STIKO zieht Altersgrenze hoch: Für wen die Corona-Impfung jetzt empfohlen wird

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Für die Corona-Impfung im Herbst 2026 gelten neue Empfehlungen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt gesunden Menschen eine jährliche Auffrischimpfung künftig grundsätzlich erst ab 75 Jahren. Zuvor lag die Altersgrenze bei 60 Jahren. Gleichzeitig entfällt für gesunde Erwachsene die bisherige Empfehlung, eine sogenannte Basisimmunität durch mindestens drei Kontakte mit SARS-CoV-2-Antigenen über Impfungen oder Infektionen aufzubauen. Für Menschen mit bestimmten Erkrankungen und weitere Risikogruppen bleibt die jährliche Corona-Impfung dagegen auch in jüngerem Alter empfohlen.

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Aktuell bekommt die bereits im Juli veröffentlichte Entscheidung neue Bedeutung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Änderungen am 3. September in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte dem G-BA am 5. Oktober mit, dass es den Beschluss nicht beanstandet. Damit fehlt für das Inkrafttreten nur noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Stand Dienstag, 6. Oktober, führt der G-BA die Änderung weiterhin ausdrücklich als noch nicht in Kraft.

Jährliche Corona-Impfung für Gesunde künftig ab 75

Die deutlichste Änderung betrifft gesunde ältere Menschen. Nach der neuen STIKO-Empfehlung soll die jährliche Auffrischung als Standardimpfung erst ab dem vollendeten 75. Lebensjahr erfolgen. Die Impfung ist einmal pro Saison vorgesehen und soll möglichst zum Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst gegeben werden. Noch nicht erfolgte Impfungen können während der Saison nachgeholt werden. Zwischen einer nachgewiesenen Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung und einer erneuten Impfung soll möglichst ein Abstand von sechs Monaten liegen.

Die STIKO begründet die veränderte Altersgrenze mit der inzwischen deutlich anderen Ausgangslage. Mehr als 95 Prozent der erwachsenen Bevölkerung verfügten durch frühere Infektionen, Impfungen oder eine Kombination daraus inzwischen über eine breite Immunität. Zugleich seien COVID-19-bedingte Todesfälle und mit COVID-19 verbundene Krankenhausaufnahmen seit dem Ende der Pandemie zurückgegangen. Schwere Verläufe konzentrieren sich nach den ausgewerteten Daten inzwischen stärker auf Menschen ab 75 Jahren.

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Risikogruppen sollen sich weiter jährlich impfen lassen

Die höhere Altersgrenze bedeutet nicht, dass Menschen unter 75 grundsätzlich keine Auffrischung mehr erhalten sollen. Die STIKO empfiehlt die jährliche Impfung bereits ab einem Alter von sechs Monaten, wenn aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf besteht.

Dazu zählen beispielsweise chronische Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber oder der Nieren, Diabetes und andere Stoffwechselerkrankungen, Adipositas ab einem BMI von 30, bestimmte neurologische und psychiatrische Erkrankungen, Immundefekte, Erkrankungen unter relevanter immunsuppressiver Therapie, Zustände nach Organtransplantationen sowie bösartige Tumorerkrankungen. Neu ausdrücklich genannt werden auch Langzeitfolgen einer Corona-Infektion wie Long COVID, Post-COVID und das postakute Infektionssyndrom.

Weiterhin empfohlen ist eine jährliche Auffrischung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie für Menschen mit erhöhtem Risiko in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Hinzu kommen enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Impfung voraussichtlich keine ausreichende Immunantwort entsteht. Bestimmtes Personal in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko oder mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Patienten gehört ebenfalls zu den Gruppen mit Impfempfehlung.

Empfehlung für gesunde Schwangere entfällt

Auch bei Schwangeren wurde die Empfehlung verändert. Gesunden Schwangeren ohne zusätzliche Risikofaktoren empfiehlt die STIKO keine routinemäßige Corona-Impfung mehr. Eine Auffrischung bleibt dagegen für Schwangere vorgesehen, wenn wegen einer Grunderkrankung oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Komplikationen eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Als Beispiele nennt die Empfehlung Gestationsdiabetes und Bluthochdruck. Die Impfung soll in diesen Fällen möglichst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen.

Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es weiterhin keine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung. Eine Impfung ist bei ihnen insbesondere dann vorgesehen, wenn eine relevante Grunderkrankung, eine besondere gesundheitliche Gefährdung oder ein entsprechendes berufliches beziehungsweise persönliches Risiko vorliegt. Bei kleinen Kindern mit einer solchen Indikation gelten bei der ersten Impfung besondere Vorgaben zur Grundimmunisierung nach der jeweiligen Fachinformation.

Bisherige Empfehlung zur Basisimmunität fällt weg

Für gesunde Erwachsene ist eine weitere zentrale Vorgabe gestrichen worden. Bislang empfahl die STIKO, eine Basisimmunität mit mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakten aufzubauen. Mindestens ein Kontakt sollte durch eine Impfung erfolgen. Diese allgemeine Empfehlung entfällt.

Der Schritt bedeutet nicht, dass frühere Impfungen ihren Nutzen verloren hätten. Grundlage der Änderung ist vielmehr die inzwischen veränderte Immunitätslage in der Bevölkerung. Die meisten Erwachsenen hatten seit Beginn der Pandemie mehrfach Kontakt mit dem Virus oder Impfstoffantigenen. Nach Einschätzung der STIKO besteht bei gesunden Erwachsenen unter 75 deshalb regelhaft keine Indikation mehr für eine jährliche Auffrischung.

Eine Besonderheit besteht bei Personen, für die weiterhin eine jährliche Impfung empfohlen ist. Bei immungesunden Menschen kann eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion im selben Jahr dazu führen, dass auf die zusätzliche saisonale Auffrischung verzichtet werden kann. Bei Menschen mit eingeschränkter Immunantwort kann dagegen eine individuell angepasste Impfstrategie mit zusätzlichen Dosen erforderlich sein.

Kostenübernahme befindet sich noch in einer Übergangsphase

Für gesetzlich Versicherte ist zwischen der medizinischen Empfehlung der STIKO und dem verbindlichen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu unterscheiden. Die Einzelheiten der Kostenübernahme legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Die bisher geltende Fassung sieht die jährliche Auffrischimpfung noch für Menschen ab 60 Jahren vor und enthält auch noch die Regelungen zur Basisimmunität für Erwachsene.

Der G-BA hat diese Bestimmungen bereits an die neue STIKO-Empfehlung angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss am 5. Oktober nicht beanstandet. Die Änderung tritt jedoch erst am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Am 6. Oktober war dieser Schritt laut G-BA noch nicht erfolgt. Bis dahin gilt für den gesetzlichen Leistungsanspruch weiterhin die bisherige Fassung der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Nach dem Inkrafttreten wird die jährliche Standardimpfung für gesunde gesetzlich Versicherte grundsätzlich erst ab 75 Jahren erfasst. Für die genannten Risikogruppen bleibt die Impfung unabhängig von dieser Altersgrenze vorgesehen. Krankenkassen können außerdem über den gesetzlichen Pflichtumfang hinaus zusätzliche Impfungen als Satzungsleistung bezahlen. Wer ohne STIKO-Indikation eine Corona-Impfung wünscht, sollte die Kostenübernahme deshalb vorab mit seiner Krankenkasse klären. Bei privat Versicherten richtet sie sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

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