
Im Streit um Satellitenfrequenzen verschärft sich der Konflikt zwischen den USA und der Europäischen Union. Der amerikanische Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, hat europäische Unternehmen vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen gewarnt, falls Brüssel seine Pläne zur bevorzugten Vergabe von Satellitenfrequenzen an europäische Anbieter umsetzt. Davon könnten auch amerikanische Unternehmen wie SpaceX betroffen sein, das den Satellitendienst Starlink betreibt.
In einem Interview mit der Financial Times erklärte Puzder, europäische Unternehmen müssten mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen, sollte Washington Gegenmaßnahmen ergreifen. Dabei verwies er auf die Bedeutung des amerikanischen Marktes. Konkrete Sanktionen oder bereits beschlossene Strafmaßnahmen nannte der Botschafter nicht.
Hintergrund ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom 27. Mai 2026. Demnach soll die künftige Nutzung des sogenannten 2-Gigahertz-Frequenzbands für mobile Satellitendienste neu geregelt werden. Ein Drittel der verfügbaren Kapazitäten ist für staatliche Anwendungen vorgesehen, insbesondere für sichere Kommunikation, Sicherheitsbehörden und Verteidigung. Ein weiteres Drittel soll ausschließlich europäischen Betreibern zur kommerziellen Nutzung offenstehen. Nur das verbleibende Drittel wäre auch für Unternehmen außerhalb der EU zugänglich.
Für amerikanische Anbieter wie SpaceX und Amazon bedeutet die geplante Regelung eine Einschränkung ihrer Möglichkeiten, zusätzliche Frequenzen in diesem Bereich zu erhalten. Die EU begründet ihren Vorstoß mit dem Ziel, eigene Satellitentechnologien zu fördern und die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern zu reduzieren. Die Frequenzen sind besonders für Technologien interessant, bei denen Smartphones künftig direkt mit Satelliten kommunizieren können, ohne auf herkömmliche Mobilfunknetze angewiesen zu sein.
Bisher verfügen die US-Unternehmen Viasat und EchoStar über die entsprechenden Nutzungsrechte in Europa. Diese laufen im Mai 2027 aus. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine mögliche Verlängerung der bestehenden Genehmigungen um zwei Jahre vor, damit während des neuen Vergabeverfahrens eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet werden kann.
Puzder sieht in der geplanten Bevorzugung europäischer Unternehmen eine problematische Einschränkung des Wettbewerbs. Der US-Botschafter kritisierte gegenüber der Financial Times auch den grundsätzlichen regulatorischen Kurs der EU gegenüber amerikanischen Technologieunternehmen. Seiner Darstellung zufolge könnten solche Maßnahmen Investitionen aus den USA erschweren und die wirtschaftliche Zusammenarbeit belasten.
Der Botschafter sprach sich stattdessen für eine engere transatlantische Zusammenarbeit aus. Besonders bei künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie sollten die USA und Europa gemeinsam ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China stärken. Die Europäische Kommission hält dagegen an dem Ziel fest, europäischen Unternehmen bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Zugleich betont sie, dass auch Anbieter aus Drittstaaten weiterhin Zugang zu einem Teil des Frequenzspektrums erhalten sollen.
Eine generelle Sperrung von Starlink in der Europäischen Union ist mit dem Vorschlag nicht verbunden. Die geplanten Änderungen betreffen die künftige Vergabe eines bestimmten Frequenzbands und nicht unmittelbar die bereits bestehenden Satelliteninternetverbindungen des Unternehmens. SpaceX hatte die EU-Pläne allerdings schon im Juni kritisiert und vor möglichen negativen Auswirkungen auf Satellitendienste gewarnt, unter anderem mit Blick auf die Kommunikation in der Ukraine.
Die Auseinandersetzung erhält zusätzliche Bedeutung durch Europas Bemühungen, eigene Satellitenkapazitäten aufzubauen. Mit dem europäischen Programm IRIS² soll langfristig eine sichere und unabhängiger kontrollierbare Kommunikationsinfrastruktur entstehen. Zugleich haben die jüngsten Einschränkungen bei amerikanischen Satellitendiensten für die ukrainischen Streitkräfte deutlich gemacht, wie schwierig ein kurzfristiger Ersatz solcher Systeme derzeit wäre.
Über die neue Frequenzvergabe ist noch nicht abschließend entschieden. Der Verordnungsvorschlag befindet sich im europäischen Gesetzgebungsverfahren und muss von Parlament und Rat behandelt werden. Ob die USA ihre Warnung tatsächlich in handelspolitische oder regulatorische Gegenmaßnahmen umsetzen würden, blieb zunächst offen.
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