
Bei einem schweren Unfall in Wildeshausen im Landkreis Oldenburg sind am Mittwochabend, 21. Oktober 2026, drei Menschen verletzt worden. Unter den Verletzten ist ein achtjähriger Junge, der ebenso wie seine Mutter schwere Verletzungen erlitt. Ein weiterer Autofahrer wurde leicht verletzt. Zwei Wagen waren an einer Kreuzung zusammengestoßen. Eine Person konnte ihr Fahrzeug nicht ohne fremde Hilfe verlassen und musste von der Feuerwehr technisch gerettet werden. Die Polizei beziffert den entstandenen Sachschaden auf rund 70.000 Euro.
Der Unfall ereignete sich gegen 19.20 Uhr im Bereich der Glaner Straße. Nach Angaben der Polizei liegt die Unfallstelle an der Kreuzung der Kreisstraßen 341 und 242, wo die Straße Oelmühle auf die Straße Bauerschaft Glane trifft. An diesem Knotenpunkt stießen zwei Pkw zusammen.
Die Polizei schildert den Ablauf folgendermaßen: Eine 49 Jahre alte Autofahrerin aus Wildeshausen war auf der Straße Oelmühle, der K 341, in Richtung Bauerschaft Glane unterwegs. An der Kreuzung wollte sie nach links in Richtung Wildeshausen abbiegen. Dabei übersah sie nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Wagen. Am Steuer dieses Autos saß ein 64-jähriger Mann aus Großenkneten. Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision. Die Angaben zum Abbiegevorgang und zur Vorfahrt beruhen auf der polizeilichen Unfallaufnahme.
Die 49-jährige Fahrerin und ihr acht Jahre alter Sohn wurden bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Der 64-jährige Fahrer des zweiten Wagens erlitt leichte Verletzungen. Damit waren nach Angaben der Polizei insgesamt drei Personen betroffen, zwei davon schwer. Alle drei wurden mit Rettungswagen zur Behandlung in Krankenhäuser gebracht.
Nähere medizinische Einzelheiten zu den Verletzungen wurden nicht bekannt gegeben. Auch über den weiteren Gesundheitszustand des Kindes und der beiden Erwachsenen lagen zunächst keine zusätzlichen gesicherten Informationen vor. Die offizielle Einordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen den schweren Verletzungen von Mutter und Sohn sowie den leichten Verletzungen des anderen Fahrers. Hinweise auf weitere verletzte Personen gab es zunächst nicht.
Für die Rettung rückten die Freiwilligen Feuerwehren aus Wildeshausen und Dötlingen an. Nach Angaben der Kreisfeuerwehr befand sich eine Person nach dem Aufprall noch eingeschlossen in einem der Fahrzeuge. Feuerwehr und Rettungsdienst besprachen am Einsatzort zunächst, wie eine möglichst schonende Befreiung erfolgen sollte. Anschließend wurde das betreffende Auto gesichert und stabilisiert, bevor die technische Rettung begann.
Nach der Befreiung übernahm der Rettungsdienst die weitere Versorgung. Aus der Mitteilung der Kreisfeuerwehr geht hervor, dass die gerettete Person schwere Verletzungen erlitten hatte. Um welche der beiden schwer verletzten Personen es sich handelte, ging aus der offiziellen Darstellung zunächst nicht eindeutig hervor.
Insgesamt waren laut Polizei 47 Feuerwehrleute aus den beiden Wehren an der Einsatzstelle. Sie kümmerten sich neben der Rettung auch um das Absichern der beschädigten Fahrzeuge und das Ausleuchten des Unfallortes. Polizei und Rettungsdienst waren ebenfalls vor Ort. Der Einsatz fand nach Einbruch der Dunkelheit statt.
Der Kreuzungsbereich der K 341 und K 242 war während der polizeilichen Unfallaufnahme gesperrt. Verkehrsteilnehmer konnten die unmittelbare Unfallstelle in dieser Zeit nicht passieren. Eine genaue Uhrzeit für das Ende der Sperrung nannte die Polizei zunächst nicht. Auch eine gesonderte amtliche Angabe zu möglichen Umleitungen lag zunächst nicht vor.
Beide Autos waren nach der Kollision nicht mehr fahrbereit. Sie mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Den Schaden an den beteiligten Fahrzeugen schätzte die Polizei auf insgesamt etwa 70.000 Euro. Es handelt sich damit um eine vorläufige Schadenssumme und nicht um das Ergebnis einer abschließenden Begutachtung.
Nach der bisherigen Darstellung der Polizei stand der Zusammenstoß im Zusammenhang mit dem Linksabbiegen der 49-Jährigen an der Kreuzung. Der andere Autofahrer hatte demnach Vorfahrt. Eine weitergehende rechtliche Bewertung der Beteiligten ergibt sich aus der veröffentlichten Mitteilung nicht.
Die Polizei beschäftigt sich mit den Umständen des Verkehrsunfalls. Im Mittelpunkt steht der Ablauf an der Kreuzung, an der die beiden Fahrzeuge am Mittwochabend zusammenstießen. Die ersten Erkenntnisse zum Geschehen wurden am Donnerstagmorgen veröffentlicht.
Während der Unfallort und die Zahl der Verletzten inzwischen feststehen, blieben einzelne Fragen zunächst offen. Dazu gehören insbesondere die genaue Dauer der Verkehrsbehinderungen und die weitere gesundheitliche Entwicklung der beiden Schwerverletzten. Der entstandene Sachschaden ist dagegen bereits auf rund 70.000 Euro beziffert worden.
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