
Volkswagen und die Konzernmarke Cupra müssen weltweit mehr als 72.000 Elektroautos wegen möglicher Probleme mit Hochvoltbatterien zurückrufen. In Deutschland sind knapp 10.000 Fahrzeuge betroffen. Einzelne Batteriezellen können sich unter bestimmten Bedingungen überhitzen und im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Für die betroffenen Fahrzeuge gelten deshalb vorübergehend Einschränkungen beim Laden.
Die drei Rückrufaktionen wurden am 19. Oktober 2026 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlicht. Insgesamt umfassen sie weltweit 72.668 Fahrzeuge, davon 9.881 in Deutschland. Betroffen sind mehrere Modelle der elektrischen ID.-Baureihe von Volkswagen sowie der Cupra Born. Halter sollen ihre Fahrzeuge zunächst nur bis zu einem Ladestand von maximal 80 Prozent aufladen.
Der Rückruf bei Volkswagen erstreckt sich auf bestimmte Fahrzeuge der Modellreihen ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz. Bei der Tochtermarke Cupra betrifft die Aktion den elektrisch angetriebenen Born. Nicht sämtliche Fahrzeuge dieser Baureihen müssen in die Werkstatt. Entscheidend sind der Produktionszeitraum und die jeweils verbaute Batterie.
Das Kraftfahrt-Bundesamt unterscheidet drei Rückrufaktionen. Die umfangreichste betrifft Fahrzeuge von Volkswagen, die zwischen dem 13. Juli 2022 und dem 6. Juni 2025 produziert wurden. Unter der KBA-Referenznummer 17137R und dem Herstellercode 93MF sind weltweit 62.927 Fahrzeuge erfasst, davon 7.112 in Deutschland.
Eine zweite Volkswagen-Aktion trägt die Referenznummer 17101R und den Herstellercode 93MV. Sie betrifft weitere 5.050 Fahrzeuge weltweit, darunter 1.538 in Deutschland. Der angegebene Produktionszeitraum reicht vom 18. September 2023 bis zum 27. Juni 2025.
Für den Cupra Born wurde die Rückrufaktion 93W4 mit der KBA-Referenznummer 17103R veröffentlicht. Hier sind 4.691 Fahrzeuge weltweit und 1.231 in Deutschland betroffen. Der Produktionszeitraum reicht von September 2022 bis Mai 2024.
Die genannten Produktionsdaten allein reichen nicht aus, um die Betroffenheit eines einzelnen Fahrzeugs festzustellen. Auch innerhalb der betroffenen Baujahre können Autos verbaut worden sein, deren Batteriezellen den technischen Anforderungen entsprechen.
Ausgangspunkt des Rückrufs sind Abweichungen bei einzelnen Zellen der Hochvoltbatterien. Volkswagen hatte bei internen Qualitätskontrollen festgestellt, dass bestimmte Batteriezellen nicht den vorgesehenen Anforderungen entsprechen. Nach Angaben des Unternehmens gehen die Abweichungen auf Produktionsfehler bei Zulieferern zurück.
Unter ungünstigen Bedingungen können sich diese Zellen stärker erwärmen als vorgesehen. Besonders bei einem hohen Ladestand besteht nach Angaben des Herstellers die Möglichkeit einer Überhitzung. Im äußersten Fall könnte daraus ein Fahrzeugbrand entstehen.
Volkswagen betonte gegenüber dem NDR bereits Mitte Oktober, dass es sich um ein Risiko bei bestimmten Batteriezellen handele und nicht um eine generelle Gefährdung sämtlicher Fahrzeuge der ID.-Reihe. Für Skoda-Modelle bestand nach damaligen Angaben des Konzerns im Zusammenhang mit diesen Rückrufaktionen kein Handlungsbedarf.
Zu möglichen Schäden gibt es unterschiedliche Veröffentlichungen. In den deutschen KBA-Angaben zu den beiden Volkswagen-Aktionen waren zunächst keine bekannten Sach- oder Personenschäden verzeichnet. Auf seiner britischen Internetseite bestätigt Volkswagen dagegen einzelne Sachschadensfälle im Zusammenhang mit den Rückrufaktionen. Bestätigte Personenschäden seien nicht bekannt. Wie viele Sachschadensfälle aufgetreten sind und welche konkreten Schäden entstanden, wird dort nicht erläutert.
Als unmittelbare Sicherheitsmaßnahme begrenzen Volkswagen und Cupra die nutzbare Batterieladung auf maximal 80 Prozent. Bei einem Teil der Fahrzeuge wurde diese Beschränkung bereits aus der Ferne über das Fahrzeugsystem eingerichtet.
Halter betroffener Fahrzeuge müssen sicherstellen, dass die Ladegrenze eingehalten wird. Ist sie nicht automatisch aktiviert, lässt sie sich bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen über den sogenannten Battery Care Mode in der App oder im Infotainmentsystem einstellen.
Der ADAC weist zusätzlich darauf hin, dass Ladevorgänge bei den betroffenen Fahrzeugen nur im Freien stattfinden dürfen. Die konkreten Sicherheitsanweisungen des Herstellers sind zu beachten.
Nach Angaben von Volkswagen und Cupra auf ihren britischen Serviceseiten dürfen die betroffenen Elektroautos zunächst weiter genutzt werden. Auch das Schnellladen mit Gleichstrom bleibt demnach grundsätzlich möglich, sofern die vorgeschriebene Ladegrenze eingehalten wird. Erscheint eine gelbe Warnleuchte, sollen sich Halter zeitnah an eine autorisierte Werkstatt wenden.
Im Rahmen der Rückrufaktionen sollen die betroffenen Hochvoltbatterien kontrolliert werden. Je nach Fahrzeug und Rückrufaktion sind technische Prüfungen in einer Vertragswerkstatt oder softwarebasierte Maßnahmen vorgesehen.
Volkswagen und Cupra erläutern auf ihren britischen Serviceseiten, dass bei auffälligen Batterien einzelne Module ausgetauscht werden können. Falls erforderlich, kommt auch ein umfassenderer Austausch infrage. Nicht jedes zurückgerufene Fahrzeug benötigt deshalb zwangsläufig eine neue Hochvoltbatterie.
Zusätzlich ist eine aktualisierte Software vorgesehen, die mögliche Auffälligkeiten an Batteriemodulen erkennen soll. Ein verbindlicher Termin für die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen in Deutschland war zunächst nicht bekannt. Die Hersteller stellen in Aussicht, dass nach Abschluss der erforderlichen Arbeiten die ursprüngliche nutzbare Ladekapazität wiederhergestellt wird.
Der ADAC hält die vorübergehende Ladebegrenzung bei konkreten Sicherheitsrisiken für nachvollziehbar. Allerdings dürfe eine solche Einschränkung nicht dauerhaft bestehen bleiben. Eine nachhaltige technische Lösung sei notwendig, damit die Fahrzeuge wieder im ursprünglich vorgesehenen Umfang genutzt werden könnten.
Volkswagen und Cupra wollen die betroffenen Fahrzeughalter schriftlich benachrichtigen. Die Rückrufschreiben enthalten Informationen zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und zum weiteren Vorgehen. Vorgesehen sind auch Warnhinweise, die an den Fahrzeugen angebracht werden sollen.
Wer vor Erhalt eines Schreibens wissen möchte, ob sein Fahrzeug betroffen ist, kann sich mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer an einen autorisierten Händler oder den Kundendienst wenden. Die Nummer ist unter anderem in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Auch die öffentliche Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes enthält Informationen zu den drei Aktionen. Eine verbindliche Zuordnung eines einzelnen Fahrzeugs erfolgt allerdings über den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt. Nach Angaben von Volkswagen und Cupra sind die Arbeiten im Zusammenhang mit den Rückrufen für die betroffenen Halter kostenlos.
Für Volkswagen und Cupra ist es nicht der erste Rückruf von Elektroautos wegen möglicher Batterieprobleme in diesem Jahr. Bereits im März 2026 mussten die Hersteller weltweit mehr als 94.000 Fahrzeuge zurückrufen, darunter rund 28.000 in Deutschland.
Damals waren ebenfalls verschiedene Modelle der ID.-Reihe und der Cupra Born betroffen. Bei dieser früheren Aktion ging es um Batteriemodule, die nicht den technischen Anforderungen entsprachen. Mögliche Folgen waren unter anderem eine verringerte Reichweite, Warnmeldungen und in seltenen Fällen eine thermische Überlastung.
Die im Oktober veröffentlichten Aktionen sind von diesem früheren Rückruf zu unterscheiden. Für die jetzt betroffenen Halter stehen zunächst die Einhaltung der Ladegrenze und die vom Hersteller angekündigten Prüf- beziehungsweise Reparaturmaßnahmen im Mittelpunkt.
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