Repo-Markt ist insolvent: Filialbetrieb geht trotz finanzieller Probleme weiter

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Die deutsche Restpostenmarkt-Kette Repo befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Betroffen sind drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe mit Sitz im niedersächsischen Ilsede. Das Amtsgericht Gifhorn hat bereits am 26. Oktober 2026 vorläufige Insolvenzverwaltungen angeordnet. Für die Kunden gibt es zunächst eine wichtige Nachricht: Die Märkte bleiben vorerst geöffnet. Wie es langfristig mit den Standorten und den mehr als 600 Beschäftigten weitergeht, ist dagegen noch nicht entschieden.

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Insolvenz bei Repo betrifft drei Gesellschaften

Die Repo-Markt Insolvenz umfasst drei Unternehmen der Handelsgruppe. Neben der REPO-Markt Rest- und Sonderposten GmbH sind auch die REPO-Markt Nord Rest- und Sonderposten GmbH sowie die REPO-Markt Süd Rest- und Sonderposten GmbH betroffen. Alle drei Gesellschaften haben ihren Sitz in Ilsede und beantragten die gerichtlichen Maßnahmen selbst.

Das Amtsgericht Gifhorn ordnete am 26. Oktober die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens an. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 35 IN 270/26, 35 IN 271/26 und 35 IN 272/26 geführt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf von der Kanzlei ECKERT bestellt. Sie wird bei ihrer Tätigkeit von ihrem Kanzleikollegen Michael Schütte unterstützt.

Damit befindet sich die Unternehmensgruppe zunächst in der Phase zwischen Insolvenzantrag und einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen sollen das vorhandene Vermögen schützen und die wirtschaftliche Situation der betroffenen Gesellschaften klären.

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Welche konkreten Entwicklungen die finanziellen Schwierigkeiten verursacht haben, wurde zunächst nicht näher erläutert. Auch zur Höhe möglicher Verbindlichkeiten und zu den zuletzt erzielten Umsätzen lagen keine gesicherten aktuellen Angaben vor.

Repo-Märkte sollen trotz Insolvenz geöffnet bleiben

Für die Kunden ändert sich zunächst wenig. Nach Angaben der Kanzlei ECKERT wird der Geschäftsbetrieb gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsführung fortgesetzt. Der Verkauf in den Repo-Märkten läuft damit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung weiter.

Die Fortführung dient dazu, den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die wirtschaftlichen Möglichkeiten für die Zukunft zu prüfen. Dazu gehört insbesondere die Frage, unter welchen Bedingungen das Unternehmen weitergeführt werden könnte.

Eine Entscheidung über dauerhafte Standortschließungen wurde bislang nicht bekannt gegeben. Ebenso wenig liegt eine verbindliche Zusage vor, dass sämtliche Filialen langfristig bestehen bleiben.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin will sich in den kommenden Wochen einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage verschaffen. Außerdem sollen Gespräche mit den Beteiligten geführt werden, um Möglichkeiten für eine Fortführung des Geschäfts zu entwickeln.

Mehr als 600 Beschäftigte von der Insolvenz betroffen

Die finanzielle Schieflage betrifft auch die Beschäftigten der Repo-Gruppe. Die Kanzlei ECKERT beziffert die Mitarbeiterzahl auf mehr als 600. Auf der Unternehmenswebsite ist dagegen weiterhin von mehr als 900 Beschäftigten die Rede. Ob die Angaben unterschiedliche Zeitpunkte oder Beschäftigtenkreise betreffen, wurde zunächst nicht erläutert.

Konkrete Entlassungen oder ein Stellenabbauprogramm wurden im Zusammenhang mit den aktuellen Insolvenzanträgen nicht angekündigt. Die weitere Beschäftigungsperspektive hängt wesentlich davon ab, welche wirtschaftliche Lösung für die Unternehmensgruppe gefunden werden kann.

Für Arbeitnehmer insolventer Unternehmen gibt es grundsätzlich eine gesetzliche Absicherung durch das Insolvenzgeld. Die Bundesagentur für Arbeit kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ausstehende Arbeitsentgelte für die letzten drei Monate vor dem maßgeblichen Insolvenzereignis ersetzen.

Die Leistung orientiert sich in der Regel am Nettoarbeitsentgelt. Voraussetzung ist ein entsprechender Anspruch, über den die Arbeitsagentur entscheidet. Das Insolvenzgeld ersetzt allerdings keine langfristige Beschäftigungsgarantie. Es soll insbesondere verhindern, dass Arbeitnehmer wegen ausbleibender Gehaltszahlungen unmittelbar ohne Einkommen dastehen.

Repo betreibt seit Jahrzehnten Rest- und Sonderpostenmärkte

Die Repo-Gruppe gehört zu den größeren deutschen Handelsunternehmen für Rest- und Sonderposten. Nach eigenen Angaben eröffnete das Unternehmen seinen ersten Markt 1985 in Goslar. Seit 1992 wurde das Filialgeschäft schrittweise ausgebaut.

In ihrer Unternehmensdarstellung nennt die Handelskette 54 Märkte mit einer Verkaufsfläche von insgesamt mehr als 200.000 Quadratmetern. Die mit der Insolvenzverwaltung beauftragte Kanzlei spricht von mehr als 50 Standorten.

Das Sortiment umfasst nach Unternehmensangaben mehr als 25.000 unterschiedliche Artikel. Besonders stark vertreten sind Möbel, Bodenbeläge, Farben, Tapeten, Gardinen und Haushaltswaren. Hinzu kommen Gartenartikel, Freizeitprodukte, Lebensmittel, Drogeriewaren, Textilien, Elektrogeräte und Tierbedarf.

Das Geschäftsmodell beruht auf dem Einkauf größerer Mengen von Rest- und Sonderposten, die anschließend zu günstigen Preisen angeboten werden. Dadurch unterscheidet sich Repo sowohl von klassischen Baumärkten als auch von Lebensmitteldiscountern.

Die Filialen verteilen sich vor allem auf Nord- und Ostdeutschland. Die Kette ist unter anderem in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vertreten.

Was Kunden bei Gutscheinen und Reklamationen beachten müssen

Solange die Repo-Märkte geöffnet bleiben, kann der reguläre Warenverkauf grundsätzlich weitergeführt werden. Für bereits gekaufte Produkte, Anzahlungen und Gutscheine können sich im Verlauf eines Insolvenzverfahrens allerdings besondere Fragen ergeben.

Nach Informationen der Verbraucherzentrale verlieren Kunden durch einen Insolvenzantrag nicht automatisch sämtliche vertraglichen Ansprüche. Entscheidend ist jedoch, in welcher Phase sich das Unternehmen befindet und ob entsprechende Forderungen weiterhin erfüllt werden können.

Bei noch nicht eingelösten Gutscheinen kann insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Folgen haben. Werden Gutscheine anschließend nicht mehr angenommen, kann unter Umständen nur eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle möglich sein. Ob die betroffenen Repo-Gesellschaften ihre Gutscheine weiterhin uneingeschränkt akzeptieren, war zunächst nicht gesondert bestätigt.

Auch bei Reklamationen ist zwischen gesetzlichen Gewährleistungsrechten und deren praktischer Durchsetzung zu unterscheiden. Bestehende Ansprüche verschwinden nicht allein wegen eines Insolvenzantrags. Ihre Erfüllung kann aber von weiteren Entscheidungen im Verfahren abhängen.

Verbraucherschützer empfehlen deshalb grundsätzlich, bei finanziell angeschlagenen Händlern größere Vorauszahlungen zu vermeiden und bereits bestehende Ansprüche rechtzeitig zu klären.

Weitere Entscheidungen über Repo stehen noch aus

Die nächsten Schritte hängen von der Prüfung der Vermögenslage und den wirtschaftlichen Perspektiven der drei betroffenen Gesellschaften ab. Dabei müssen unter anderem die laufenden Kosten des Filialbetriebs und die Möglichkeiten einer Fortführung bewertet werden.

Grundsätzlich kommen bei Unternehmensinsolvenzen verschiedene Lösungen infrage. Dazu gehören eine wirtschaftliche Sanierung, die Übernahme von Unternehmensteilen durch Investoren oder die Aufgabe einzelner Geschäftsbereiche. Welche dieser Möglichkeiten für Repo tatsächlich infrage kommt, ist bislang offen.

Auch der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Eröffnung der Insolvenzverfahren steht noch nicht fest. Das Amtsgericht muss zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen.

Für die Beschäftigten und Kunden ist damit vor allem die Fortführung des laufenden Geschäfts gesichert, nicht aber die langfristige Zukunft des Unternehmens. Die Repo-Märkte sollen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung weiterhin Waren verkaufen. Wie viele Standorte und Arbeitsplätze dauerhaft erhalten werden können, sollen erst die weiteren Prüfungen und Gespräche ergeben.

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