
Eine Bundesrichterin in Maryland hat einen weiteren Versuch von US-Präsident Donald Trump vorläufig gestoppt, die Staatsbürgerschaft durch Geburt für bestimmte in den USA geborene Kinder einzuschränken. Die Entscheidung betrifft die Executive Order 14418 vom 6. August 2026. Richterin Deborah L. Boardman erließ die einstweilige Verfügung am Mittwoch, 2. September, US-Ortszeit. Sie gilt für eine bereits zertifizierte landesweite Klägerklasse. Damit ist die neue Regelung nicht allgemein und endgültig aufgehoben, ihre Anwendung auf diese Kinder ist jedoch vorerst untersagt.
Boardman ist Richterin am United States District Court for the District of Maryland. Im Verfahren CASA, Inc. v. Trump untersagte sie den beteiligten Bundesbehörden, die Executive Order 14418 gegenüber Mitgliedern der Klägerklasse anzuwenden oder deren US-Staatsbürgerschaft zu bestreiten, zu verweigern oder nicht anzuerkennen. Zu den betroffenen Behörden gehören unter anderem das Außenministerium, das Heimatschutzministerium und die Social Security Administration.
Die Klasse umfasst Kinder, die nach dem 19. Februar 2025 in den Vereinigten Staaten geboren wurden oder künftig geboren werden und deren Mutter sich entweder ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder nur vorübergehend rechtmäßig im Land aufhielt, während der Vater weder US-Bürger noch Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis war. Die Verfügung erfasst damit nicht automatisch jede denkbare Person, die unter Trumps neues Dekret fallen könnte.
Die besondere Konstruktion als Sammelklage hat eine längere Vorgeschichte. Der Supreme Court hatte im Juni 2025 in Trump v. CASA die Reichweite sogenannter universal injunctions eingeschränkt, ohne damals über die Verfassungsmäßigkeit von Trumps erstem Geburtsrechtsdekret zu entscheiden. Boardman zertifizierte daraufhin im August 2025 eine Klägerklasse und untersagte die Anwendung der damaligen Executive Order 14160 gegenüber deren Mitgliedern.
Das Justizministerium hatte nun argumentiert, die erneute Klage komme zu früh, weil die Behörden ihre konkreten Umsetzungsvorgaben noch nicht veröffentlicht hätten. Boardman wies das zurück. Nach ihrer Begründung verpflichtet das Dekret die Behörden bereits selbst dazu, bestimmten Gruppen keine Dokumente zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft auszustellen oder entsprechende Dokumente anzuerkennen. Die Richterin erlaubte den Behörden zugleich, die vorgesehenen Leitlinien zur Umsetzung weiter auszuarbeiten und zu veröffentlichen.
Trump hatte die Executive Order 14418 am 6. August unterzeichnet, gut einen Monat nach einer grundlegenden Entscheidung des Supreme Court. Das Dekret sieht vor, dass Bundesbehörden eine durch Geburt erworbene US-Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen nicht anerkennen sollen, wenn kein Elternteil US-Bürger ist.
Genannt werden mehrere Gruppen. Dazu gehören Kinder, bei denen ein Elternteil als sogenannter alien enemy eingestuft wird, darunter Mitglieder bestimmter als terroristisch eingestufter Organisationen. Erfasst werden außerdem Kinder bestimmter Beschäftigter ausländischer Regierungen sowie Kinder, deren Eltern nach den Bestimmungen des Dekrets durch eine geschäftliche Transaktion oder durch Täuschung Zugang zur Staatsbürgerschaft verschaffen wollten. Dazu zählt die Anordnung ausdrücklich auch Konstellationen, die die Regierung als Geburtstourismus einordnet. Eine weitere Regel betrifft Geburten in US-Territorien oder Territorialgewässern, in denen die Staatsbürgerschaft nicht durch Bundesgesetz verliehen wird.
Boardman entschied nicht abschließend über die Verfassungsmäßigkeit jeder einzelnen dieser Kategorien. Ihr Prüfungsmaßstab war enger. Entscheidend war, ob die neue Anordnung gegenüber der bereits zertifizierten Klägerklasse voraussichtlich gegen den 14. Zusatzartikel verstößt. Das Gericht bejahte dies und sah außerdem die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils, falls Kindern vor Abschluss des Verfahrens die Anerkennung ihrer Staatsbürgerschaft verweigert würde.
Der 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung wurde 1868 nach dem Bürgerkrieg ratifiziert. Seine Citizenship Clause bestimmt, dass in den Vereinigten Staaten geborene oder eingebürgerte Menschen US-Bürger sind, sofern sie der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterstehen. Der zentrale juristische Streit dreht sich deshalb seit Langem um die Bedeutung dieser Formulierung.
Der Supreme Court hat die Ausnahme vom Geburtsrecht eng verstanden. Zu den anerkannten historischen Ausnahmen zählen etwa Kinder ausländischer Diplomaten, die wegen ihrer besonderen Stellung nicht in gleicher Weise der US-Gerichtsbarkeit unterstehen. Ebenfalls historisch genannt werden Kinder feindlicher Kräfte während einer tatsächlichen Besetzung von US-Gebiet.
Für die jetzt geschützte Klägerklasse ist vor allem das Urteil Trump v. Barbara vom 30. Juni 2026 maßgeblich. Der Supreme Court entschied, dass Kinder, die in den USA geboren werden, auch dann der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterstehen und Staatsbürger bei Geburt sind, wenn ihre Eltern sich unerlaubt oder nur vorübergehend im Land aufhalten. Das Verfahren betraf Trumps Executive Order 14160 vom Januar 2025, mit der der Präsident genau diesen Kindern die automatische Anerkennung der Staatsbürgerschaft verweigern wollte.
Die Entscheidung von 2026 stützt sich wesentlich auf United States v. Wong Kim Ark aus dem Jahr 1898. Damals bestätigte der Supreme Court die US-Staatsbürgerschaft eines in San Francisco geborenen Mannes chinesischer Eltern. In Trump v. Barbara stellte das Gericht klar, dass die historische Regel des jus soli, also des Rechts des Bodens, grundsätzlich weit reicht und die anerkannten Ausnahmen eng bleiben. Nach der Auslegung des Gerichts erfasst die Regel grundsätzlich auch Kinder von Menschen, die sich nur vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhalten.
Das Ergebnis in Trump v. Barbara fiel mit 6 zu 3 Stimmen aus. Die verfassungsrechtliche Mehrheitsbegründung von Chief Justice John Roberts trugen die Richterinnen und Richter Sonia Sotomayor, Elena Kagan, Amy Coney Barrett und Ketanji Brown Jackson mit. Brett Kavanaugh stimmte dem Ergebnis zu, widersprach aber Teilen der verfassungsrechtlichen Begründung und sah das frühere Trump-Dekret jedenfalls im Konflikt mit dem Bundesgesetz über die Staatsbürgerschaft.
Die Marylander Richterin leitete daraus ab, dass die Kinder der zertifizierten Klasse bereits durch die Entscheidung des Supreme Court als Bürger bei Geburt anerkannt sind. Ein neues Dekret des Präsidenten könne diese gerichtliche Festlegung gegenüber derselben Klasse nicht außer Kraft setzen. Boardman betonte zugleich, dass sie in diesem Stadium nicht jede von Trump formulierte Ausnahme abschließend beurteilen müsse.
Am 6. August unterzeichnete Trump noch eine zweite Anordnung, die Executive Order 14419 mit dem Titel Ending Birth Tourism. Sie richtet sich nicht unmittelbar auf die Anerkennung der Staatsbürgerschaft eines bereits in den USA geborenen Kindes. Stattdessen überträgt sie dem Außenministerium und dem Heimatschutzministerium Befugnisse, Visa oder Einreisen zu verweigern, wenn eine Person nach Einschätzung der Behörden mit dem Ziel einreisen will, in den USA ein Kind zur Welt zu bringen.
Die aktuelle Verfügung aus Maryland richtet sich gegen die Anwendung der Executive Order 14418 auf die zertifizierte Klägerklasse. Executive Order 14419 ist von Boardmans Entscheidung nicht erfasst. Auch Unterabschnitt 2(d) von Executive Order 14418, der bestimmte US-Territorien betrifft, wurde in diesem Verfahren nicht untersagt, weil er nach Auffassung des Gerichts die Mitglieder der Klägerklasse nicht betrifft.
Eine unmittelbare Stellungnahme des Weißen Hauses zu Boardmans Entscheidung lag zunächst nicht vor. Als Trump die beiden Dekrete am 6. August unterzeichnete, hatte das Weiße Haus erklärt, die neue Regelung zur Staatsbürgerschaft orientiere sich an den vom Supreme Court anerkannten historischen Ausnahmen.
Juristisch ist das Verfahren nicht beendet. Die einstweilige Verfügung gilt vorläufig. Die Regierung kann beim U.S. Court of Appeals for the Fourth Circuit Rechtsmittel einlegen und versuchen, die Verfügung während des weiteren Verfahrens aussetzen zu lassen. Boardman hielt außerdem ausdrücklich fest, dass die Regierung nach Veröffentlichung ihrer Umsetzungsvorgaben beim Bezirksgericht beantragen kann, die Verfügung zu ändern oder aufzuheben, wenn dafür neue rechtliche oder tatsächliche Gründe bestehen.
Parallel läuft in New Hampshire ein weiteres Verfahren zur Executive Order 14418. Dort hatten Kläger nach dem August-Dekret ebenfalls zusätzliche gerichtliche Schritte beantragt. Die juristische Auseinandersetzung konzentriert sich damit nun darauf, wie weit die engen historischen Ausnahmen vom Geburtsrecht reichen und welche Teile der neuen Anordnung mit dem bereits ergangenen Supreme-Court-Urteil vereinbar sind.
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