Sparkassen erweitern den Kryptohandel in der Banking-App

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Immer mehr Sparkassen ermöglichen ihren Kunden den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen direkt über die Banking-App. Das Angebot ist am 19. Oktober 2026 gestartet und wird seitdem schrittweise ausgeweitet. Während zunächst fünf Institute beteiligt waren, nennt die DekaBank inzwischen sieben Sparkassen. Für viele Bankkunden ist die Funktion allerdings weiterhin nicht verfügbar. Gleichzeitig gelten besondere Bedingungen für den Handel, die Verwahrung und die entstehenden Kosten.

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Sieben Sparkassen bieten bereits Kryptowährungen an

Der Kryptohandel bei Sparkassen ist zunächst bei einer begrenzten Zahl von Instituten angelaufen. Zum ursprünglichen Teilnehmerkreis gehörten die Frankfurter Sparkasse, die Taunus Sparkasse, die Sparkasse Karlsruhe, die Sparkasse Rottal-Inn und die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe.

Auf der offiziellen Übersicht der DekaBank sind inzwischen zusätzlich die Stadtsparkasse München und die Landessparkasse zu Oldenburg aufgeführt. Beide Institute stellen das Angebot auch auf ihren eigenen Internetseiten vor. Damit umfasst die veröffentlichte Teilnehmerliste derzeit sieben Sparkassen.

Ein flächendeckender Zugang besteht damit noch nicht. Die einzelnen Sparkassen sind rechtlich eigenständige Institute und entscheiden selbst, ob sie das Angebot übernehmen. Auch der konkrete Zeitpunkt der Einführung liegt bei den jeweiligen Häusern.

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Weitere Sparkassen sollen in den kommenden Monaten folgen

Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ist eine schrittweise Ausweitung vorgesehen. Monatlich sollen etwa 30 bis 40 zusätzliche Institute hinzukommen. Im ersten Halbjahr 2027 soll ein großer Teil der interessierten Sparkassen angeschlossen sein.

Ein bundesweit einheitlicher Starttermin existiert nicht. Auch wenn Kunden die aktuelle Version der Sparkassen-App verwenden, bedeutet dies deshalb nicht automatisch, dass sie Kryptowährungen kaufen können. Entscheidend ist die Teilnahme ihres jeweiligen Instituts.

Der unterschiedliche Zeitpunkt der Einführung hängt mit der dezentralen Struktur der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen. Das technische und organisatorische Angebot wird zentral bereitgestellt, die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt jedoch bei den einzelnen Sparkassen.

Bitcoin und vier weitere Kryptowährungen verfügbar

Unter dem Namen „Krypto – powered by Deka“ stehen zum Start fünf digitale Vermögenswerte zur Verfügung. Kunden können Bitcoin, Ether, XRP, Solana und Polygon kaufen und verkaufen.

Die Währungen unterscheiden sich in ihrer technischen Grundlage und ihrem jeweiligen Einsatzgebiet. Bitcoin ist vor allem als digitaler Vermögenswert und Zahlungsmittel bekannt. Ether wird innerhalb des Ethereum-Netzwerks unter anderem zur Bezahlung von Transaktionen verwendet. XRP, Solana und Polygon sind mit weiteren Blockchain-Netzwerken und deren Anwendungen verbunden.

Die DekaBank hat die Auswahl der handelbaren Kryptowährungen zunächst auf diese fünf Werte begrenzt. Ein allgemeiner Zugang zu sämtlichen am Kryptomarkt verfügbaren digitalen Vermögenswerten ist damit nicht verbunden.

So funktioniert der Kauf über die Sparkassen-App

Voraussetzung für die Nutzung ist ein Girokonto bei einer teilnehmenden Sparkasse. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Kunden, die ihre Anlageentscheidungen eigenständig treffen.

Innerhalb der Sparkassen-App befindet sich der Zugang im Bereich „Anlegen“. Dort können Kunden das Angebot der DekaBank auswählen und ein separates Kryptokonto eröffnen. Ein zusätzliches klassisches Wertpapierdepot ist nach Angaben der DekaBank nicht zwingend erforderlich.

Nach der Kontoeröffnung können die verfügbaren Kryptowährungen unmittelbar innerhalb der Anwendung gehandelt werden. Die DekaBank stellt dafür jeweils einen verbindlichen Kaufpreis oder Verkaufspreis bereit. Nach den Angaben der teilnehmenden Institute ist dieses Preisangebot für zehn Sekunden gültig.

Der Handel ist grundsätzlich nicht auf klassische Börsenöffnungszeiten beschränkt. Er kann bei verfügbarer technischer Infrastruktur nahezu rund um die Uhr stattfinden. Bei Wartungsarbeiten, technischen Einschränkungen oder außergewöhnlichen Marktbedingungen sind allerdings Unterbrechungen möglich.

Kryptohandel kostet 99 Cent pro Transaktion und einen Spread

Für jeden Kauf und Verkauf berechnet die DekaBank eine feste Ordergebühr von 0,99 Euro. Hinzu kommt eine Handelsspanne, der sogenannte Spread. Dieser ist bereits im angebotenen Kaufpreis beziehungsweise Verkaufspreis berücksichtigt.

Nach der Preisinformation der DekaBank aus September 2026 orientiert sich der Handelspreis an einem Marktreferenzpreis, zu dem ein bankeigener Spread hinzukommt. Eine allgemeingültige Höhe dieser Handelsspanne wird nicht genannt. Bei größeren Handelsvolumina oder stärkeren Kursschwankungen kann die Bank ihre Preisstellung anpassen.

Eine Mindestordergröße ist im Preisverzeichnis nicht vorgesehen. Pro Transaktion liegt die Obergrenze bei 250.000 Euro.

Die Verwahrung der Kryptowährungen und ihre Bestandsanzeige in der Sparkassen-App sind kostenlos. Auch die Bereitstellung von Transaktionsabrechnungen sowie Quartalsberichten und Jahresberichten ist nach dem Preisverzeichnis kostenfrei.

Für Verbraucher ist damit die feste Ordergebühr allein kein vollständiger Maßstab für die Handelskosten. Der tatsächlich angebotene Kaufpreis und der mögliche spätere Verkaufspreis beeinflussen ebenfalls das wirtschaftliche Ergebnis.

DekaBank übernimmt Handel und Verwahrung

Die technische und organisatorische Abwicklung des Kryptoangebots liegt bei der DekaBank. Sie gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und übernimmt neben dem Handel auch die Verwahrung der erworbenen digitalen Vermögenswerte.

Die privaten kryptografischen Schlüssel werden dabei zentral und treuhänderisch verwaltet. Kunden erhalten diese Schlüssel nicht unmittelbar zur eigenen Aufbewahrung.

Das hat Auswirkungen auf die Übertragbarkeit. Nach den veröffentlichten Bedingungen können Kryptowerte nur an Wallet-Adressen bestimmter zugelassener Kryptodienstleister ausgeliefert werden. Eine direkte Übertragung an beliebige private Wallet-Adressen ist ausgeschlossen.

Bei der Bereitstellung der Handelsinfrastruktur arbeitet die DekaBank mit Boerse Stuttgart Digital zusammen. Die Kooperation umfasst die Versorgung der DekaBank mit Liquidität für den Kryptohandel. Sie wurde bereits vor der Einführung des Angebots für Privatkunden vorbereitet.

Europäische Regulierung schafft neue Rahmenbedingungen

Eine wichtige Grundlage für die Einführung ist die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte, bekannt als MiCAR. Sie legt innerhalb der Europäischen Union gemeinsame Anforderungen an Kryptodienstleister und bestimmte digitale Vermögenswerte fest.

Dazu gehören Vorgaben für die Organisation der Anbieter, die Aufsicht, die Transparenz und den Schutz von Verbrauchern. Die DekaBank verfügt nach eigenen Angaben seit 2025 über die erforderliche aufsichtsrechtliche Berechtigung für ihre Kryptodienstleistungen.

Der europäische Rechtsrahmen schafft damit gemeinsame Anforderungen für einen Markt, dessen Handelsangebote zuvor von unterschiedlichen nationalen Regelungen geprägt waren.

Die Regulierung bedeutet allerdings nicht, dass Kryptowährungen denselben Schutz wie klassische Bankeinlagen genießen. Insbesondere mögliche Verluste durch fallende Kurse werden dadurch nicht verhindert.

Sparkassen warnen ausdrücklich vor hohen Verlusten

Trotz des neuen Angebots halten die Sparkassen an ihrer kritischen Einschätzung von Kryptowährungen als Geldanlage fest. Die Finanzgruppe verweist insbesondere auf starke Kursschwankungen und mögliche vollständige Verluste des eingesetzten Kapitals.

Eine persönliche Anlageberatung zum Kauf der Kryptowährungen ist im neuen Angebot nicht vorgesehen. Die Entscheidung liegt bei den Kunden.

Die DekaBank weist zusätzlich darauf hin, dass auch eine professionelle Verwahrung technische Risiken nicht vollständig ausschließt. Dazu zählen mögliche Angriffe auf Blockchain-Infrastrukturen und Einschränkungen des Handels bei besonderen Marktbedingungen.

Anders als Guthaben auf Girokonten oder Tagesgeldkonten fallen die angebotenen Kryptowährungen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt grundsätzlich, dass die üblichen Sicherungssysteme Kryptowährungen in der Regel nicht erfassen.

Sparkassen treten in einen bereits umkämpften Markt ein

Mit dem Einstieg in den Kryptohandel erweitert die Sparkassen-Finanzgruppe ihr digitales Angebot. Andere Finanzdienstleister ermöglichen den Handel mit Kryptowährungen bereits seit längerer Zeit.

Dazu gehören unter anderem Neobanken und digitale Handelsplattformen wie N26, Revolut und Trade Republic. Auch im genossenschaftlichen Bankensektor wurden entsprechende Angebote eingeführt.

Die Sparkassen wählen mit ihrer bestehenden Banking-App einen Zugang, bei dem Kunden keine zusätzliche Handelsanwendung benötigen. Handel, Bestandsanzeige und Kontoeröffnung werden in die vorhandene digitale Bankumgebung eingebunden.

Für die weitere Verfügbarkeit bleibt jedoch die Entscheidung der einzelnen Sparkassen ausschlaggebend. Derzeit können nur Kunden teilnehmender Institute den neuen Dienst nutzen. Auch mit zunehmender Verbreitung bleiben die besonderen Kosten, Verwahrbedingungen und finanziellen Risiken des Kryptohandels bestehen.

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