
Bei einem ungewöhnlichen Unfall in Söhrewald im Landkreis Kassel sind zwei junge Menschen leicht verletzt worden. Ein Auto kollidierte am Montagabend, 21. September 2026, im Ortsteil Wellerode zunächst mit einem abgestellten E-Roller, berührte anschließend eine Hauswand und durchbrach eine Schutzplanke. Schließlich kam der Wagen in einem Bach zum Stehen. Gegen den 19 Jahre alten Fahrer laufen Ermittlungen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Nordhessen gibt es Hinweise darauf, dass er vor Fahrtantritt Lachgas konsumiert hatte.
Der Unfall passierte gegen 22 Uhr auf der Fahrenbachstraße in Söhrewald-Wellerode. Die Polizei veröffentlichte ihre Mitteilung dazu am Dienstagmittag.
Nach den bisherigen Erkenntnissen war der 19-Jährige mit einem VW auf der Fahrenbachstraße unterwegs. Dort stieß das Fahrzeug mit einem am Straßenrand abgestellten E-Roller zusammen. Der Roller wurde nach Angaben der Polizei noch mehrere Meter mitgeschleift. Anschließend geriet der Wagen weiter von seinem ursprünglichen Fahrweg ab und touchierte die Wand eines angrenzenden Hauses.
Danach durchbrach das Auto eine Schutzplanke und gelangte in den dahinterliegenden Bach. Dort kam der Wagen schließlich zum Stillstand. Das Fahrzeug war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste von einem Abschleppunternehmen aus dem Bach geborgen werden.
Im Auto befanden sich neben dem 19-jährigen Fahrer ein 17 Jahre alter Beifahrer. Beide konnten das Fahrzeug nach Polizeiangaben selbstständig verlassen. Rettungskräfte brachten sie anschließend zur Untersuchung in ein Krankenhaus.
Nach den ersten Erkenntnissen wurden beide lediglich leicht verletzt. Hinweise auf weitere Verletzte nennt die Polizei in ihrer Mitteilung nicht. Auch durch die Kollision mit dem abgestellten E-Roller und der Hauswand wurden demnach keine weiteren Personen verletzt.
Der Gesamtschaden wird von der Polizei auf mehrere tausend Euro geschätzt. Eine genauere Schadenssumme wurde zunächst nicht genannt. Betroffen waren neben dem Auto mindestens der abgestellte E-Roller, eine Hauswand und die Schutzplanke.
Während der Unfallaufnahme ergaben sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Nordhessen Hinweise darauf, dass der Fahrer vor Beginn der Fahrt Lachgas konsumiert haben könnte. Der 19-Jährige bestätigte gegenüber den Beamten nach deren Darstellung einen vorherigen Konsum.
Die Polizei ermittelt deshalb wegen des Verdachts des Fahrens unter berauschenden Mitteln. Zur weiteren Klärung wurde eine Blutentnahme angeordnet. Ob und in welchem Ausmaß der Lachgaskonsum die Fahrtüchtigkeit des 19-Jährigen tatsächlich beeinträchtigt hatte, war mit der Polizeimitteilung noch nicht abschließend festgestellt. Ebenso nennt die Polizei den Konsum nicht als abschließend nachgewiesene alleinige Ursache des Unfalls.
Offiziell bestätigt sind Hinweise auf einen vorherigen Konsum, die entsprechende Angabe des Fahrers gegenüber der Polizei und die daraufhin eingeleitete Untersuchung.
Zusätzlich prüfen die Ermittler, ob der 19-Jährige überhaupt zum Führen des Autos berechtigt war. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Polizei besitzt er keinen Führerschein. Deshalb wird auch wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ermittelt.
Weitere Angaben zum Verlauf der Ermittlungen, zum Ergebnis der Blutuntersuchung oder zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen lagen zunächst nicht vor. Damit ist insbesondere noch nicht abschließend geklärt, welche Auswirkungen ein möglicher Lachgaseinfluss auf die rechtliche Bewertung der Fahrt haben wird.
Der Fall trifft auf eine inzwischen deutlich strengere gesetzliche Regelung für Lachgas in Deutschland. Seit einer Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Anfang 2026 wird Distickstoffmonoxid in bestimmten Darreichungsformen ausdrücklich vom Gesetz erfasst. Dazu gehören unter anderem größere Behälter sowie bestimmte Verkaufsmengen kleiner Kartuschen.
Für Minderjährige gelten Erwerbs- und Besitzbeschränkungen. Außerdem wurde die Abgabe an Kinder und Jugendliche sowie der Verkauf über Automaten und der Versandhandel an private Endverbraucher eingeschränkt. Kleine Kartuschen mit bis zu 8,4 Gramm dürfen nur innerhalb festgelegter Mengen abgegeben werden. Bestimmte gewerbliche, industrielle, medizinische und andere anerkannte Verwendungen bleiben davon ausgenommen.
Das Bundesgesundheitsministerium begründete die Verschärfung mit gesundheitlichen Risiken bei missbräuchlichem Konsum. Genannt werden unter anderem Bewusstlosigkeit, Verletzungen und bei entsprechendem Konsummuster neurologische Schäden. Die gesetzlichen Einschränkungen richten sich vor allem gegen die Nutzung zu Rauschzwecken und die leichte Verfügbarkeit für Minderjährige.
Für den Unfall in Wellerode ist unabhängig davon zunächst das Ergebnis der laufenden Ermittlungen entscheidend. Bislang steht fest, dass zwei Menschen leicht verletzt wurden, das Auto nach mehreren Kollisionen in einem Bach landete und die Polizei sowohl einen möglichen Einfluss von Lachgas als auch den Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis untersucht.
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