
Bundeskanzler Friedrich Merz erhöht den Druck auf Union und SPD, die geplante Rentenreform in Deutschland noch in diesem Jahr voranzubringen. In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ forderte der CDU-Chef die Koalition am Sonntagabend auf, bei den Reformen der Sozialversicherungen zu Entscheidungen zu kommen. Vor allem bei der gesetzlichen Rente liegen Union und SPD bei wichtigen Details jedoch noch auseinander. Im Mittelpunkt stehen das künftige Renteneintrittsalter, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Frage, welche Berufsgruppen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.
Merz erklärte während seines Besuchs in Kiew, Union und SPD müssten bei den Reformen der Sozialversicherungssysteme vorankommen und die notwendigen Entscheidungen bis zum Jahresende treffen. Die Vorschläge für die Rentenversicherung seien nach seiner Einschätzung so umfassend ausgearbeitet wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Grundlage ist der Bericht der Alterssicherungskommission, den das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium am 23. Juni vorgelegt hatte. Der Koalitionsausschuss verständigte sich Anfang Juli darauf, die insgesamt 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Daraus ist allerdings noch kein vollständig beschlossenes neues Rentenrecht geworden. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Empfehlungen der Kommission selbst keinen Gesetzescharakter haben.
Eine der weitreichendsten Empfehlungen betrifft die Regelaltersgrenze. Nach geltendem Recht steigt sie zunächst schrittweise auf 67 Jahre. Diese Grenze gilt vollständig für den Geburtsjahrgang 1964. Die Kommission schlägt vor, das Rentenalter anschließend an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Zusätzliche Lebenszeit soll im Verhältnis zwei zu eins auf längere Erwerbszeit und längeren Rentenbezug verteilt werden. Nach den derzeitigen Annahmen des Statistischen Bundesamtes würde die Regelaltersgrenze dadurch zwischen 2031 und 2041 ungefähr von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate steigen. Die tatsächliche Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden. Merz hatte bereits im Juni erklärt, dass eine solche Kopplung aus seiner Sicht notwendig sein werde.
Die SPD trägt das Gesamtpaket grundsätzlich mit, setzt bei einem höheren Rentenalter aber Bedingungen. Auf ihrer Informationsseite zur Reform verweist die Partei auf besseren Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Sonderregeln für Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen der Altersgrenze nicht mehr ausüben können. Damit unterscheidet sich die aktuelle Debatte auch von einer pauschalen politischen Forderung nach einer sofortigen „Rente mit 70“. Eine solche feste Altersgrenze enthält der Kommissionsvorschlag nicht.
Noch konfliktträchtiger ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nach geltendem Recht können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre vor ihrer jeweiligen Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Ruhestand gehen. Die häufig verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ ist deshalb inzwischen irreführend. Für den Jahrgang 1964 und jüngere Versicherte liegt die entsprechende Altersgrenze bei 65 Jahren.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diesen besonderen abschlagsfreien Rentenzugang abzuschaffen. Ein früherer Rentenbeginn wäre dann grundsätzlich weiterhin möglich, aber mit Abschlägen. Merz unterstützt die grundsätzliche Richtung und hatte bereits Ende August zugleich Übergangszeiten angekündigt. Auch Arbeitsministerin Bärbel Bas stellte im September einen Vertrauensschutz für Menschen in Aussicht, die ihre Lebensplanung bereits auf die bisherigen Regeln ausgerichtet haben. Wie umfangreich diese Übergangsregelungen ausfallen sollen, war zunächst offen.
Innerhalb der SPD gibt es zugleich Widerstand gegen eine Abschaffung. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies sprach sich noch Anfang Oktober dafür aus, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren unabhängig vom Beruf zu erhalten. Auch andere SPD-Politiker hatten sich dagegen gestellt. Damit ist offen, ob der Kommissionsvorschlag unverändert durch Bundestag und Bundesrat kommt.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft den Versichertenkreis. SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil forderte Ende September, Selbstständige, Politiker und neue Beamte künftig in die gesetzliche Rente aufzunehmen. Bei einem Bürgergespräch in Heidelberg bezeichnete er eine solche Erweiterung als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Klingbeil erklärte zugleich, er sei sich darüber mit Arbeitsministerin Bas einig. Bereits verbeamtete Beschäftigte sollen nach seiner Darstellung geschützt bleiben.
Der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission ist an dieser Stelle differenzierter. Das Gremium beschreibt eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung, in der langfristig auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften versichert wären, als Idealbild. Bei Beamten empfiehlt es als unmittelbarere Maßnahmen jedoch vor allem, Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, die Zahl der Verbeamtungen zu reduzieren und ausreichende Pensionsrücklagen aufzubauen. Die Kommission verweist dabei auf verfassungsrechtliche Hürden und Zuständigkeiten der Länder. Eine vollständige Einbeziehung von Beamten wäre dem Bericht zufolge ein langfristiger Prozess.
Damit geht Klingbeils Forderung nach einer Aufnahme neuer Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung über die konkret formulierte kurzfristige Empfehlung der Kommission hinaus. Der Bericht behandelt zwar ausdrücklich ein mögliches Modell, bei dem Beamte künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zusätzliche Versorgungsansprüche über eine zweite Säule abgesichert werden könnten. Für eine solche Umstellung nennt die Kommission jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden. Bund und Länder müssten während einer langen Übergangsphase sowohl bestehende Pensionen als auch neue Rentenbeiträge finanzieren.
Bei Selbstständigen ist der Vorschlag dagegen konkreter. Neu aufgenommene selbstständige Tätigkeiten ohne andere obligatorische Absicherung sollen nach Vorstellung der Kommission grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden. Für bereits Selbstständige soll eine Möglichkeit vorgesehen werden, sich gegen die Pflichtversicherung zu entscheiden. Abgeordnete von Bundestag und Landesparlamenten sollen nach einer weiteren Empfehlung ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden.
Die entscheidende Phase der Rentenreform beginnt damit erst. Merz drängt auf einen Abschluss wesentlicher Entscheidungen bis Ende 2026, während aus SPD und Teilen der Union Änderungsforderungen an einzelnen Elementen kommen. Am weitesten reicht die Reform beim Zusammenspiel von Rentenalter, Beitragsdauer und Versichertenkreis. Gleichzeitig soll die gesetzliche Rente um kapitalgedeckte Elemente ergänzt werden. Die Bundesregierung begründet den Reformbedarf vor allem mit der Alterung der Bevölkerung und dem Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern.
Für Versicherte gilt bis zu einer gesetzlichen Änderung weiterhin das bestehende Recht. Die Regelaltersgrenze steigt wie bisher schrittweise auf 67 Jahre, und die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht weiter. Weder die höhere Altersgrenze nach 2031 noch die Abschaffung dieses Rentenzugangs oder die Aufnahme neuer Beamter in die Rentenversicherung ist allein durch den Kommissionsbericht bereits geltendes Recht.
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