zusätzlich auf dem Konto ankommt, hängt unter anderem von den Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie einer möglichen Steuerpflicht ab.
Während die Rentenbeziehenden mit höheren Leistungen rechnen können, dürfte sich die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren verteuern.
Nach den neuen Modellrechnungen soll der Beitragssatz 2027 zunächst bei 18,6 Prozent bleiben. Dieser Wert gilt bereits seit 2018. Für das Jahr 2028 sieht der Entwurf einen Anstieg auf 19,7 Prozent vor. Das wären 1,1 Prozentpunkte mehr als heute. Für 2029 wird ein weiterer Anstieg auf 19,8 Prozent erwartet.
Die höheren Beiträge würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betreffen. Beide Seiten übernehmen grundsätzlich jeweils die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags.
Bei einem unveränderten monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro würde der Arbeitnehmeranteil bei einem Beitragssatz von 19,7 Prozent von derzeit 372 Euro auf 394 Euro steigen. Das entspräche zusätzlichen Kosten von 22 Euro im Monat beziehungsweise 264 Euro im Jahr. Für Arbeitgeber ergäbe sich bei diesem Gehalt dieselbe zusätzliche Belastung.
Auch diese Zahlen sind vorläufig. Der Beitragssatz für 2028 ist noch nicht verbindlich festgelegt.
Die aktuellen Schätzungen für die Entwicklung der Rentenbeiträge liegen unter den bisherigen Erwartungen der Deutschen Rentenversicherung.
Im Juni 2026 hatte die Rentenversicherung noch einen Beitragssatz von 19,9 Prozent für das Jahr 2028 erwartet. Hintergrund war die absehbare Entwicklung ihrer finanziellen Rücklagen.
Ende 2025 verfügte die Rentenversicherung über eine Nachhaltigkeitsrücklage von 41,3 Milliarden Euro. Sie entsprach rund 1,38 Monatsausgaben. Nach den damaligen Berechnungen sollte dieser finanzielle Puffer bis Ende 2026 auf etwa eine Monatsausgabe sinken und 2027 weitgehend aufgebraucht werden.
Die Rücklage dient dazu, Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Sinkt sie auf die gesetzliche Untergrenze, muss der Beitragssatz entsprechend den geltenden Vorschriften angepasst werden.
Mit dem nun erwarteten Beitragssatz von 19,7 Prozent für 2028 fällt der Anstieg etwas geringer aus als noch im Frühjahr berechnet.
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich in Deutschland grundsätzlich an der Einkommensentwicklung der Beschäftigten. Steigen die maßgeblichen Löhne, wirkt sich dies mit zeitlichem Abstand auch auf die gesetzlichen Renten aus.
Zusätzlich gilt seit der Rentenreform 2025 eine verlängerte Haltelinie für das Rentenniveau. Bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2031 soll das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent betragen.
Dieser Wert bedeutet allerdings nicht, dass jeder Rentner automatisch 48 Prozent seines letzten Gehalts erhält. Das Rentenniveau beschreibt vielmehr das Verhältnis zwischen einer rechnerischen Standardrente nach 45 Jahren mit durchschnittlichem Verdienst und dem entsprechenden Durchschnittsentgelt.
Die Haltelinie soll verhindern, dass dieses Verhältnis unter die gesetzlich festgelegte Grenze sinkt. Sie beeinflusst damit auch die Berechnung künftiger Rentenanpassungen.
Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts enthält außerdem Modellrechnungen zur längerfristigen Entwicklung der gesetzlichen Altersversorgung.
Demnach könnten die Renten bis 2040 bei unveränderter Gesetzeslage nominal um insgesamt 46,5 Prozent steigen. Dies entspräche einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung von etwa 2,8 Prozent.
Dabei handelt es sich nicht um garantierte Rentensteigerungen. Die Berechnungen hängen unter anderem von der wirtschaftlichen Entwicklung, den Löhnen, der Beschäftigung und den demografischen Veränderungen ab. Auch die zukünftige Kaufkraft lässt sich aus den nominalen Steigerungsraten allein nicht ableiten.
Mögliche Auswirkungen der von der Regierungskoalition geplanten weiteren Rentenreform sind in diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt.
Für die Rentnerinnen und Rentner steht zunächst die endgültige Anpassung zum 1. Juli 2027 im Mittelpunkt. Die genaue Höhe soll im Frühjahr bestimmt werden. Anschließend wird die Rentenanpassung durch eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates umgesetzt.
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