
Tesla verabschiedet sich in Europa von der Bezeichnung „Full Self-Driving“ für sein fortschrittliches Fahrassistenzsystem. Der US-Elektroautobauer verwendet stattdessen den Namen „Tesla Assisted Driving“. Damit reagiert das Unternehmen auf Kritik an einer Bezeichnung, die nach Auffassung von Behörden einen falschen Eindruck von den Fähigkeiten der Technik vermitteln konnte. Für Kunden in Deutschland bedeutet die Umbenennung allerdings noch keine Freigabe des Systems.
Auf den europäischen Internetseiten von Tesla ist die neue Bezeichnung bereits zu sehen. Statt „Full Self-Driving (Supervised)“ präsentiert der Hersteller sein Fahrassistenzsystem nun unter dem Namen „Tesla Assisted Driving“. In Deutschland war die bisherige Bezeichnung mit „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)“ übersetzt worden.
Die Änderung betrifft unter anderem die Websites in Deutschland, Spanien und den Niederlanden. Auf der amerikanischen Internetseite verwendet Tesla dagegen weiterhin den bisherigen Namen. Die unterschiedliche Benennung macht deutlich, dass der Hersteller seine Produktkommunikation an die jeweiligen Märkte anpasst.
Hintergrund sind Gespräche mit europäischen Behörden über die Zulassung des Systems. Das Bundesverkehrsministerium hatte bereits am 6. Oktober erklärt, Tesla habe die Umbenennung selbst angeboten. Wenige Tage später wurde die neue Bezeichnung auf europäischen Internetseiten des Unternehmens sichtbar.
Die Bezeichnung „Full Self-Driving“ lässt sich mit vollständig selbstständigem Fahren übersetzen. Tatsächlich kann die Software zwar zahlreiche Aufgaben während einer Fahrt übernehmen, sie ersetzt aber nicht die Verantwortung des Menschen am Steuer.
Das System kann unter anderem die Geschwindigkeit regulieren, lenken, Spurwechsel durchführen und innerhalb seiner technischen Möglichkeiten auf die Verkehrssituation reagieren. Auch die Navigation durch komplexere Straßenverläufe gehört zu den vorgesehenen Funktionen.
Der Fahrer muss jedoch jederzeit aufmerksam bleiben, die Umgebung beobachten und eingreifen können. Ein Tesla wird durch die Aktivierung des Systems nicht zu einem vollständig autonomen Fahrzeug.
Genau diese Unterscheidung stand im Mittelpunkt der Kritik. Das Bundesverkehrsministerium bezeichnete den bisherigen Namen als etwas irreführend, weil die Technik eben nicht sämtliche Fahraufgaben eigenverantwortlich übernimmt.
Mit „Tesla Assisted Driving“ stellt der Hersteller nun bereits im Produktnamen klarer heraus, dass die Software den Menschen unterstützt. An der grundsätzlichen Verantwortung des Fahrers ändert die Umbenennung nichts.
Parallel zur Namensänderung arbeitet Tesla weiterhin an einer breiteren Zulassung seiner Software innerhalb der Europäischen Union.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hatte sich im September mit Vertretern des Unternehmens über offene technische und rechtliche Fragen ausgetauscht. Nach Angaben seines Ministeriums wurde dabei eine Verständigung über mehrere Punkte erzielt.
Deutschland unterstützt inzwischen eine zeitnahe Fortsetzung des europäischen Genehmigungsverfahrens. Dabei geht es insbesondere um die Leistungsfähigkeit einzelner Funktionen und die Verantwortung der Fahrzeugführer.
Zu den diskutierten Punkten gehört auch eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung durch das Assistenzsystem von maximal zehn Prozent. Deutschland hat signalisiert, diesen Ansatz im europäischen Genehmigungsverfahren mitzutragen. Eine allgemeine Erlaubnis für Autofahrer, Tempolimits entsprechend zu überschreiten, ergibt sich daraus nicht.
Die Bundesregierung sieht in fortschrittlichen Assistenzsystemen grundsätzlich Potenzial für den Straßenverkehr. Voraussetzung für eine breitere Einführung bleiben die geltenden Sicherheitsanforderungen.
Bei der Zulassung gibt es innerhalb Europas erhebliche Unterschiede. Die niederländische Verkehrsbehörde RDW hatte im April 2026 eine zunächst auf die Niederlande beschränkte Genehmigung für das Tesla-System erteilt.
Nach eigenen Angaben prüfte die Behörde die Technologie über einen längeren Zeitraum sowohl auf Teststrecken als auch im öffentlichen Verkehr. Dazu gehörten mehr als 3.000 Teststunden sowie Daten aus rund 1,8 Millionen in Europa gefahrenen Kilometern.
Weitere Mitgliedstaaten haben die niederländische Genehmigung inzwischen anerkannt. Nach Angaben von Tesla ist das System mittlerweile in acht EU-Ländern verfügbar: den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Slowenien, Tschechien und Kroatien.
Auch die Slowakei könnte hinzukommen. Der slowakische Verkehrsminister Jozef Ráž kündigte Anfang Oktober eine entsprechende Zulassung an. Eine bereits abgeschlossene Genehmigung war damit noch nicht bestätigt.
Eine Freigabe für die gesamte Europäische Union gibt es weiterhin nicht. Dafür ist ein gesondertes europäisches Verfahren vorgesehen, an dem die Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Die ursprünglich für Oktober erwartete Abstimmung wurde verschoben. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand könnte eine Entscheidung frühestens im Dezember 2026 erfolgen. Ein verbindlicher Termin für eine europaweite Einführung steht damit nicht fest.
Für deutsche Tesla-Besitzer ist die wichtigste Konsequenz zunächst eine Änderung der Produktbezeichnung. Sie führt weder automatisch zur Aktivierung neuer Fahrfunktionen noch zu einer Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Tesla unterscheidet zwischen dem bereits angebotenen Assistenzpaket „Tesla Assisted Driving Basic“ und dem weiterentwickelten „Tesla Assisted Driving“.
Das Basispaket umfasst abhängig von Fahrzeug, Softwarestand und Land verschiedene Unterstützungsfunktionen, beispielsweise beim Spurwechsel, bei der Navigation auf Autobahnen oder beim Einparken. Diese Funktionen sind nicht mit einer Freigabe der umfassenderen Assistenzsoftware für den Stadtverkehr gleichzusetzen.
Für Kunden mit einem geeigneten Fahrzeug und einem entsprechenden Basic-Abonnement beschreibt Tesla außerdem die Möglichkeit eines späteren automatischen Wechsels auf das umfangreichere Paket. Voraussetzung sind die behördliche Genehmigung und ein passendes Softwareupdate. Nach den veröffentlichten Abonnementbedingungen soll dieser Wechsel ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Kunden sollen zuvor informiert werden und die Möglichkeit zur Kündigung erhalten.
Welche Funktionen im Einzelfall verfügbar sind, hängt unter anderem von der Fahrzeughardware, der jeweiligen Softwareversion und den landesspezifischen Vorschriften ab.
Auch bei Fahrten ins Ausland bleibt die rechtliche Situation entscheidend. Nach Teslas eigenen Produktinformationen kann das umfassendere Assistenzsystem nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug in einem Land mit entsprechender Genehmigung zugelassen ist.
Wer beispielsweise mit einem in Deutschland zugelassenen Tesla in die Niederlande fährt, kann die dortige Freigabe nicht automatisch für sein Fahrzeug nutzen.
Damit ist die nationale Zulassung weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für die Verwendung des Systems. Die Umbenennung ändert daran nichts.
Während Tesla in Europa seine Produktbezeichnung verändert, bleibt „Full Self-Driving (Supervised)“ auf dem amerikanischen Markt vorerst bestehen.
Der Hersteller setzt international weiterhin auf die Weiterentwicklung computergestützter Fahrfunktionen. In Nordamerika und mehreren anderen Ländern bietet Tesla die überwachte Assistenzsoftware bereits an.
Die Frage, wie solche Systeme bezeichnet und beworben werden dürfen, beschäftigt allerdings auch amerikanische Behörden. Dort gab es ebenfalls Kritik an Begriffen, die bei Kunden Erwartungen an vollständig autonomes Fahren wecken könnten.
Für Tesla ist die europäische Genehmigung deshalb sowohl eine technische als auch eine wirtschaftliche Frage. Eine breitere Freigabe würde dem Hersteller ermöglichen, die Software in weiteren Märkten anzubieten.
Der neue Name ist nun europaweit sichtbar. Ob und wann Autofahrer in Deutschland auch die erweiterten Funktionen von Tesla Assisted Driving regulär nutzen können, hängt dagegen weiterhin von den ausstehenden Genehmigungen ab.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu