Bitcoin und Co. kommen in die Sparkassen-App

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Der Kryptohandel bei Sparkassen ist seit Montag, 19. Oktober 2026, für erste Kundinnen und Kunden möglich. Über die bestehende Sparkassen-App lassen sich nun Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum kaufen und verkaufen. Die Einführung erfolgt schrittweise, nicht alle Sparkassen beteiligen sich sofort. Obwohl die Finanzgruppe damit ein neues Anlageangebot erschließt, warnt sie ausdrücklich vor erheblichen Kursverlusten bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Geldes.

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Zunächst starten fünf Sparkassen mit dem Kryptohandel

Zum Auftakt beteiligen sich fünf Institute an dem Angebot der DekaBank. Dazu gehören die Frankfurter Sparkasse, die Taunus Sparkasse, die Sparkasse Karlsruhe, die Sparkasse Rottal-Inn und die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe. Die DekaBank führt diese Institute auf ihrer offiziellen Übersicht der teilnehmenden Sparkassen auf. Kunden anderer Sparkassen können die neue Funktion zunächst nicht automatisch nutzen.

Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) sollen künftig monatlich etwa 30 bis 40 weitere Sparkassen hinzukommen. Jede Sparkasse entscheidet eigenständig über die Teilnahme und den Zeitpunkt der Einführung. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es deshalb nicht. Im ersten Halbjahr 2027 soll bereits ein großer Teil der interessierten Institute angebunden sein. Ob und wann die eigene Sparkasse mitmacht, hängt somit von deren Entscheidung ab.

Fünf Kryptowährungen über die bestehende Banking-App

Das Angebot trägt den Namen „Krypto – powered by Deka“ und umfasst zunächst Bitcoin, Ether, Solana, XRP und Polygon. Kunden erhalten den Zugang innerhalb der Sparkassen-App über den Bereich „Anlegen“. Dort können sie ein eigenes Krypto-Konto bei der DekaBank eröffnen und anschließend die verfügbaren digitalen Vermögenswerte handeln. Ein zusätzliches Wertpapierdepot ist dafür nicht erforderlich.

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Voraussetzung ist unter anderem ein Girokonto bei einer teilnehmenden Sparkasse. Außerdem müssen Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz und ihre unbeschränkte Steuerpflicht ausschließlich in Deutschland haben und die erforderlichen Onlinebanking-Voraussetzungen erfüllen. Das Angebot richtet sich ausdrücklich an Kunden, die eigenständig Anlageentscheidungen treffen. Eine persönliche Beratung zum Kauf von Kryptowährungen ist nicht vorgesehen.

Handel kostet 99 Cent je Order plus Spread

Für den Kauf oder Verkauf einer Kryptowährung berechnet die DekaBank eine feste Transaktionsgebühr von 0,99 Euro. Hinzu kommt ein sogenannter Spread, der bereits im angebotenen Handelspreis enthalten ist. Dabei handelt es sich um einen Preisaufschlag beziehungsweise eine Handelsspanne gegenüber dem zugrunde liegenden Referenzpreis. Die DekaBank veröffentlicht in ihrer Preisinformation keine allgemein gültige Höhe dieses Spreads. Er kann sich abhängig von der Marktsituation und dem Handelsvolumen verändern.

Die Bank stellt für jede Order einen zeitlich begrenzt verbindlichen Preis bereit. Kunden können innerhalb dieses Zeitfensters entscheiden, ob sie das Geschäft ausführen möchten. Eine feste Mindestordergröße gibt es laut Preisverzeichnis nicht, das maximale Volumen je Transaktion liegt bei 250.000 Euro. Die Verwahrung der Kryptowerte und die Bestandsanzeige in der App sind kostenlos. Gerade bei kleineren Käufen sollten Anleger berücksichtigen, dass die feste Ordergebühr und der im Kurs enthaltene Spread die tatsächlichen Handelskosten bestimmen.

DekaBank übernimmt die Verwahrung der Kryptowährungen

Die technische Bereitstellung und Abwicklung des Angebots erfolgen über die DekaBank, das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe. Dabei arbeitet die Finanzgruppe mit der Börse Stuttgart zusammen. Die Verwahrung der erworbenen Kryptowährungen erfolgt zentral über die DekaBank. Die privaten kryptografischen Schlüssel werden dabei treuhänderisch verwaltet und nicht unmittelbar an die Kunden ausgegeben.

Eine Übertragung der Kryptowerte an externe Anbieter ist grundsätzlich möglich, allerdings nur an bestimmte zugelassene Kryptodienstleister. Die DekaBank führt dafür eine eigene Liste zugelassener Empfänger. Eine direkte Übertragung an beliebige private Wallet-Adressen ist ausgeschlossen. Damit unterscheidet sich das Angebot von Kryptoplattformen, bei denen Anleger ihre digitalen Vermögenswerte vollständig auf eine selbst verwaltete Wallet übertragen können.

Sparkassen warnen trotz Einführung vor Totalverlusten

Die Sparkassen-Finanzgruppe hatte Kryptowährungen über Jahre kritisch bewertet. Ausschlaggebend für die inzwischen geänderte Haltung sind nach Angaben des DSGV die Nachfrage der Kunden und der europäische Rechtsrahmen für Kryptowerte. Die sogenannte MiCAR-Verordnung legt EU-weit Anforderungen an Kryptodienstleister fest. Auch die DekaBank unterliegt bei ihrem neuen Angebot entsprechenden regulatorischen Vorgaben.

An der grundsätzlichen Risikoeinschätzung der Sparkassen ändert sich durch die Einführung jedoch nichts. Kryptowährungen gelten weiterhin als hochspekulative Anlagen, deren Wert innerhalb kurzer Zeit erheblich schwanken kann. Die DekaBank weist zusätzlich auf technische Risiken, mögliche Einschränkungen des Handels und die fehlende gesetzliche Einlagensicherung hin. Der Kauf über eine regulierte Bank schützt Anleger daher nicht vor Kursverlusten. Für den langfristigen Vermögensaufbau stellt die Finanzgruppe weiterhin klassische Wertpapieranlagen, Sparpläne und individuelle Beratung in den Vordergrund.

Mit dem neuen Angebot folgen die Sparkassen einem Markttrend, den Smartphone-Banken und andere Finanzdienstleister bereits aufgegriffen haben. Anbieter wie N26, Trade Republic und Revolut ermöglichen seit Längerem den Handel mit digitalen Währungen. Auch Genossenschaftsbanken haben entsprechende Angebote eingeführt. Für Sparkassen-Kunden wird der Zugang damit einfacher, die wirtschaftlichen Risiken der Kryptowährungen bleiben jedoch unverändert.

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