
Bei Borussia Dortmund ist eine wichtige Frist verstrichen. Die Ausstiegsklausel im Vertrag von Nico Schlotterbeck ist nach übereinstimmenden Medienberichten am 15. Juli 2026 abgelaufen. Interessierte Vereine können den Innenverteidiger damit nicht mehr gegen eine festgelegte Ablöse aus seinem bis 2031 laufenden Vertrag herauskaufen. Ein Wechsel bleibt grundsätzlich möglich, wäre nun aber von einer Einigung mit dem BVB abhängig.
Zuerst hatte die Bild über das Ende der Klauselfrist berichtet. Sky Sport bestätigte die Informationen am Donnerstagabend. Demnach soll die festgeschriebene Ablösesumme zwischen 50 und 60 Millionen Euro gelegen haben. Die Option sei nur für drei ausgewählte Vereine gültig gewesen. Sky nennt Real Madrid und den FC Liverpool als zwei dieser Klubs. Der dritte Verein wurde nicht öffentlich benannt. Für den FC Bayern München habe die Klausel ausdrücklich nicht gegolten.
Borussia Dortmund hatte die Vertragsverlängerung am 10. April offiziell bekannt gegeben, dabei aber lediglich die neue Laufzeit bis 2031 bestätigt. Angaben zu einer Ausstiegsklausel, ihrer Höhe oder den berechtigten Vereinen machte der Klub nicht. Diese Vertragsdetails beruhen deshalb weiterhin auf Medienberichten.
Die Nennung von Real Madrid und Liverpool bedeutet nicht, dass einer der beiden Vereine ein konkretes Angebot abgegeben hat. Eine offizielle Bestätigung entsprechender Verhandlungen liegt nicht vor. Öffentlich belegt ist lediglich der Bericht, wonach beide Klubs berechtigt gewesen wären, die Klausel innerhalb der festgelegten Frist zu aktivieren. Auch ein formelles internationales Angebot wurde bislang nicht bestätigt.
Die verstrichene Frist macht einen Transfer in diesem Sommer daher nicht vollständig unmöglich. Ein interessierter Verein müsste nun jedoch direkt mit Borussia Dortmund verhandeln. Der BVB könnte die Ablösesumme frei festlegen oder einen Verkauf vollständig ablehnen.
Für Dortmund schafft das Ende der Klausel Planungssicherheit. Schlotterbecks Vertrag läuft noch fünf Jahre. Der Klub steht deshalb nicht mehr unter dem Druck, den Verteidiger bei Zahlung einer vorgegebenen Summe freigeben zu müssen.
Der BVB hatte Schlotterbeck bei dessen Vertragsverlängerung als Führungsspieler und wichtigen Bestandteil der sportlichen Zukunft bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Unterschrift hatte der Innenverteidiger seit seinem Wechsel vom SC Freiburg im Jahr 2022 insgesamt 155 Pflichtspiele für Dortmund absolviert. Sport-Geschäftsführer Lars Ricken bezeichnete ihn als Leader beim BVB und in der Nationalmannschaft.
Sportlich muss Borussia Dortmund vorerst ohne den 26-Jährigen planen. Schlotterbeck zog sich während der Weltmeisterschaft eine schwere Sprunggelenksverletzung zu. Nach Angaben von Lars Ricken wird seine Rückkehr erst im Herbst erwartet. Ob der Verteidiger vor oder nach der ersten Länderspielpause Ende September wieder eingesetzt werden kann, hängt vom weiteren Heilungsverlauf ab.
Die Verletzung und die abgelaufene Klausel sprechen für einen Verbleib in Dortmund. Eine offizielle Entscheidung über Schlotterbecks gesamte Zukunft über den Sommer hinaus ist damit jedoch nicht verbunden. Fest steht lediglich: Ein anderer Verein kann den Nationalspieler derzeit nicht mehr ohne Zustimmung des BVB zu einer festgelegten Ablösesumme verpflichten.
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