US-Post veröffentlicht Briefwahlregeln trotz Gerichtssperre

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Symbolbild mit KI erstellt

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Wenige Monate vor den US-Kongresswahlen hat der United States Postal Service neue Vorgaben für den Versand von Briefwahlunterlagen veröffentlicht. Wirksam werden dürfen die Regeln für die Wahl am 3. November nach dem derzeitigen Rechtsstand jedoch nicht. Ein Bundesgericht hat die Umsetzung zentraler Teile eines Erlasses von Präsident Donald Trump gestoppt, auf dem die neuen Vorgaben beruhen. Die Regierung versucht, diese gerichtliche Sperre aufheben zu lassen.

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Damit besteht eine ungewöhnliche Situation: Die US-Post hat das Regelwerk abgeschlossen und veröffentlicht, kann die darin vorgesehenen Anforderungen für die bevorstehenden Midterms aber nicht durchsetzen, solange die gerichtlichen Verfügungen Bestand haben. Die USPS-Regeln zur Briefwahl könnten nach Darstellung der Post kurzfristig relevant werden, falls die Regierung vor einem höheren Gericht mit ihrem Antrag auf Aussetzung der Sperre Erfolg hat.

Neue Anforderungen an Staaten und Wahlbehörden

Im Kern soll das neue System die Nachverfolgung von Briefwahlunterlagen deutlich ausweiten. Nach den veröffentlichten Vorgaben sollen Bundesstaaten der Post Informationen über Wähler übermitteln, an die Briefwahlunterlagen verschickt werden. Wahlumschläge sollen zudem mit individuellen maschinenlesbaren Kennzeichnungen versehen werden. Dazu gehören eindeutige Barcodes auf ausgehenden und zurückgesandten Wahlbriefen.

Bereits der im Juni vorgestellte Regelentwurf sah außerdem technische Standards für Wahlbriefumschläge und eine Prüfung ihrer Gestaltung durch USPS vor. Die Post argumentiert, solche Vorgaben verbesserten die Sichtbarkeit von Wahlbriefen innerhalb des Postsystems und erleichterten die Überprüfung, ob tatsächlich die von den Wahlbehörden gemeldeten Sendungen transportiert würden. Der Inhalt ausgefüllter Stimmzettel soll dabei nicht von der Post kontrolliert werden. Erfasst werden sollen Informationen auf den äußeren Versandumschlägen und die für die Beförderung verwendeten Identifikationsmerkmale.

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Regel geht auf Erlass von Präsident Trump zurück

Ausgangspunkt ist ein von Präsident Donald Trump am 31. März 2026 unterzeichneter Erlass zur Überprüfung der Wahlberechtigung und zur Sicherheit von Bundeswahlen. Darin wurde USPS angewiesen, ein Regelverfahren für Briefwahlunterlagen einzuleiten. Vorgesehen waren unter anderem einheitlichere technische Anforderungen, eindeutige Barcodes und Datenübermittlungen zwischen den Bundesstaaten und der Post.

Die Regierung begründet die Maßnahmen mit der Durchsetzung des Bundesrechts und dem Ziel, die Nachprüfbarkeit des Briefwahlsystems zu verbessern. Der Präsident und Unterstützer des Erlasses verweisen insbesondere darauf, dass bei Bundeswahlen nur Wahlberechtigte abstimmen dürfen und staatliche Stellen über geeignete Verfahren zur Überprüfung verfügen müssten. USPS wiederum beruft sich für seine postalischen Vorschriften auf gesetzliche Befugnisse zur Regulierung des Postverkehrs.

Bundesgericht untersagt Umsetzung vor den Midterms

Gegen den Erlass gingen mehrere Bundesstaaten und Bürgerrechtsorganisationen gerichtlich vor. Bundesrichterin Indira Talwani in Massachusetts untersagte der Post zuletzt mit einer einstweiligen Verfügung vom 11. August, den maßgeblichen Abschnitt des Präsidentenerlasses für die Bundeswahl am 3. November oder vorher stattfindende Bundeswahlen umzusetzen. Das Verbot umfasst nach dem Wortlaut der Entscheidung auch die Umsetzung eines Regelwerks, das die dort vorgegebenen Anforderungen verbindlich macht.

Das Gericht stellte in seiner bisherigen rechtlichen Bewertung die Befugnis der Bundesregierung infrage, USPS eine solche Rolle bei der Kontrolle staatlicher Briefwahlverfahren zu übertragen. Nach Auffassung des Gerichts hat der Kongress der Post keine Befugnis erteilt, Wahlbriefe allein deshalb zurückzuweisen, weil von der Bundesregierung verlangte zusätzliche Bedingungen nicht erfüllt sind. Dabei handelt es sich um den gegenwärtigen Stand des gerichtlichen Verfahrens, nicht um eine abschließende Entscheidung sämtlicher Instanzen.

Regierung will Sperre vom Supreme Court aufheben lassen

Die Bundesregierung verteidigt den Erlass und hat bei höheren Gerichten versucht, die einstweiligen Verfügungen außer Kraft setzen zu lassen. Ein entsprechender Eilantrag im Verfahren gegen mehrere Bundesstaaten liegt beim Supreme Court. Bis Samstag, 22. August, war im öffentlichen Verfahrensregister des Obersten Gerichtshofs noch keine Entscheidung über diesen Antrag eingetragen.

Damit bleibt die gerichtliche Sperre für die bevorstehenden Midterms zunächst maßgeblich. Die Veröffentlichung einer endgültigen USPS-Regel ändert daran allein nichts. Die Post kann die umstrittenen Anforderungen nicht gegenüber Wahlbehörden oder Wählern durchsetzen, solange eine einschlägige Verfügung dies verbietet.

Kritik aus Bundesstaaten und von Demokraten

Mehrere demokratisch geführte Bundesstaaten und demokratische Abgeordnete haben die Pläne scharf kritisiert. Sie argumentieren, die Organisation von Wahlen liege nach der amerikanischen Verfassungsordnung vor allem bei den Bundesstaaten und der Kongress habe USPS keine allgemeine Kompetenz zur Prüfung der Wahlberechtigung übertragen. Kritiker warnen zudem vor organisatorischen Problemen, wenn kurz vor einer Wahl neue technische und administrative Anforderungen eingeführt würden.

Die Regierung und Unterstützer des Erlasses halten dagegen, zusätzliche Daten und eindeutige Kennzeichnungen könnten die Kontrolle des Versandwegs erleichtern und die Durchsetzung bestehender Wahlgesetze unterstützen. Die juristische Frage, wie weit die Befugnisse des Präsidenten und der Post dabei reichen, ist weiterhin Gegenstand der laufenden Verfahren.

Warum der Streit für die US-Wahlen wichtig ist

Die Midterms finden am 3. November 2026 statt. Dabei werden unter anderem sämtliche Sitze im Repräsentantenhaus sowie ein Teil der Sitze im Senat neu gewählt. Briefwahl spielt in vielen Bundesstaaten eine bedeutende Rolle, ihre konkreten Regeln unterscheiden sich jedoch erheblich. Einige Staaten verschicken Wahlunterlagen breit an registrierte Wähler, andere verlangen vorherige Anträge oder knüpfen die Briefwahl an zusätzliche Voraussetzungen.

Für Wähler bedeutet die Veröffentlichung der neuen Postregeln deshalb zunächst keine unmittelbare Änderung. Maßgeblich bleiben die geltenden Wahlgesetze der jeweiligen Bundesstaaten und die derzeit gültigen postalischen Verfahren. Erst eine Änderung der gerichtlichen Lage könnte dazu führen, dass die nun veröffentlichten zusätzlichen Anforderungen noch für die Wahl im November Bedeutung erhalten.

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