
Die geplante Zucker- und Plastiksteuer könnte für den Bund einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Nach Berechnungen in den derzeitigen Gesetzentwürfen werden für beide Vorhaben zusammen rund 1046 Vollzeitäquivalente benötigt. Der mit Abstand größte Teil entfällt auf die Zollverwaltung. Die laufenden Personalkosten werden auf insgesamt rund 74 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Die Bundesregierung begründet die neuen Abgaben einerseits mit zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt, andererseits mit einer Lenkungswirkung beim Verbrauch von Kunststoff und zuckerhaltigen Getränken.
Für die geplante Steuer auf Kunststoffverpackungen werden 788 Vollzeitäquivalente beim Zoll, 28 beim Informationstechnikzentrum Bund und drei im Bundesfinanzministerium veranschlagt. Damit ergibt sich für diese Steuer ein Personalbedarf von insgesamt 819 Vollzeitstellen. Die jährlichen Personalkosten sollen bei mehr als 46 Millionen Euro liegen.
Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand für die geplante Steuer auf zuckergesüßte Getränke. Dafür sind in den Berechnungen 200 Vollzeitäquivalente beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Bundesfinanzministerium vorgesehen. Die jährlichen Kosten werden mit rund 28 Millionen Euro angesetzt. Zusammen ergibt sich für beide Vorhaben ein rechnerischer Personalbedarf von rund 1046 Vollzeitäquivalenten und ein jährlicher Personalaufwand von etwa 74 Millionen Euro.
Dabei handelt es sich nicht automatisch um 1046 bereits beschlossene Neueinstellungen. Unklar blieb zunächst, in welchem Umfang zusätzliche Beschäftigte eingestellt und in welchem Umfang vorhandene Kräfte innerhalb der Bundesverwaltung eingesetzt werden könnten. Die Angaben beschreiben zunächst den errechneten Personalbedarf für die Umsetzung der neuen Regelungen.
Besonders weit fortgeschritten sind die Pläne für die neue Steuer auf Kunststoffverpackungen. Der derzeitige Entwurf sieht vor, ab dem 1. Juli 2027 eine Verbrauchsteuer von 550 Euro je Tonne des in Verpackungen enthaltenen Kunststoffs zu erheben. Betroffen wären unter anderem Kunststoffverpackungen und Folien sowie bestimmte Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mindestens fünf Prozent.
Die Steuer soll insbesondere bei Herstellung, Einfuhr oder Verbringen der betroffenen Verpackungen anfallen. Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff sind Entlastungsmöglichkeiten vorgesehen. Die Bundesregierung verbindet damit zwei Ziele: Der Einsatz von Kunststoffverpackungen soll zurückgehen, zugleich soll die Steuer einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts leisten. Bereits bei den Haushaltseckwerten für 2027 hatte das Kabinett eine Plastikabgabe ausdrücklich als Bestandteil seines Konsolidierungspakets beschlossen.
Für das erste volle Jahr wird mit Einnahmen in einer Größenordnung von rund 1,5 Milliarden Euro gerechnet. Die geplante deutsche Steuer ist nicht mit dem bereits bestehenden Kunststoff Eigenmittelbeitrag der Europäischen Union gleichzusetzen. Seit 2021 leisten die Mitgliedstaaten einen EU Haushaltsbeitrag, dessen Höhe sich nach der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle richtet. Der EU Satz beträgt 80 Cent je Kilogramm.
Komplizierter ist die Lage bei der geplanten Zuckersteuer. Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Noch im Juni hatte sie gegenüber dem Bundestag eine Einführung ab 2028 als Konsolidierungsmaßnahme beschrieben. Inzwischen sieht der Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium einen früheren Start zum 1. Juli 2027 vor.
Nach dem zuletzt bekannten Modell sollen Getränke ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter besteuert werden. Vorgesehen sind drei Stufen. Ab fünf Gramm wären 26 Cent je Liter fällig, ab sieben Gramm 32 Cent und ab zehn Gramm 38 Cent. Diese konkrete Staffelung ist allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung abschließend vereinbart.
Das Kanzleramt hatte Einwände gegen die Ausgestaltung des Entwurfs erhoben. Die Bundesregierung stellte anschließend klar, dass die grundsätzliche Vereinbarung über eine Zuckergetränkesteuer weiter besteht, die Einzelheiten aber noch zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Finanzminister Lars Klingbeil begründet das Vorhaben neben den zusätzlichen Einnahmen vor allem mit Gesundheitsprävention und dem Schutz von Kindern.
Der Bund der Steuerzahler reagiert scharf auf den errechneten Personalbedarf. Präsident Reiner Holznagel bezeichnete mehr als 1000 zusätzliche Stellen für zwei neue Steuern als „Bürokratie-Irrsinn mit Ansage“. Statt neue Einnahmen zu erschließen, müsse die Bundesregierung nach seiner Auffassung stärker Ausgaben und staatliche Strukturen überprüfen.
Die Kritik trifft auf eine breitere Debatte über den Umfang der Bundesverwaltung. Für den Bundeshaushalt 2027 sieht die Bundesregierung grundsätzlich eine Stelleneinsparung im finanziellen Umfang von zwei Prozent vor. Die Zollverwaltung gehört allerdings zu den Bereichen, die von dieser allgemeinen Sparvorgabe ausgenommen sind. Gleichzeitig sollen ihre Aufgaben etwa bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Finanzkriminalität und der Durchsetzung von Sanktionen ausgeweitet werden.
Damit stehen die Steuerpläne vor einer doppelten politischen Prüfung. Zum einen müssen sich Union und SPD bei der konkreten Ausgestaltung insbesondere der Zuckersteuer einigen. Zum anderen muss geklärt werden, wie der erhebliche zusätzliche Personalbedarf tatsächlich gedeckt wird. Die derzeit genannten 1046 Vollzeitäquivalente sind deshalb eine Kostenkalkulation für die geplanten Regelungen, noch keine abgeschlossene Personalentscheidung über ebenso viele Neueinstellungen.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu