Bundesrechnungshof sieht Rentenkosten für den Bund stark steigen

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Die gesetzliche Rentenversicherung beansprucht einen immer größeren Teil der Steuereinnahmen des Bundes. Der Bundesrechnungshof sieht darin ein wachsendes Risiko für die finanziellen Spielräume des Bundeshaushalts. Bereits beschlossene Maßnahmen wie die Mütterrente III und die Stabilisierung des Rentenniveaus erhöhen die Belastung zusätzlich. Bei weiteren Reformen könnte der Anteil nach Berechnungen der Rechnungsprüfer noch deutlich steigen.

Für 2026 sind nach Angaben des Bundesrechnungshofs rund 127 Milliarden Euro an Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Der größte Teil entfällt auf Bundeszuschüsse und Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten. Die Rentenkosten für den Bundeshaushalt wachsen damit seit Jahren.

Mehr als ein Drittel der Steuereinnahmen für die Rente

Der Bundesrechnungshof misst die Belastung inzwischen unter anderem daran, welcher Anteil der Steuereinnahmen des Bundes rechnerisch für Zahlungen an die Rentenversicherung benötigt wird. Diese sogenannte Steuereinnahmenquote lag nach seinen Berechnungen 2025 bei rund 29 Prozent.

Ohne das Ende 2025 beschlossene Rentenpaket würde sie bis 2031 auf etwa 32 Prozent steigen. Mit den zusätzlichen Leistungen aus dem Paket erwartet der Rechnungshof dagegen rund 35 Prozent. Für 2033 werden rund 36 Prozent veranschlagt. Bis zum Ende des Projektionszeitraums 2039 soll die Quote nach der im Juni veröffentlichten Berechnung bei mehr als 35 Prozent bleiben.

Damit würde rechnerisch mehr als jeder dritte Euro aus den Steuereinnahmen des Bundes für die gesetzliche Rentenversicherung eingesetzt. Der Rechnungshof warnt, dass dadurch weniger finanzieller Spielraum für andere Aufgaben bleibt.

Das Bundesarbeitsministerium widerspricht allerdings der Bewertung dieser Kennzahl. Es hält die Steuereinnahmenquote als Maßstab für problematisch, weil Steuereinnahmen unter anderem von Konjunktur, Änderungen des Steuersystems und der Verteilung der Einnahmen zwischen Bund und Ländern abhängen. Der Bundesrechnungshof hält gerade diese Faktoren dagegen für relevant, weil sie unmittelbar beeinflussen, wie viel Geld dem Bund zur Verfügung steht.

Mütterrente und Haltelinie verursachen zusätzliche Milliardenkosten

Einen erheblichen Teil der zusätzlichen Belastung verursacht das Rentenpaket 2025. Es verlängert die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 und erweitert die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf drei Jahre. Damit werden diese Zeiten mit den Regelungen für später geborene Kinder gleichgestellt.

Der Bundesrechnungshof bezifferte die zusätzlichen Ausgaben aus den beiden Maßnahmen in seiner Juni-Berechnung auf insgesamt rund 185 Milliarden Euro bis 2039. Davon soll der Bund die zusätzlichen Kosten tragen.

Für einen bis 2040 reichenden Betrachtungszeitraum werden inzwischen rund 210 Milliarden Euro genannt. Davon entfallen nach den zugrunde liegenden Berechnungen etwa 65 Milliarden Euro auf die Mütterrente III und rund 145 Milliarden Euro auf die Stabilisierung des Rentenniveaus. Die Größenordnung der 65 Milliarden Euro für die Mütterrente III findet sich bereits in Berechnungen des Rechnungshofs zu den langfristigen Folgen der Reform.

Die unterschiedlichen Summen von 185 und 210 Milliarden Euro sind deshalb nicht unmittelbar widersprüchlich. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Projektionszeiträume und Berechnungsstände.

Neue Rentenreform könnte Belastung weiter verändern

Zusätzlich zu den bereits geltenden Regelungen plant die Bundesregierung eine umfassende Reform der Alterssicherung. Die im Juni eingesetzte Alterssicherungskommission legte 33 Empfehlungen vor. Anfang Juli vereinbarte der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, diese Vorschläge vollständig und zügig umzusetzen.

Zu den Empfehlungen gehören eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge, eine spätere Anpassung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, Veränderungen bei vorgezogenen Altersrenten und eine Ausweitung des Kreises der Beitragszahler. Außerdem sollen Leistungen, die als gesamtgesellschaftliche Aufgaben gelten, perspektivisch umfassender aus Bundesmitteln finanziert werden.

Gerade dieser letzte Punkt könnte die Belastung des Bundeshaushalts erhöhen, obwohl andere Elemente der Reform die Rentenversicherung langfristig entlasten sollen.

Nach einem der „Bild“-Zeitung vorliegenden Schreiben des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss könnte die vom Rechnungshof berechnete Steuereinnahmenquote bei Umsetzung der Reformvorschläge Ende der 2030er-Jahre in einem besonders belastenden Szenario auf fast 46 Prozent steigen. Das Schreiben war am Freitag zunächst nicht öffentlich auf der Internetseite des Bundesrechnungshofs verfügbar. Die Zahl lässt sich deshalb derzeit nicht im vollständigen Originalbericht nachvollziehen.

Rechnungshof fordert Begrenzung der Bundesbelastung

Unabhängig von dieser jüngsten Projektion ist die grundsätzliche Warnung des Bundesrechnungshofs eindeutig. Bereits im Juni stellte die Behörde fest, dass die Belastung des Bundes durch Rentenzahlungen ein bislang nicht erreichtes Niveau erreiche. Bei künftigen Reformen müssten deshalb nicht nur die Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, sondern auch die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes berücksichtigt werden.

Der Konflikt dreht sich damit nicht allein um die Höhe der Renten. Entscheidend ist auch, wie die Kosten zwischen Beitragszahlern, Rentnern und Steuerzahlern verteilt werden. Deutschland steht dabei vor einem langfristigen demografischen Problem: Mit dem Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in den Ruhestand wächst die Zahl der Rentenempfänger, während das Verhältnis zu den Erwerbstätigen ungünstiger wird.

Die Bundesregierung will ihre Reform deshalb nicht allein auf die gesetzliche Umlagefinanzierung stützen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzkomponente nach internationalem Vorbild. Zugleich soll die Haltelinie von 48 Prozent nach 2031 auslaufen und der Nachhaltigkeitsfaktor wieder stärker in die Rentenanpassung einfließen.

Wie stark der Bundeshaushalt nach einer vollständigen Umsetzung des Reformpakets tatsächlich belastet würde, hängt damit von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und der Entwicklung von Steuereinnahmen, Löhnen, Beschäftigung und Demografie ab. Sicher ist bereits heute: Die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung gehören zu den größten und am stärksten wachsenden Ausgabenblöcken des Bundes.

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