
Der Online-Marktplatz Temu muss nach einer Geldbuße von 200 Millionen Euro seine Kontrollen und Risikoanalysen verbessern. Die Europäische Kommission hat am Montag, 26. Oktober 2026, einen entsprechenden Aktionsplan des Unternehmens akzeptiert. Darin verpflichtet sich Temu unter anderem, die Verbreitung illegaler Produkte genauer zu untersuchen und seine Empfehlungsalgorithmen zu überprüfen. Für die Umsetzung bleiben dem Unternehmen zunächst vier Monate.
Mit dem akzeptierten Aktionsplan soll Temu seine bisherigen Defizite bei der Bewertung von Risiken auf dem Online-Marktplatz beseitigen. Im Mittelpunkt stehen fünf Maßnahmen, die insbesondere verhindern sollen, dass illegale oder gefährliche Waren über die Plattform verbreitet werden.
Künftig muss das Unternehmen seine Risikoanalysen auf aktuelle und zuverlässige Informationen über den eigenen Marktplatz stützen. Allgemeine Erkenntnisse über den Online-Handel reichen dafür nicht aus. Außerdem soll Temu anhand nachvollziehbarer Kennzahlen prüfen, ob die eingesetzten Schutzmaßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kontrolle von Produktangeboten. Temu hat zugesagt, die Grenzen seiner automatisierten Erkennungssysteme und der manuellen Überprüfung von Angeboten zu untersuchen. Zusätzlich soll analysiert werden, ob Empfehlungsalgorithmen die Sichtbarkeit illegaler Artikel erhöhen können.
Schließlich muss der Online-Marktplatz untersuchen, wie Händler Funktionen der Plattform gezielt nutzen könnten, um möglicherweise rechtswidrige Produkte zu verbreiten. Damit geht es nicht nur um einzelne Angebote, sondern auch um die technischen Abläufe, die ihre Verbreitung begünstigen können.
Die EU-Strafe gegen Temu wurde bereits am 28. Mai 2026 verhängt. Die Europäische Kommission stellte damals fest, dass der Online-Marktplatz seine gesetzlichen Pflichten zur Bewertung systemischer Risiken verletzt hatte. Die Risikoanalyse aus dem Jahr 2024 unterschätzte nach Auffassung der Behörde insbesondere die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher mit illegalen Produkten in Kontakt kommen.
Grundlage der Entscheidung waren unter anderem Testkäufe. Dabei bestand ein hoher Anteil der ausgewählten Ladegeräte grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht. Auch bei untersuchtem Babyspielzeug stellte die Kommission erhebliche Probleme fest. Einige Artikel enthielten Chemikalien oberhalb zulässiger Grenzwerte, andere wiesen ablösbare Kleinteile auf, die eine Erstickungsgefahr darstellen können.
Darüber hinaus hatte Temu nach Einschätzung der Kommission unzureichend untersucht, welchen Einfluss Produktempfehlungen und Werbeaktionen von Influencern auf die Verbreitung illegaler Waren haben können. Die Geldbuße bezog sich auf die mangelhafte Risikobewertung nach dem Digital Services Act (DSA).
Mit der Zustimmung der Kommission ist das Verfahren zur Beseitigung der festgestellten Mängel noch nicht abgeschlossen. Temu muss die angekündigten Maßnahmen innerhalb von vier Monaten umsetzen und eine neue Zwischenbewertung der Risiken vorlegen. Diese soll einen sechsmonatigen Zeitraum bis zum 30. November 2026 abdecken.
Anschließend ist eine unabhängige externe Prüfung der Maßnahmen vorgesehen. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste hatte den ursprünglichen Aktionsplan im September lediglich als teilweise angemessen eingestuft und zusätzliche Einzelheiten gefordert. Die Kommission hat deshalb weitere Anforderungen an die Umsetzung präzisiert.
Sollte Temu seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen, kann die EU-Kommission zusätzliche regelmäßige Zwangsgelder verhängen. Die bereits ausgesprochene Geldbuße von 200 Millionen Euro wird durch die Annahme des Plans nicht aufgehoben.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen die Maßnahmen langfristig die Wahrscheinlichkeit verringern, beim Einkauf auf rechtswidrige oder unsichere Waren zu stoßen. Die Vorgaben gelten für den gesamten europäischen Markt und betreffen damit auch die deutschen Nutzer von Temu.
Unmittelbare Veränderungen beim Einkauf ergeben sich aus der Entscheidung allerdings nicht automatisch. Die Zustimmung der EU-Kommission bestätigt zunächst den geplanten Weg zur Behebung der Mängel, nicht dessen erfolgreiche Umsetzung. Ob und wie schnell sich Produktangebote, Empfehlungen und Sicherheitskontrollen auf der Plattform dadurch verändern, ist bislang offen.
Auch eine allgemeine Rückrufaktion oder eine pauschale Entschädigung für Kunden ist mit dem akzeptierten Aktionsplan nicht verbunden. Die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften bleibt weiterhin erforderlich.
Das Verfahren gegen Temu begann am 31. Oktober 2024. Die Europäische Kommission untersucht seitdem verschiedene mögliche Verstöße gegen europäische Digitalvorschriften. Im Juli 2025 stellte sie vorläufige Verstöße bei der Risikobewertung illegaler Produkte fest, bevor im Mai 2026 die Geldbuße folgte.
Der Digital Services Act verpflichtet besonders große Online-Plattformen dazu, Risiken ihrer Dienste systematisch zu untersuchen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dazu gehören auch Gefahren durch rechtswidrige Angebote auf Online-Marktplätzen.
Die neuen Verpflichtungen für Temu sind Teil der europäischen Aufsicht über internationale Handelsplattformen. Auch andere große Anbieter wie AliExpress und Shein stehen wegen der Einhaltung von EU-Digitalvorschriften im Fokus der Kommission.
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