
Zwischen deutschen und ausländischen Vollzeitbeschäftigten besteht in Deutschland weiterhin ein erheblicher Unterschied beim mittleren Bruttolohn. Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit lag das Medianentgelt sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter mit deutscher Staatsangehörigkeit am 31. Dezember 2025 bei 4.396 Euro brutto im Monat. Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit kamen auf 3.358 Euro. Der Verdienstabstand zwischen ausländischen und deutschen Vollzeitbeschäftigten betrug damit 1.038 Euro beziehungsweise 23,6 Prozent.
Die Zahlen stammen aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und wurden vom Bundesarbeitsministerium in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion veröffentlicht. Der Bundestag machte die Antwort mit der Drucksache 21/7621 öffentlich. Für alle sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der sogenannten Kerngruppe ermittelte die BA zum Stichtag 31. Dezember 2025 einen Median von 4.217 Euro brutto im Monat.
Ein Jahr zuvor war der Abstand etwas geringer. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag das Medianentgelt deutscher Vollzeitbeschäftigter am 31. Dezember 2024 bei 4.177 Euro und das ausländischer Beschäftigter bei 3.204 Euro. Daraus ergab sich ein Abstand von 973 Euro beziehungsweise 23,3 Prozent. Bis Ende 2025 stieg die absolute Differenz damit um 65 Euro, während sich der relative Abstand nur geringfügig auf 23,6 Prozent veränderte.
Der Median ist nicht mit einem Durchschnittsgehalt gleichzusetzen. Er bezeichnet den Wert, bei dem eine Hälfte der betrachteten Beschäftigten mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Die BA nutzt diese Kennzahl unter anderem deshalb, weil sehr hohe Einkommen das Ergebnis weniger stark beeinflussen. Berücksichtigt werden hier sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe, unter anderem ohne Auszubildende. Die Entgeltdaten stammen aus den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung und werden von der BA für den 31. Dezember eines Jahres ausgewertet.
Hinter dem Gesamtwert für ausländische Beschäftigte verbergen sich stark unterschiedliche Gruppen. Nach der BA-Auswertung zum 31. Dezember 2025 lag das Medianentgelt von Beschäftigten mit indischer Staatsangehörigkeit bei 5.445 Euro und damit 1.049 Euro beziehungsweise 23,9 Prozent über dem Median deutscher Beschäftigter. Für Beschäftigte mit taiwanischer Staatsangehörigkeit weist die BA 5.395 Euro aus, für chinesische Staatsangehörige 5.065 Euro. Auch Beschäftigte mit belarussischer Staatsangehörigkeit lagen mit einem Median von 4.533 Euro über dem deutschen Vergleichswert.
Deutlich darunter lagen andere Gruppen. Für Beschäftigte mit polnischer Staatsangehörigkeit ermittelte die Bundesagentur für Arbeit zum 31. Dezember 2025 einen Median von 3.041 Euro, für rumänische Staatsangehörige 2.912 Euro und für Beschäftigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit 2.825 Euro. Bei türkischen Staatsangehörigen lag der Median bei 3.831 Euro. Beschäftigte mit iranischer Staatsangehörigkeit kamen auf 3.715 Euro.
Unter den acht von der Bundesregierung zusammengefassten nichteuropäischen Asylherkunftsländern lag der Median nach BA-Daten Ende 2025 bei 2.912 Euro. Innerhalb dieser Gruppe reichte er von 3.715 Euro bei iranischen Staatsangehörigen bis 2.798 Euro bei somalischen Staatsangehörigen. Für Beschäftigte mit irakischer Staatsangehörigkeit wurden 2.804 Euro ausgewiesen, für syrische Staatsangehörige 2.822 Euro und für afghanische Staatsangehörige 2.817 Euro.
Diese Unterschiede zeigen zugleich, warum die Kategorie ausländische Staatsangehörige für sich genommen wenig über individuelle Verdienstchancen aussagt. Sie umfasst Beschäftigte mit sehr unterschiedlichen Bildungswegen, Berufen, Zuwanderungsgeschichten und Beschäftigungsdauern.
Der reine Abstand nach Staatsangehörigkeit ist kein bereinigter Lohnvergleich. Er zeigt nicht, ob zwei Menschen mit gleicher Tätigkeit, gleicher Qualifikation, gleicher Berufserfahrung und beim gleichen Arbeitgeber unterschiedlich bezahlt werden. Aus der Differenz von 1.038 Euro lässt sich deshalb keine Benachteiligung als Ursache ableiten.
Wie stark sich die berufliche Position auf das Entgelt auswirkt, zeigen die allgemeinen BA-Daten für 2025. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag das Medianentgelt aller Vollzeitbeschäftigten ohne Berufsabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei 3.133 Euro. Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss kamen auf 4.069 Euro, Akademikerinnen und Akademiker auf 6.146 Euro.
Auch die Verteilung auf Tätigkeitsniveaus spielt eine Rolle. Die Bundesregierung weist in der aktuellen Antwort aus, dass von den ausländischen Vollzeitbeschäftigten, die am 31. Dezember 2025 als Helfer tätig waren, rund 832.000 beziehungsweise 70 Prozent weniger als den Median deutscher Helfer von 3.200 Euro verdienten. Unter ausländischen Fachkräften lagen rund 1,3 Millionen beziehungsweise 70 Prozent unter dem Median deutscher Fachkräfte von 4.009 Euro. Diese Vergleiche zeigen Unterschiede auch innerhalb breiter Anforderungsgruppen, kontrollieren aber noch nicht für konkrete Berufe, Betriebe, Berufserfahrung oder weitere Merkmale.
Auch Alter und damit typischerweise zunehmende Berufserfahrung gehen mit höheren Entgelten einher. Nach der Bundesagentur für Arbeit lag der Median aller Vollzeitbeschäftigten unter 25 Jahren am 31. Dezember 2025 bei 3.202 Euro. In der Altersgruppe von 25 bis unter 55 Jahren waren es 4.286 Euro und bei Beschäftigten ab 55 Jahren 4.362 Euro.
Die aktuelle Bundestagsauswertung zeigt zugleich, dass der Abstand nach Staatsangehörigkeit innerhalb der Altersgruppen bestehen bleibt. Bei den 15- bis unter 25-Jährigen lag der Median ausländischer Beschäftigter nach BA-Angaben Ende 2025 um 701 Euro unter dem deutscher Beschäftigter derselben Altersgruppe. Bei den 25- bis unter 55-Jährigen betrug die Differenz 1.038 Euro und bei den Beschäftigten ab 55 Jahren 1.157 Euro.
Hinzu kommen regionale Lohnunterschiede. Für alle Vollzeitbeschäftigten zusammen meldete die Bundesagentur für Arbeit für Ende 2025 beispielsweise einen Median von 4.768 Euro in Hamburg und 3.497 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. Solche Unterschiede hängen unter anderem mit Branchenstruktur und Arbeitsplatzangebot zusammen. Die aktuelle Bundestagsantwort liefert allerdings keine vollständige Berechnung dazu, welcher Anteil des Verdienstabstands zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten allein auf regionale Verteilungseffekte zurückgeht.
Die Betriebsgröße ist ein weiterer statistisch relevanter Einflussfaktor auf Löhne. Die jüngste ausführliche BA-Analyse hierzu bezieht sich auf den Stichtag 31. Dezember 2024. Damals lag das Medianentgelt aller Vollzeitbeschäftigten in Betrieben mit mindestens 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 4.825 Euro. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten waren es 3.048 Euro. Die BA verweist dabei ausdrücklich auch auf Unterschiede in Branchen und Qualifikationsstrukturen. Diese Werte erklären für sich genommen jedoch nicht den Abstand nach Staatsangehörigkeit.
Eine wichtige Rolle kann zudem die Verwertbarkeit ausländischer Berufsabschlüsse spielen. Eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung veröffentlichte Studie von Brücker, Glitz, Lerche und Romiti kam auf Basis älterer deutscher Verwaltungs- und Befragungsdaten zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Anerkennung ausländischer Qualifikationen drei Jahre später mit einem um 19,8 Prozent höheren Stundenlohn gegenüber einer Vergleichsgruppe ohne Anerkennung verbunden war. Die Untersuchung wurde 2021 veröffentlicht und ist deshalb keine Zerlegung des Verdienstabstands von 2025. Sie zeigt aber, dass die Anerkennung vorhandener Qualifikationen für die berufliche Positionierung und das Einkommen relevant sein kann.
Eine OECD-Analyse aus dem Internationalen Migrationsausblick 2025 liefert weitere Hinweise, ist jedoch nicht direkt mit der aktuellen BA-Zahl vergleichbar. Die OECD vergleicht Zugewanderte mit im Inland Geborenen und nicht deutsche mit ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem untersucht sie insbesondere den Einstieg in den Arbeitsmarkt anhand von Daten, deren Analysezeitraum vor der Corona-Pandemie endet.
Für Deutschland kommt die OECD zu dem Ergebnis, dass mehr als 30 Prozent der anfänglichen Lohnlücke von Zugewanderten beim Arbeitsmarkteintritt damit zusammenhängen, dass sie häufiger in geringer entlohnten Berufen arbeiten. Berücksichtigt die OECD zusätzlich Unterschiede im Bildungsniveau, verringert sich die für Deutschland gemessene anfängliche Lohnlücke in dieser Analyse von 43 auf 33 Prozent. Auch Unternehmen, Wirtschaftssektoren und die Dauer der Arbeitsmarktintegration spielen nach der OECD eine Rolle.
Eine belastbare Aufteilung der aktuellen BA-Differenz von 1.038 Euro in einzelne Ursachen liegt damit nicht vor. Die amtliche Statistik dokumentiert zunächst einen Rohabstand nach Staatsangehörigkeit. Dass Branche, Beruf, Qualifikation, Berufserfahrung, Region, Betriebsstruktur und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse das Entgelt beeinflussen, ist statistisch gut belegt. Wie viel jeder dieser Faktoren konkret zum Abstand zwischen deutschen und ausländischen Vollzeitbeschäftigten Ende 2025 beiträgt, lässt sich aus der veröffentlichten Bundestagsauswertung jedoch nicht bestimmen.
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