
Die Bundesregierung will die Schaumweinsteuer ab 2027 deutlich anheben. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 20 Prozent. Für handelsüblichen Sekt mit mindestens sechs Volumenprozent Alkohol würde der Steuersatz damit von derzeit 136 Euro auf 163,20 Euro je Hektoliter steigen. Die Änderung ist Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, das das Bundeskabinett am 6. Juli gemeinsam mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt beschlossen hat. Geltendes Recht ist die Erhöhung allerdings noch nicht. Das Gesetz muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Nach geltendem Recht beträgt die Schaumweinsteuer für Getränke ab sechs Volumenprozent Alkohol 136 Euro je Hektoliter. Bei einer üblichen Flasche mit 0,75 Litern entspricht das 1,02 Euro. Für Schaumwein mit weniger als sechs Volumenprozent gelten derzeit 51 Euro je Hektoliter.
Mit der vorgesehenen Anhebung um 20 Prozent würde der Regelsatz auf 163,20 Euro je Hektoliter steigen. Rechnerisch wären damit rund 1,22 Euro Schaumweinsteuer in einer 0,75-Liter-Flasche enthalten. Die reine Verbrauchsteuer würde also um gut 20 Cent je Flasche zunehmen. Bei vollständiger Weitergabe über die Verkaufspreise kann der tatsächliche Aufschlag für Verbraucher wegen der zusätzlich anfallenden Umsatzsteuer etwas höher ausfallen. Die Bundesregierung spricht bei vollständiger Weitergabe der Steuererhöhungen allgemein von Preisänderungen im zweistelligen Centbereich.
Nicht jede Flasche Sekt muss deshalb automatisch exakt um diesen Betrag teurer werden. Hersteller und Händler entscheiden selbst über ihre Verkaufspreise und können zusätzliche Kosten vollständig, teilweise oder gar nicht weitergeben.
Die Maßnahme gehört zu einem größeren Paket, mit dem die Bundesregierung die Einnahmeseite des Bundeshaushalts stärken will. Neben Schaumwein sollen auch andere von den entsprechenden Verbrauchsteuern erfasste Alkoholika höher besteuert werden. Bier und stiller Wein sind von dieser konkreten Anhebung nach den Regierungsplänen nicht betroffen. Auch Änderungen bei der Tabakbesteuerung und weitere Einnahmemaßnahmen gehören zur Haushaltsplanung für 2027.
Die Schaumweinsteuer ist eine Bundessteuer. Sie wird von der Zollverwaltung erhoben und ihr Aufkommen fließt dem Bund zu. Das Statistische Bundesamt weist für 2025 einen versteuerten Inlandsabsatz von 240,1 Millionen Litern Schaumwein aus. Hinzu kamen 41,4 Millionen Liter steuerfreie Exporte. Insgesamt wurden damit 281,5 Millionen Liter Schaumwein erfasst. Aus dem versteuerten Absatz ergab sich für 2025 ein Steuersoll von 325,7 Millionen Euro.
Die Zahlen zeigen zugleich, dass die Abgabe im Vergleich zum gesamten Steueraufkommen des Bundes zwar eine kleine Einnahmequelle ist, für den Schaumweinmarkt aber unmittelbar in die Kalkulation jeder versteuerten Flasche eingeht.
Aus der deutschen Weinwirtschaft kommt Widerstand. Der Deutsche Weinbauverband hat sich gegen die geplante Erhöhung um 20 Prozent ausgesprochen. Der Verband verweist unter anderem auf rückläufigen Weinkonsum, gestiegene Produktionskosten und die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Auch Verbände der Sektwirtschaft, der Fruchtweinbranche und des Getränkefachgroßhandels haben sich gegen höhere Verbrauchsteuern ausgesprochen. Ihre Stellungnahmen sind im Lobbyregister des Deutschen Bundestages dokumentiert.
Dass sich der Schaumweinmarkt langfristig verändert hat, zeigen auch amtliche Daten. Für 2024 errechnete das Statistische Bundesamt einen durchschnittlichen Konsum von etwa 4,8 Flaschen Schaumwein je Person ab 16 Jahren. Zehn Jahre zuvor waren es noch 6,1 Flaschen. Der Absatz lag 2024 rund 19,5 Prozent niedriger als 2014.
Die Schaumweinbesteuerung ist innerhalb der Europäischen Union harmonisiert, die Mitgliedstaaten müssen jedoch nicht überall denselben Satz verlangen. Die europäische Mindestverbrauchsteuer für stillen und schäumenden Wein beträgt null Euro je Hektoliter. Staaten können deshalb nationale Sätze oberhalb dieses Wertes festlegen. Deutschland nutzt diese Möglichkeit mit seiner Schaumweinsteuer.
Dass auch ein Nullsatz möglich ist, zeigt Österreich. Dort wird auf Schaumwein wie Sekt und Champagner derzeit keine besondere Verbrauchsteuer erhoben. Für Zwischenerzeugnisse gelten dagegen eigene Steuersätze. Die deutsche Abgabe ist damit keine unmittelbar von der EU vorgeschriebene Steuerhöhe, sondern eine nationale Entscheidung innerhalb des europäischen Verbrauchsteuerrechts.
Die geplante Erhöhung ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat für den 12. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz angesetzt. Auf der Bundestagsseite wird das Vorhaben noch vorbehaltlich der Überweisung zur federführenden Beratung geführt.
Damit steht fest, dass die Bundesregierung die höheren Alkoholsteuern in ihre Haushaltsplanung aufgenommen und das entsprechende Gesetz auf den Weg gebracht hat. Ob die Schaumweinsteuer tatsächlich in der vorgesehenen Höhe von 163,20 Euro je Hektoliter in Kraft tritt, entscheidet sich aber erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
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