
Die geplante Tegut-Übernahme durch Edeka beschäftigt jetzt die Justiz. Der Münchner Biohändler Vollcorner hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts eingelegt, das den Erwerb von 178 Tegut-Filialen Ende September genehmigt hatte. Im Mittelpunkt stehen die Standorte in München, deren Übernahme Vollcorner für wettbewerbsrechtlich problematisch hält. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird die Freigabe nun überprüfen.
Hinter der Beschwerde steht die Vollcorner Biomarkt GmbH. Das 1988 gegründete Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben 21 Biomärkte im Raum München und beschäftigt rund 400 Menschen. Die Geschäftsführer Paul Pfaff und Stefan Berktold sehen insbesondere den geplanten Übergang von etwa 15 Münchner Tegut-Standorten an Edeka kritisch.
Nach Darstellung des Unternehmens könnte die Übernahme den Wettbewerb und die Angebotsvielfalt im regionalen Biohandel beeinträchtigen. Vollcorner war bereits am Prüfverfahren des Bundeskartellamts beteiligt. Die Geschäftsführung bestätigte am 13. Oktober 2026, dass sie gegen die Freigabe rechtlich vorgeht. Die Beanstandung konzentriert sich auf den Münchner Markt, obwohl die behördliche Entscheidung insgesamt 178 Filialen betrifft.
Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss am 28. September 2026 nach mehrmonatiger Prüfung genehmigt. Ursprünglich wollte Edeka 202 Tegut-Supermärkte übernehmen. Die Behörde stellte jedoch in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg erhebliche Wettbewerbsbedenken fest. In neun dieser Gebiete hätte nach ihrer Einschätzung zusätzlich eine marktbeherrschende Stellung von Edeka entstehen oder verstärkt werden können.
Daraufhin verpflichtete sich Edeka, für vier Jahre auf 24 Standorte zu verzichten. Die Einschränkung gilt auch für die Regionalgesellschaften und selbstständigen Kaufleute des Verbunds. Darüber hinaus sind Mietverträge für die betroffenen Standorte von der Regelung erfasst.
Zum genehmigten Vorhaben gehören neben den 178 Lebensmittelmärkten auch 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Nach Bewertung des Bundeskartellamts reichen die Zugeständnisse von Edeka aus, um die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen oder auf ein rechtlich hinnehmbares Maß zu begrenzen.
Mit dem Rechtsmittel liegt die Entscheidung über die Freigabe nun beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Gericht kann die kartellrechtliche Entscheidung bestätigen oder ganz beziehungsweise teilweise aufheben. Ein Urteil ist bislang nicht ergangen.
Die Beschwerde führt allerdings nicht automatisch dazu, dass der Verkauf ausgesetzt wird. Ein Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung war nach den bis zum 13. Oktober vorliegenden Angaben nicht gestellt worden. Grundsätzlich kann ein solcher gerichtlicher Eilrechtsschutz nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beantragt werden. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung bleibt die Freigabe zunächst wirksam.
Das Bundeskartellamt bestätigte den Eingang der Beschwerde. Eine eigenständige öffentliche Stellungnahme von Edeka oder Tegut zu den konkreten Einwänden von Vollcorner war zunächst nicht bekannt.
Hinter dem Verkauf steht der Rückzug der Schweizer Genossenschaft Migros Zürich aus dem deutschen Lebensmittelhandel. Sie hatte am 11. März 2026 erklärt, Tegut angesichts anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten veräußern zu wollen. Ziel der Vereinbarungen mit anderen Handelsunternehmen sei es, möglichst viele Arbeitsplätze und Standorte zu erhalten.
Tegut beschäftigt knapp 7.500 Menschen. Welche Auswirkungen das neue Gerichtsverfahren auf einzelne Filialen, den Zeitpunkt ihrer Übergabe und die Beschäftigten haben könnte, war zunächst nicht geklärt. Aus der Beschwerde allein ergibt sich weder eine Schließung noch ein Arbeitsplatzabbau.
Neben Edeka sind weitere Handelsunternehmen an der Übernahme von Tegut-Märkten beteiligt. Für 36 überwiegend kleinere Standorte erhielt Tante Enso bereits im Juni die Zustimmung des Bundeskartellamts. Auch Rewe plant den Erwerb weiterer Märkte. Die Prüfung dieses Vorhabens läuft noch, die aktuelle Entscheidungsfrist endet am 29. Oktober 2026.
Der Streit fällt damit in eine Phase, in der sich die Struktur des deutschen Lebensmittelhandels weiter verändert. Nach Ermittlungen des Bundeskartellamts entfielen 2025 mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze auf Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie Aldi. Edeka war mit einem Anteil von rund 30 Prozent der größte Anbieter. Die gerichtliche Auseinandersetzung um Tegut betrifft somit auch die Frage, wie viel weiteren Spielraum die bereits führenden Handelsunternehmen für Übernahmen haben.
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