
Deutschland und Frankreich haben sich offenbar auf eine gemeinsame Position zur Zukunft des Verbrennungsmotors in der Europäischen Union verständigt. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP aus Diplomatenkreisen einigten sich beide Länder am Donnerstag, 15. Oktober 2026, auf weitere Lockerungen der europäischen CO₂-Vorgaben für Neuwagen. Gleichzeitig sollen strengere Anforderungen an die europäische Produktion von Fahrzeugen eingeführt werden. Der Kompromiss könnte die künftigen Regeln für die Automobilindustrie erheblich verändern. Eine endgültige Entscheidung auf EU-Ebene ist damit allerdings noch nicht gefallen.
Im Mittelpunkt der Verständigung stehen die CO₂-Flottengrenzwerte für Autohersteller. Nach geltendem EU-Recht müssen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge ab 2035 gegenüber dem Referenzjahr 2021 um 100 Prozent sinken. Damit wäre die Neuzulassung herkömmlicher Verbrenner faktisch nicht mehr möglich.
Die Europäische Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, dieses Ziel auf 90 Prozent zu reduzieren. Die verbleibenden zehn Prozent sollten Hersteller allerdings durch bestimmte Maßnahmen ausgleichen. Vorgesehen waren unter anderem die Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe und der Einsatz emissionsarm produzierten Stahls aus der Europäischen Union.
Der jetzt zwischen Berlin und Paris ausgehandelte Kompromiss geht darüber hinaus. Nach dem am Donnerstag bekannt gewordenen Entwurf soll das Reduktionsziel zwar bei 90 Prozent bleiben. Die Verpflichtung, die übrigen zehn Prozent auszugleichen, würde jedoch entfallen.
Damit könnten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und insbesondere Hybridantriebe auch nach 2035 eine größere Rolle bei den Neuzulassungen spielen. Wie viele Fahrzeuge davon tatsächlich betroffen wären, lässt sich aus der Vereinbarung noch nicht abschließend ableiten.
Im Gegenzug für die Lockerung der Klimavorgaben unterstützt Deutschland eine stärkere Bevorzugung europäischer Fahrzeugproduktion. Frankreich hatte sich dafür eingesetzt, staatliche Förderungen und öffentliche Aufträge stärker an die Herstellung innerhalb Europas zu knüpfen.
Nach Informationen des Handelsblatts sollen ab 2028 Kaufprämien, Leasingförderungen und öffentliche Aufträge an zusätzliche Herkunftsanforderungen gebunden werden. Fahrzeuge müssten demnach in der Europäischen Union oder Großbritannien montiert werden. Zudem sollen mindestens 70 Prozent des Wertes der Fahrzeugkomponenten aus europäischer Produktion stammen.
Großbritannien soll trotz seines EU-Austritts zu den berücksichtigten Produktionsstandorten gehören. Auch diese Regelung ist bislang Teil der ausgehandelten Position und noch kein verbindliches EU-Recht.
Die vorgesehenen Vorgaben betreffen nicht nur Fahrzeughersteller, sondern auch Zulieferunternehmen und die Produktion wichtiger Komponenten. Damit verbindet die Verständigung klimapolitische Änderungen mit industriepolitischen Maßnahmen.
Eine weitere Änderung betrifft die geplanten Vorgaben für große Unternehmensflotten. Die Europäische Kommission hatte verbindliche nationale Ziele vorgeschlagen, um den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Dienstfahrzeuge zu erhöhen.
Der deutsch-französische Kompromiss sieht nach Angaben des Handelsblatts stattdessen unverbindliche nationale Zielvorgaben vor. Darüber hinaus sollen Autohersteller bereits ab 2029 CO₂-Gutschriften ansammeln können, die ab 2030 angerechnet werden dürfen.
Diese Maßnahmen würden den Herstellern zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, die europäischen Emissionsvorgaben zu erfüllen. Die Einzelheiten der Berechnung und Umsetzung müssen allerdings noch auf EU-Ebene festgelegt werden.
Die Verständigung zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bedeutet noch keine Änderung des geltenden europäischen Rechts. Eine förmliche gemeinsame Bestätigung sämtlicher Einzelheiten lag zunächst nicht vor.
Die Bundesregierung hatte bereits am 7. Oktober deutlich gemacht, dass sie weitergehende Möglichkeiten für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unterstützt. Eine damals diskutierte deutsch-französische Einigung wollte der stellvertretende Regierungssprecher jedoch nicht bestätigen.
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Reform der CO₂-Vorgaben im Dezember 2025 vorgelegt. Die Änderungen werden im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten. Für eine verbindliche Neuregelung müssen die zuständigen EU-Gesetzgeber eine Einigung erzielen.
Der Europäische Rat kommt am 15. und 16. Oktober in Brüssel zusammen. Bei dem Gipfel geht es unter anderem um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Die gemeinsame Haltung Deutschlands und Frankreichs könnte den weiteren Verhandlungen über die Autopolitik neuen Schwung geben.
Für Autofahrer ändern sich durch die Verständigung zunächst keine Vorschriften. Bereits zugelassene Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor dürfen auch nach 2035 weiter genutzt werden. Die europäischen CO₂-Vorgaben beziehen sich auf neue Fahrzeuge und die Emissionsziele der Hersteller.
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