
Das Insolvenzverfahren der Stadtwerke Gera hat nach rund zwölf Jahren seinen Abschluss erreicht. Die kommunale Holding war 2014 zahlungsunfähig geworden. Der Fall sorgte damals bundesweit für Aufmerksamkeit, weil die Insolvenz eines Stadtwerkeverbundes mit zahlreichen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge in dieser Größenordnung ungewöhnlich war. Mit dem Abschluss des Verfahrens soll nun auch die Stadt Gera finanziell profitieren. Sie soll einen Millionenbetrag erhalten. Eine unabhängige Bestätigung der genauen Höhe lag zunächst nicht vor.
Das Verfahren hatte nahezu auf den Tag genau zwölf Jahre zuvor begonnen. Die Stadtwerke Gera AG stellte am 27. Juni 2014 Insolvenzantrag. Am 1. Oktober 2014 eröffnete das Amtsgericht Gera das Insolvenzverfahren. Zum Insolvenzverwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Michael Jaffé bestellt. Unter dem Dach der Holding befanden sich damals Beteiligungen aus mehreren Bereichen der kommunalen Infrastruktur.
Die Stadtwerke Gera AG war nicht mit einem klassischen einzelnen Energieversorger gleichzusetzen. Die Holding bündelte Beteiligungen unter anderem in den Bereichen Energieversorgung, öffentlicher Nahverkehr, Entsorgung und weitere kommunale Dienstleistungen. Im damaligen Stadtwerke-Konzern arbeiteten rund 1.000 Menschen.
Gerade diese Verflechtung machte die Insolvenz besonders kompliziert. Auch die hundertprozentige Tochter Geraer Verkehrsbetrieb GmbH stellte wenige Tage nach der Muttergesellschaft einen Insolvenzantrag. Für sie wurde am 1. Oktober 2014 ebenfalls ein Verfahren eröffnet. Busse und Straßenbahnen fuhren währenddessen weiter. Gemeinsam mit der Stadt Gera und dem Land Thüringen wurden Lösungen entwickelt, um wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten.
Die Insolvenz der Holding führte deshalb nicht dazu, dass sämtliche bisherigen Dienstleistungen eingestellt wurden. Stattdessen wurden die Beteiligungen einzeln betrachtet, verkauft oder in neue Strukturen überführt.
Ein wesentlicher Teil des Verfahrens bestand darin, Lösungen für die zahlreichen Unternehmensbeteiligungen zu finden. Besonders sichtbar war dies bei der Energieversorgung, beim öffentlichen Nahverkehr, bei der Wohnungswirtschaft und bei der Entsorgung.
Bei der Energieversorgung Gera und den Kraftwerken änderte sich die Eigentümerstruktur. ENGIE übernahm zwischenzeitlich die Anteile der insolventen Stadtwerke. Später beteiligte sich die Stadt Gera wieder an der Energieversorgung.
Auch die Beteiligung an der Geraer Umweltdienste wurde schrittweise verwertet. 2021 übernahm Veolia schließlich die letzten 25,1 Prozent, die sich noch in der Insolvenzmasse der Stadtwerke befanden. Damit war eine der letzten verbliebenen Unternehmensbeteiligungen der alten Holding verkauft.
Beim öffentlichen Nahverkehr entstand ebenfalls eine neue Struktur. Der Verkehrsbetrieb selbst war von der finanziellen Krise der Muttergesellschaft unmittelbar betroffen. Trotzdem konnten Bus- und Straßenbahnleistungen während der Neuordnung weitergeführt werden. Die Stadt übernahm später wieder eine zentrale Rolle bei der Organisation des Nahverkehrs.
Dass wesentliche Beteiligungen bereits vor Jahren verwertet waren, bedeutete noch nicht automatisch das Ende des Insolvenzverfahrens. Bei großen Unternehmensinsolvenzen können nach Verkäufen weiterhin Forderungen geprüft, Rechtsfragen geklärt und Gelder verteilt werden.
Auch bei den Stadtwerken Gera dokumentierten öffentliche Register noch lange nach der wirtschaftlichen Neuordnung weitere Verfahrensschritte. Verteilungsverzeichnisse wurden unter anderem 2021, 2025 und erneut im März 2026 veröffentlicht. Solche Verzeichnisse stehen im Zusammenhang mit der Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse an berechtigte Gläubiger.
Damit erklärt sich die außergewöhnlich lange Dauer des Verfahrens. Während die operativen Unternehmen beziehungsweise ihre Aufgaben längst neue Eigentümer oder Organisationsformen gefunden hatten, lief die juristische Abwicklung der ehemaligen Holding weiter.
Mit dem nun bekannt gewordenen Abschluss verbindet sich für Gera auch eine finanzielle Folge. Die Kommune soll aus dem Verfahren einen Millionenbetrag erhalten. Die genaue Höhe war zunächst nicht unabhängig bestätigt.
Für die Stadt ist der Abschluss zugleich das formale Ende eines Kapitels, das 2014 weit über Thüringen hinaus Beachtung gefunden hatte. Die Zahlungsunfähigkeit einer kommunalen Stadtwerke-Holding zeigte damals, dass auch Unternehmen in öffentlichem Eigentum insolvenzfähig sein können und die damit verbundenen Leistungen anschließend neu organisiert werden müssen.
Die eigentliche Infrastruktur Geras war bereits lange vor dem formalen Verfahrensende neu geordnet. Energieversorgung, Entsorgung und Nahverkehr bestehen weiter, allerdings teilweise unter anderen gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen als vor der Insolvenz.
Zwölf Jahre nach der Verfahrenseröffnung endet damit die juristische Abwicklung eines der ungewöhnlichsten kommunalen Insolvenzfälle Deutschlands.






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