
Der deutsche Batteriespeicher-Hersteller Sonnen aus Wildpoldsried im Allgäu hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen stellte am Donnerstag, 22. Oktober 2026, einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Nach eigenen Angaben führt die bisherige Geschäftsführung die Geschäfte weiter. Für Kunden stellen sich vor allem Fragen zur Zukunft des Kundenservice, zu Garantieleistungen und zu bestehenden Stromverträgen.
Die Insolvenz der Sonnen GmbH folgt nur rund zwei Monate nach einem Eigentümerwechsel. Der britische Energiekonzern Shell hatte den Speicherhersteller im August 2026 an den Investor Tiven verkauft. Shell hatte Sonnen 2019 übernommen.
Inzwischen bestätigte Sonnen gegenüber dem Fachmedium Energie & Management, dass ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt wurde. Dabei bleibt die Unternehmensleitung grundsätzlich im Amt und führt den Betrieb unter insolvenzrechtlicher Aufsicht weiter. Der Antrag betrifft nach ausdrücklicher Unternehmensauskunft ausschließlich die Sonnen GmbH. Andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe seien nicht Teil dieses Verfahrens.
Für die Bestandskunden ist vor allem die weitere Betreuung ihrer Anlagen wichtig. Nach Recherchen des Handelsblatts sollen das bestehende Kundengeschäft und der Service für mehr als 150.000 Kunden fortgeführt werden. Eine langfristige Absicherung sämtlicher Leistungen ist damit allerdings noch nicht verbunden.
Besitzer bereits installierter Batteriespeicher müssen allein wegen des Insolvenzantrags nicht davon ausgehen, dass ihre Geräte ihren Betrieb einstellen. Anders sieht es bei Dienstleistungen aus, die dauerhaft auf Betreuung, Software und technische Infrastruktur des Herstellers angewiesen sind. Ob diese Angebote unverändert fortgeführt werden können, blieb zunächst offen.
Besondere Bedeutung hat die Insolvenz für die Herstellergarantien. Sonnen wirbt bei der sonnenBatterie 10 mit einer Garantie von zehn Jahren. Ob und wie entsprechende Ansprüche künftig erfüllt werden, hängt vom jeweiligen Garantievertrag und dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.
Dabei ist zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie zu unterscheiden. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Wurde der Speicher bei einem rechtlich eigenständigen Fachbetrieb gekauft, bleibt dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der zuständige Ansprechpartner für Mängelansprüche.
Anders kann die Situation bei einer Herstellergarantie aussehen, wenn die insolvente Sonnen GmbH selbst die Leistung schuldet. Ein solcher Anspruch entfällt durch den Insolvenzantrag nicht automatisch. Seine tatsächliche Durchsetzung kann jedoch von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abhängen.
Für Kunden mit laufenden Reparaturen, offenen Bestellungen oder bereits geleisteten Anzahlungen ist deshalb entscheidend, mit welcher Gesellschaft sie ihren Vertrag geschlossen haben. Die Verbraucherzentralen empfehlen bei Unternehmensinsolvenzen, Vertragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise aufzubewahren.
Neben Batteriespeichern bietet Sonnen vernetzte Energiedienstleistungen an. Über die sonnenCommunity und das virtuelle Kraftwerk sonnenVPP werden zahlreiche private Speicher miteinander verbunden. Die Anlagen können dadurch gemeinsam Leistungen für das Stromnetz bereitstellen.
Für verschiedene Stromprodukte tritt die rechtlich eigenständige sonnen eServices GmbH als Vertragspartner auf. Sie wird in den Vertragsbedingungen ausdrücklich als Anbieterin entsprechender Energiedienstleistungen genannt.
Nach den bisherigen Unternehmensangaben ist diese Gesellschaft nicht Gegenstand des Insolvenzantrags. Eine Einstellung der sonnenCommunity oder eine allgemeine Beendigung bestehender Stromverträge wurde nicht angekündigt. Wie langfristig digitale Dienste und die technische Vernetzung abgesichert werden, ist bislang jedoch nicht abschließend geklärt.
Auch für die Beschäftigten bringt das Verfahren erhebliche Unsicherheit. Nach Angaben des Handelsblatts wurden am 22. Oktober rund 400 Mitarbeiter am Unternehmenssitz in Wildpoldsried über den Insolvenzantrag informiert. Eine verbindliche Zahl möglicher Stellenstreichungen liegt bislang nicht vor.
Nach den Recherchen der Wirtschaftszeitung könnten außerdem Produktionskapazitäten und weitere Unternehmensbereiche reduziert werden. Demnach soll lediglich ein Produktionsstandort erhalten bleiben. Eine abschließende Bestätigung dieser Pläne durch das Unternehmen liegt nicht vor.
Sonnen wurde 2010 gegründet und entwickelte sich zu einem der frühen Anbieter intelligenter Heimspeicher. Neben dem deutschen Markt ist die Unternehmensgruppe auch international tätig, unter anderem in den USA und Australien.
Wirtschaftlich stand Sonnen bereits vor dem Eigentümerwechsel unter Druck. Nach Angaben des Handelsblatts gingen die Umsätze deutlich zurück, während das Unternehmen trotz Sparmaßnahmen hohe Verluste verzeichnete. Der internationale Wettbewerb bei Batteriespeichern hatte sich zugleich verschärft.
Der Insolvenzantrag trifft damit einen Hersteller, der die Entwicklung vernetzter Stromspeicher in Deutschland über Jahre mitgeprägt hat. Ob die geplante Eigenverwaltung eine dauerhafte Fortführung des Geschäfts ermöglicht und welche Unternehmensbereiche erhalten bleiben, ist derzeit offen.
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