
US-Präsident Donald Trump hat einen nationalen Notstand wegen möglicher Sicherheitsrisiken für das amerikanische Stromnetz erklärt. Mit einer am Mittwoch, 26. August 2026, unterzeichneten Executive Order erhält die US-Regierung weitreichende Möglichkeiten, bestimmte im Ausland produzierte Komponenten des Stromsystems zu beschränken oder ihre weitere Nutzung an Auflagen zu knüpfen. Einen aktuell laufenden Angriff auf das amerikanische Stromnetz nennt die Anordnung nicht.
Die Entscheidung richtet sich vor allem gegen Risiken, die nach Einschätzung der US-Regierung durch ausländische Hersteller, Lieferketten, Software und Möglichkeiten zum Fernzugriff entstehen können. Der nationale Notstand wegen des US-Stromnetzes stützt sich auf den National Emergencies Act und den International Emergency Economic Powers Act. Diese Gesetze verschaffen dem Präsidenten und der Regierung besondere Handlungsmöglichkeiten, wenn eine außergewöhnliche Bedrohung mit Ursprung außerhalb der Vereinigten Staaten festgestellt wird.
Die Regierung begründet die Maßnahme mit der wachsenden Bedeutung einer zuverlässigen Stromversorgung für Industrie, Rechenzentren, künstliche Intelligenz, Verteidigungsproduktion, Notfalldienste und andere Teile der kritischen Infrastruktur. Nach Darstellung des Weißen Hauses könnten bestimmte ausländische Akteure Schwachstellen in elektrischer Ausrüstung ausnutzen. Genannt werden unter anderem mögliche digitale Hintertüren oder andere technische Funktionen, über die ein Fernzugriff auf Anlagen möglich sein könnte.
Die Executive Order stellt solche Möglichkeiten allerdings nicht als Nachweis eines bereits erfolgten Angriffs auf das US-Netz dar. Sie beschreibt vielmehr Risiken, die bei bestimmten Produkten, Lieferanten oder digitalen Funktionen bestehen könnten. Welche konkrete Ausrüstung tatsächlich als sicherheitsgefährdend eingestuft wird, soll das US-Energieministerium im Zusammenspiel mit weiteren Sicherheits- und Regierungsbehörden bestimmen.
Damit ist die neue Regelung kein generelles Importverbot für sämtliche im Ausland hergestellte Stromtechnik. Untersagt werden können Erwerb, Import, Übertragung oder Installation bestimmter Produkte, wenn die zuständigen Behörden feststellen, dass sie mit einer erfassten ausländischen Stelle verbunden sind und ein unangemessenes oder nicht akzeptables Sicherheitsrisiko darstellen.
Der Anwendungsbereich der Anordnung ist breit. Er umfasst unter anderem Transformatoren in Umspannwerken, Generatoren, Hochspannungsschalter, Netzsteuerungstechnik, industrielle Kontrollsysteme, Batteriespeicher und netzgekoppelte Wechselrichter. Einbezogen werden können außerdem Software, Firmware, digitale Dienste, Wartungsleistungen und Funktionen für den Fernzugriff.
Gemeint ist vor allem das überregionale amerikanische Verbundnetz. Die Definition erfasst nach der Executive Order unter anderem Übertragungsleitungen mit einer Spannung von mindestens 69 Kilovolt. Anlagen, die ausschließlich der lokalen Stromverteilung dienen, fallen dagegen grundsätzlich nicht unter diese Definition.
Als erfasste ausländische Stellen gelten nach der Anordnung unter anderem Staaten oder Personen, die Regierungen unterstehen, gegen die bestimmte amerikanische Waffenembargos oder Sanktionsregelungen gelten. Das Energieministerium kann gemeinsam mit anderen Stellen außerdem weitere Länder oder Personen bestimmen, deren Handeln aus Sicht der US-Regierung der nationalen Sicherheit oder Außenpolitik der Vereinigten Staaten schadet.
Die Befugnisse beschränken sich nicht auf künftige Anschaffungen. Bei bereits installierter ausländischer Technik kann das Energieministerium Auflagen für Betrieb, Wartung, Aktualisierung oder weitere Nutzung verhängen. Möglich sind nach dem Wortlaut der Anordnung unter anderem eine besondere Überwachung oder Absicherung sowie die Isolierung, Abschaltung oder der Austausch von Komponenten.
Eine automatische Entfernung sämtlicher ausländischer Anlagen sieht die Verfügung jedoch nicht vor. Bevor das Ministerium eine Isolierung, Abschaltung oder einen Austausch anordnet, soll es Auswirkungen auf Netzsicherheit und Versorgung berücksichtigen. Auch die Verfügbarkeit sicherer Ersatztechnik und die Aufrechterhaltung wichtiger Versorgungsleistungen müssen einbezogen werden. Maßnahmen können deshalb schrittweise umgesetzt werden.
Innerhalb von 120 Tagen soll das Energieministerium bei Bedarf weitere Regeln für die Umsetzung der neuen Befugnisse vorlegen. Außerdem soll es besonders riskante Ausrüstung identifizieren und der Regierung Vorschläge zum Erfassen, Überwachen, Isolieren oder Ersetzen solcher Komponenten machen.
Die US-Regierung nennt China in der neuen Executive Order nicht als alleinigen Adressaten. Die Entscheidung fällt jedoch in eine seit Jahren laufende amerikanische Debatte über chinesische Komponenten in kritischer Infrastruktur. Bereits 2020 hatte Trump während seiner ersten Amtszeit einen nationalen Notstand zum Schutz des überregionalen Stromsystems erklärt und Beschränkungen für Technik aus Staaten ermöglicht, die von Washington als ausländische Gegner eingestuft wurden.
Im Jahr 2021 setzte die Regierung von Präsident Joe Biden diese frühere Anordnung zunächst für 90 Tage aus. Das Energieministerium hob anschließend eine auf ihr beruhende Verbotsverfügung für bestimmte chinesische Ausrüstung auf. Die grundsätzliche Sorge über Lieferketten und mögliche Cyberrisiken im Energiesektor blieb jedoch bestehen.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema 2025. Damals wurden in einigen aus China stammenden Solarwechselrichtern und Batteriesystemen nicht dokumentierte Kommunikationskomponenten festgestellt. Daraus entstand die Sorge, dass bestimmte Geräte Kommunikationswege enthalten könnten, die bei Sicherheitsprüfungen nicht erfasst worden waren. Daraus allein folgt jedoch kein Nachweis, dass solche Komponenten für Angriffe auf das amerikanische Stromnetz eingesetzt wurden.
Die Bezeichnung nationaler Notstand kann den Eindruck einer unmittelbar eingetretenen Versorgungskrise erwecken. Die neue Verfügung bezieht sich jedoch auf eine sicherheitspolitische und wirtschaftliche Bedrohung durch mögliche Schwachstellen und Abhängigkeiten bei ausländischer Netzausrüstung. Sie ist damit von kurzfristigen Stromnotlagen zu unterscheiden, bei denen Kraftwerke zusätzlich eingesetzt oder andere Maßnahmen gegen unmittelbar drohende Versorgungsengpässe angeordnet werden.
Für Betreiber und Lieferanten dürfte nun vor allem entscheidend sein, welche Länder, Hersteller und Produkte das Energieministerium konkret erfasst. Innerhalb von 180 Tagen soll das Ministerium zudem Vorschläge für Änderungen der Beschaffungsregeln des Bundes vorlegen. Ziel ist es, Sicherheitsrisiken bei staatlichen Energieprojekten stärker zu berücksichtigen und in den USA hergestellte Infrastruktur bei der Beschaffung zu bevorzugen.
Die Auswirkungen der Entscheidung werden deshalb wesentlich von den noch folgenden Einstufungen und Umsetzungsregeln abhängen. Fest steht bereits, dass Washington die Herkunft von Hardware, Software und digitalen Zugängen im Stromsystem künftig stärker als Frage der nationalen Sicherheit behandelt.
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